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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Recyclinghof

Recyclinghof Allensbach

Hauptbereich

Recyclinghof Allensbach

Die Gemeinde betreibt einen Recyclinghof auf dem Sie Ihre Wertstoffe abgeben können.

Gesammelt werden im Recyclinghof folgende Wertstoffe:
Aluminium, Akkus, Batterien (keine Autobatterien), Blechdosen, Brillen, Bücher, Buntmetall, CD’s, DVD’s, Energiesparlampen, Folien aus PE, Glas (braun, grün, weiß), Handys, Haushalts-Elektronikschrott, Leuchtstoffröhren, Metallschrott, Naturkorken, Papier, Schuhe, Speisefett, Speiseöl, Textilien, Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Verpackungschips, weißes Verpackungs-Styropor, Zeitungen

Es gibt außerdem einen Presscontainer für Kartonagen, einen begehbaren Container für Fernseher/Monitore und einen kleinen Grünabfallsammelplatz (für Kleinmengen).

Für größere Mengen Grünabfall gibt es den Grüngutsammelplatz auf dem Riesenberg.

Termine für Großgrünanlieferungen siehe Abfuhrkalender

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten

Umladestation Singen-Rickelshausen,

Anlieferungen aus Privathaushalten mit Altholz, Bauschutt (Kleinmenge gem. LUBW mit Eingangskontrolle), unbelasteter Bodenaushub, Altreifen u. a. können teilweise gegen Gebühr bei der Umladestation Singen-Rickelshausen, abgegeben werden. 

Die Umladestation an der L220, ist ab Ortsausgang Böhringen in Richtung Singen gut ausgeschildert.
Telefonnummer: 07531 800-3201
E-Mail schreiben

Zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen nehmen Sie bitte Kontakt auf unter
Telefonnummer: 07531 800-1533 oder Telefonnummer: 07531 800-1530

Öffnungszeiten Umladestation Rickelshausen

Montag bis Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 16:15 Uhr

Jeden letzten Samstag im Monat

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fahrradflohmarkt auf dem Recyclinghof

Einmal im Jahr findet der schon Tradition gewordene Fahrradflohmarkt statt. Bei diesem Flohmarkt besteht Gelegenheit, Ihren nicht mehr benötigten Drahtesel zu verkaufen bzw. zu verschenken oder ein gut erhaltenes Gebrauchtrad günstig zu erwerben.

Wollen Sie Ihr Fahrrad verschenken, brauchen Sie es nur im Recyclinghof abzugeben. Wir haben für diese Fahrräder eine gesonderte Ecke reserviert. Wenn die Fahrräder bis zum Ende der Öffnungszeiten des Recyclinghofes keinen Abnehmer gefunden haben, werden sie von unseren  Wertstoffberatern im Schrottcontainer entsorgt. Eine Rückgabe dieser Fahrräder ist nicht mehr möglich. Wollen Sie Ihr Fahrrad verkaufen, so liegt es an Ihnen, auf dem Flohmarkt einen Interessenten zu suchen und sich mit ihm über den Preis zu einigen. Natürlich sind auch Tauschgeschäfte denkbar, wenn Sie sich einigen können.

Falls Fragen oder Unklarheiten auftreten sollten, wenden Sie sich bitte an unsere Wertstoffberater, die im Recyclinghof anwesend sind und die Ihnen gerne weiterhelfen. Wir hoffen, dass Sie von unserem Fahrradflohmarkt regen Gebrauch machen. Egal, ob Sie ein Fahrrad zum Kauf anbieten, verschenken oder eines erwerben wollen, Sie leisten damit einen Beitrag für den Umweltschutz, denn wiederverwerten ist auf jeden Fall besser als wegwerfen. Die Teilnahme am Fahrradflohmarkt ist kostenlos.

