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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Gemeinde Allensbach
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Steuern & Gebühren

Abgaben und Gebühren der Gemeinde Allensbach

Hauptbereich

Abgaben und Gebühren der Gemeinde Allensbach

Hier finden Sie die Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträge, die in der Gemeinde Allensbach erhoben werden.
Die aufgeführten Gebühren und Beitragsübersichten richten sich nach der jeweils gültigen Satzung.

Badegebühren

Bei den Badeplätzen in Allensbach und Hegne ist der Eintritt frei.

Bauhoffremdleistungen

  • Facharbeiter - pro Stunde: 50,01 €
  • Vorarbeiter - pro Stunde:  60,67 €
  • Fahrzeuge und Maschinen: verschieden gestaffelt

Brennholz aus dem Gemeindewald

  • je Ster Buche: 80,00 €
  • je Ster Fichte: 70,00 €

Campingplatzgebühren Allensbach und Hegne

Erschließungsbeitrag für Straßenanschluss

  • Der Erschließungsbeitrag für den Anschluss an Straßen beträgt 95 v. H. des Erschließungsaufwands (14.02.2006)
  • Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a - c BauGB nach den tatsächlich anfallenden Kosten ( 28.07.1998)

Feuerwehr

Für die Leistungen der Feuerwehr werden folgende Sätze erhoben:


Kostenverzeichnis der Feuerwehr

Fahrradabstellplätze am Bahnhof

monatl. Gebühren pro Stellplatz: 10,00 €

Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe

Fremdenverkehrsabgabe

  • Privatherbergen je Übernachtung: 0,26 €
  • Im Übrigen gestaffelt nach den besonderen wirtschaftlichen Vorteilen aus dem Fremdenverkehr: Hebesatz: 3 v. H.

Kurtaxe 

Mit Nutzung der Bodenseecard-West ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: (je Übernachtung):

  • in der Zeit vom 01.04. bis 31.10.:
    im Kurbezirk II (Kernort Allensbach): 2,30 €
    im Kurbezirk III (alle übrigen Ortsteile): 2,10 €
  • in der Zeit vom 01.11. bis 31.03.:
    im Kurbezirk II: 1,00 €
    im Kurbezirk III: 1,00 €

Ohne Nutzung der Bodenseecard-West: (je Übernachtung)

  • im Kurbezirk I (Klinikgebiet - ganzjährig): 1,45 €
  • in der Zeit vom 01.04. bis 31.10.
    im Kurbezirk II: 1,45 €
    im Kurbezirk III: 1,25 €
  • in der Zeit vom 01.11. bis 31.03.:
    im Kurbezirk II: --
    im Kurbezirk III: --

Pauschale für Zweitwohnungen und Dauercamper (ohne Nutzung der Bodenseecard-West)

  • Kurbezirk I und II: 130,50 €
  • Kurbezirk III: 112,50 €

Friedhof- und Bestattungsgebühren

Beerdigungsgebühr:

  • Erdbestattung 600,00 €
  • Urnenbestattung 160,00 €

Grabplatzgebühren für Reihengräber:

  • Einzelgrab, 400,00 €
  • Kindergrab, 320,00 €
  • Urnengrab, 330,00 €

Grabplatzgebühren für Wahlgräber:

  • Einzelgrab, 900,00 €
  • Doppelgrab, 1.400,00 €
  • Urnengrab, 510,00 €

Grabplatzgebühren für Rasengräber:

  • Einzelrasengrab, 1.200 €
  • Doppelrasengrab, 1.700 €
  • Urnenrasengrab, 700,00 €
  • anonymes Urnenrasengrab, 50,00 €

Verlängerung des Nutzungsrechts

je angefangenes Jahr 1/25 der obigen Gebühren, z. B.: 

  • Einzelwahlgrab, 36,00 €
  • Doppelwahlgrab, 56,00 €
  • Urnenwahlgrab, 20,40 €

Inanspruchnahme einer Leichenzelle

  • je angefangener Tag, 45,00 €

Inanspruchnahme der Aussegnungshalle: 200,00 €

Aufbewahrung von Urnen

  • je angefangener Tag zuzgl. Nebenleistungen, 6,00 €

Grabeinfassung auf dem neuen Friedhofteil

  • Einzelgrab, 340,00 €
  • Doppelgrab, 400,00 €
  • Urnengrab, 170,00 €

Zuschlag für Auswärtige: 50 %

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 360 v. H. der Steuermessbeträge.

