Neubaugebiet in Kaltbrunn
Derzeit noch keine Auskünfte für Bauplatz-Interessenten möglich!
Im Juli 2018 hat Bürgermeister Friedrich bekanntgegeben, dass der Gemeinderat den Auftrag erteilt hat, die Grunderwerbsverhandlungen für ein neues Baugebiet in Kaltbrunn zu führen. Zielsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit die Erschließung eines neuen Wohngebiets. Die Gemeindeverwaltung bittet bzgl. dieses geplanten Wohngebiets derzeit noch dringend um Geduld. Das Verfahren läuft und die notwendigen Planungsschritte werden schnellstmöglich umgesetzt.
Es können derzeit keine Auskünfte zu einem möglichen Wohngebiet oder zu potenziellen Bauplätzen an Kaufinteressenten erteilt werden. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird die Gemeinde diese veröffentlichen. Die von der Gemeinde vermarkteten Bauplätze werden dann öffentlich ausgeschrieben.
Die Gemeinde bittet daher alle Interessenten die öffentliche Ausschreibung abzuwarten.
Update 22.05.2024
Zwischenmitteilung zum Bebauungsplangebiet „Breite“ in Kaltbrunn
Der Gemeinderat hatte in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 den erneuten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplangebiet „Breite“ in Kaltbrunn gefasst.
Die Aufstellung des Plangebiets erfolgte weiterhin im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB). Dies war nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgesehen. Weiter wurde dabei auf einen Umweltbericht und auf eine zusammenfassende Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB verzichtet.
Nachdem der Paragraph § 13b BauGB mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 als nicht europarechtskonform endgültig aufgehoben wurde, kann das bisherige Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung zum BPL „Breite“ in Kaltbrunn leider in der bisherigen Form so nicht fortgeführt werden. Es bedarf hier vielmehr eines erneuten Aufstellungsbeschlusses im normalen Bebauungsplanverfahren, zweistufig, d.h. mit frühzeitiger Beteiligung, sowie die Forteschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
In der Folge konnte der seitens der Gemeinde gestellte Antrag auf Aufhebung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen den erteilten Obstbaumwiesenausgleichsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde nicht aufrechterhalten werden. Es fehlt hier in der Folge an dem erforderlichen Eilbedürfnis zur Aufrechterhaltung des Antrags. Der Antrag wurde daher seitens der Gemeinde zurückgenommen. Es wird hier der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Konstanz abgewartet.
In Vorbereitung für das nun erforderliche Flächennutzungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplangebiets musste zunächst der Siedlungsentwicklungsbedarf der Gesamtgemeinde nochmals konkret ermittelt werden. Dies wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass nun in einem 2. Schritt der nun zur Aufstellung erforderliche Umweltbericht, auf Grundlage der bereits durchgeführten Untersuchungen, abschließend erarbeitet und die Offenlage vorbereitet werden kann.
Eine entsprechende Beschlussfassung mit erneutem Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss zur frühzeitigen Beteiligung ist für Ende dieses Jahres vorgesehen. Nach Abwägung der dabei vorgebrachten Bedenken und Belange schließt sich dann, nach Offenlagebeschluss, die zweite Offenlage an. Mit anschließender Abwägung der dabei vorgebrachten Bedenken und Belange ist dann im Laufe des Jahres 2025 mit dem entsprechenden Satzungsbeschluss und anschließender Inkraftsetzung des Bebauungsplans zu rechnen. Parallel hierzu wird die Erschließungsplanung weiter vorangetrieben, so dass mit Inkraftsetzung des Bebauungsplans direkt die entsprechenden Ausschreibungen hierzu erfolgen können.
Hinweis
Es wird keine Warteliste und kein vorläufiger Bewerberspiegel geführt. Die Bewerbungsphase beginnt erst nach der öffentlichen Ausschreibung. . Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nicht nach Datum der Bewerbung, sondern nach den von den kommunalen Gremien vorgegebenen Kriterien. Vielen Dank für Ihr Verständnis.