Schwarzes Brett auf dem Recyclinghof

Haben auch Sie etwas zu verschenken oder gut erhaltene und noch gebrauchstüchtige Gegenstände oder Dinge, die Sie nicht mehr gebrauchen können, die aber zum Wegwerfen viel zu schade sind? Sachen, die Ihnen bei der letzten Keller- oder Speicherentrümpelung wieder einmal in die Hände gefallen sind? Oder suchen Sie einen Gegenstand, der nicht unbedingt neu sein muss und den Sie möglichst kostenlos erwerben können?

Dann machen Sie Gebrauch von unserem Schwarzen Brett im Recyclinghof. Am Schwarzen Brett können Sie  das ganze Jahr über Dinge anbieten oder Gesuche anbringen.

Das Schwarze Brett befindet sich an der Hüttentüre im Recyclinghof und steht während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Es liegen Kärtchen bereit, auf denen Sie den gesuchten bzw. angebotenen Gegenstand kurz benennen und wenn nötig beschreiben und Ihre Adresse, Telefonnummer und das Datum vermerken. Die Angabe des Datums hilft unseren Wertstoffberatern, dafür zu sorgen, dass veraltete Angebote und Gesuche rechtzeitig abgehängt werden und das Schwarze Brett immer auf dem aktuellen Stand bleibt.

Zum „Handeln“ zugelassen, sind alle Gegenstände, die kostenlos abgegeben werden. Damit auch mehrere Interessenten die Möglichkeit haben, sich zu melden, sollten die Kärtchen nicht abgenommen werden, sondern bleiben je nach Andrang bis zu zwei Monate hängen.

Wenn Sie Fragen zum Schwarzen Brett haben, wenden Sie sich bitte an unsere Wertstoffberater. Schauen Sie doch bei Ihrem nächsten Recyclinghofbesuch beim Schwarzen Brett vorbei. Irgendwann ist bestimmt auch etwas für Sie dabei.

Sperrmüllflohmarkt im Recyclinghof

Zweimal jährlich wird im Frühjahr und im Herbst an einem Wochenende zu den üblichen Öffnungszeiten des Recyclinghofes der sogenannte "Sperrmüll-Flohmarkt" abgehalten. Dabei besteht die Möglichkeit, gut erhaltene und noch gebrauchstüchtige Gegenstände abzugeben oder mitzunehmen. Um einen reibungslosen Ablauf des Sperrmüllflohmarktes zu gewährleisten, ist eine Frist für die Ablieferung der Gebrauchtgegenstände gesetzt. D. h. am Samstag werden die für den Flohmarkt geeigneten Gegenstände nur bis 11:00 Uhr von den Abfallberatern entgegengenommen.

Mitmachen bei dieser Sperrmüll-Börse kann jeder mit Wohnsitz in Allensbach. Einzige Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um gut erhaltene und noch gebrauchstüchtige Gegenstände handelt und die Dinge kostenlos weitergegeben werden.

Abgegeben werden können:

  • Möbelstücke, wie z. B. Sofas, Stühle, Tische, Regale, Bilder, etc.
  • Bücher und Zeitschriften

Nicht abgegeben werden können:

  • Elektrogroßgeräte
  • Sportartikel (diese können auf speziellen Börsen angeboten werden)
  • Textilien 
  • Teppiche und Teppichböden 
  • Parkettböden 
  • Dämm-Material 

Angelieferte Dinge, die unbrauchbar sind, bleiben verständlicherweise liegen. Denken Sie daran, dass es sich beim Sperrmüllflohmarkt keineswegs um eine verkappte Sperrmüllabfuhr handelt. Bitte beachten Sie diese Vorgaben. Unsere Wertstoffberater sind nämlich gehalten, Dinge, die nicht zum Tausch geeignet sind, abzuweisen. Die Gegenstände, die anläßlich des Sperrmüll-Flohmarktes nicht mitgenommen werden, werden im Rahmen der anstehenden Abfuhr zum Sperrmüll bzw. der Altholzabfuhr gegeben.

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