Grundsteuer

Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 350 v. H.
Grundsteuer B - sonst. Grundstücke: 350 v. H.

Gutachterausschuss

Mindestgebühr bis 25.000,00 €: 200,00 €
von 25.000 bis über 5 Mio. € zzgl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. €: 3.900,00 €
Gutachten nach § 5 Abs. 3 Bundes-Kleingartengesetz:  200,00 €

Hallenmiete, Spülmobil, WC-Wagen

Gebühren für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen (01.07.2023)

  • Bodanrückhalle
  • Bürgerhaus Langenrain
  • Gemeinschaftsräume in Kaltbrunn und Hegne

Entgelte ab 01.07.2023

Spülmobil (20.04.2004)

  • Leihgebühr pro Tag: 50,00 €
  • Aus- und Rückgabe des Geschirrspülmobils: 30,00 €
  • Geschirr und Besteck 15,00 € bis 20,00 €
  • Aus- und Rückgabe des Geschirrs (jeweils zzgl. evtl. Nebenkosten): 13,00 €

WC-Wagen

  • Leihgebühr pro Tag: 76,50 €
  • je weiterer Tag: 25,50 €
  • Leihgebühr pro Tag für Auswärtige: 103,00 €
  • je weiterer Tag für Auswärtige: 52,00 €
  • Transportpauschale: 52,00 €

Heiraten

Für die standesamtliche Trauung fallen folgende Gebühren an:

Gebühren für standesamtliche Trauungen

Hundesteuer

1. Hund: 120,00 €
jeder weitere Hund: 240,00 €
Zwingersteuer *): 216,00 €

*) Die Zwingersteuer bestimmt sich nach den Regelungen des § 7 der Hundesteuersatzung und wird für das Halten entsprechender Hunde von Hundezüchtern auf Antrag erhoben.

Kegelbahn

Miete der Kegelbahn im Bürgerhaus Langenrain

Je Stunde: 7,20 € 

Kindergartenbeiträge

Beiträge für Kindergärten und Kinderhäuser
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gebührenstaffelungen für unterschiedliche Angebote, wie z. B. Regelöffnungszeiten, verlängerte Öffnungszeiten, Kleinkindbetreuung, etc.. Wir weisen darauf hin, dass gem. Gemeinderatssbeschluss vom 05.07.2016 die Beiträge jährlich angepasst werden.
Kosten für den Mittagstisch werden separat berechnet.
Beiträge für Kindergärten und Kinderhäuser

Mittagstisch für Kinder

Grundschule Allensbach:  je Essen  4,60 €
Kinderhäuser Kaltbrunn und Walzenberg U3:  je Essen 3,80 €
Kinderhäuser Kaltbrunn und Walzenberg Ü3:  je Essen 4,50 €

Müllgebühren für Privathaushalte und Gewerbetreibende

Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Parkgebühren

Je nach Parkplatz nach Parkraumsatzung

Schulkindbetreuung

Ganztages- und Kernzeitbetreuung für Schulkinder

Betreuungsbeiträge GS Allensbach und GS Hegne 

Sondernnutzungen an öffentlichen Straßen

Ambulanter Straßenverkauf: 5,00 bis 50,00 € pro Tag
Baustelleneinrichtungen und sonst.: 0,05 bis 0,50 € je m²/Tag
Übermäßige Straßenbenutzung: 20,00 bis 700,00 € pro Tag 

Vergnügungssteuer

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (monatl. Steuersatz) 

  • in Spielhallen: 110,00 €
  • an anderen Orten: 55,00 €

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

  • 26 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

Vewaltungsgebühren

Verschiedene Gebühren
Gebührenordnung lt. Verwaltungsgebührensatzung
1,-- € bis 10.000,-- €

Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgebühren

Wochenmarktgebühren

  • je lfd. m in Anspruch genommene Fläche je Markttag: 1,50 € 

Zweitwohnungssteuer

jährlich 20 v. H. der Bemessungsgrundlage (Jahresnettokaltmiete)

Infobereiche