Seniorenwohnanlage
Seit 1997 gibt es eine Seniorenwohnanlage in zentraler Lage am Rathausplatz 10. Der Verein "Mein Platz im Alter" war Wegbereiter der Seniorenwohnanlage und leistet hier auch weiterhin wertvolle Hilfe. Durch die Betreuung durch den DRK-Kreisverband ist eine gute Grundversorgung des Hauses gesichert. Wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind, bitten wir darum, den Bewerbungsbogen auszufüllen und zurückzugeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur frei gewordene Wohnungen vergeben werden können. Über die Vergabe entscheidet eine vom Gemeinderat eingesetzte Kommission.
Mein Platz im Alter
Der gemeinnützige Verein MEIN PLATZ IM ALTER e.V. mit Sitz in Allensbach setzt sich mit sozialen, kulturellen und gesundheitsfördernden Angeboten für die Belange älterer Menschen ein. Dazu gehören seit 1982 ein Seniorentreff, Referate mit altersentsprechenden Themen, Beratung und Vermittlung von Nachbarschafts- und Hauswirtschaftshilfe. Mit der Computeria hilft der Verein beim Umgang mit PCs, Tablets und Smartphones. Angeboten werden ebenso häusliche Besuche, Besuche in Krankenhäusern und in Pflegeheimen.
Weitere Aktivitäten finden sie auf der Homepage „Mein Platz im Alter“.
Kontakt:
Mein Platz im Alter e.V.
Radolfzeller Str. 25
78476 Allensbach
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Vorsorgemappe
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?
Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die Abfassung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung sollte nicht aufgeschoben, sondern noch bei guter Gesundheit bewerkstelligt werden.
Informieren Sie Ihre Angehörigen und/oder Ihre Vertrauensperson(en), wo Sie die Vorsorgemappe aufbewahren.
Die Vorsorgemappe ist bei der Gemeinde, Gabi Erndwein, Rathausplatz 8, erhältlich und steht auf der Homepage des Kreisseniorenrats zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen digitalen Leitfaden.
Kontakt:
Gemeinde Allensbach
Gabi Erndwein
Rathausplatz 8
78476 Allensbach
Telefonnummer: 07533 801-62
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Kontakt:
Kreisseniorenrat
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefonnummer: 07531 800-1787
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Die Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass die eigene Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird eine Vorsorgevollmacht benötigt, um Dritte in die Lage zu versetzen, im eigenen Namen zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht kann einer Person des Vertrauens eine Vertretungsbefugnis für bestimmte Lebensbereiche erteilt werden, z. B. für die Wohnung, die Gesundheitsfürsorge oder auch für Vermögensangelegenheiten. Die Vollmacht kann sich aber auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald die Vollmacht unterschrieben ist, wird sie wirksam und kann von der bevollmächtigten Person genutzt werden.
Wenn es niemanden gibt, dem man eine Vollmacht erteilen kann, oder wenn es gute Gründe gibt, eine gerichtliche Kontrolle zu bevorzugen, sollte eine Betreuungsverfügung aufgesetzt werden.
Die Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Das Gericht ist an diese Wünsche gebunden. In die Betreuungsverfügung kann alles aufgenommen werden, was ein eventuell später bestellter Betreuer beachten soll. Dies kann zum Beispiel die Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Wahl der Wohnungseinrichtung und vieles mehr betreffen.
Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann im Voraus festgelegt werden, ob und wie eine medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung des Verfassers. Die Entscheidung über medizinische Maßnahmen wird im Falle der Entscheidungsunfähigkeit im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigtem bzw. Betreuer getroffen.
Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, ansonsten entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Zentrales Vorsorgeregister
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden werden? Mit dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden schnell und einfach eingetragen werden:
Die Betreuungsbehörde
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es u. a., im Rahmen eines anhängigen betreuungsgerichtlichen Verfahrens eine geeignete Betreuungsperson (z. B. Familienangehörige, ggf. externe Person) zu finden sowie den erforderlichen Umfang der rechtlichen Betreuung festzustellen. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte und das Wohl des Betroffenen zu wahren. Während des laufenden betreuungsgerichtlichen Verfahrens arbeitet die Betreuungsbehörde eng mit dem zuständigen Betreuungsgericht zusammen.
Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über Vorsorgevollmachten und andere Verfügungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht zu informieren. Die örtliche Betreuungsbehörde beurkundet und beglaubigt Vorsorgevollmachten.
Kontakt:
Landratsamt Konstanz
Betreuungsbehörde
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Telefonnummer: 07531 800-2663 oder Telefonnummer: 07531 800-2664
E-Mail schreiben
Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunkts stehen für Rat- und Hilfesuchende gerne als „Wegweiser“ zur Verfügung. Betroffene und Angehörige werden bei allen Fragen rund um das Thema Pflege umfassend, neutral und unabhängig informiert und beraten.
Kontakt:
Pflegestützpunkt Landkreis Konstanz
Frau Aigner-Faller
Scheffelstraße 15
78315 Radolfzell
Telefonnummer: 07531 800-2602
E-Mail schreiben
Seniorenfreundliche Handwerksleistungen für ein langes, selbstbestimmtes Leben
Beim Wohnen macht es Sinn, sich frühzeitig zu überlegen, wo in den nächsten Jahren bauliche Veränderungen und andere Unterstützungen sinnvoll sind, um das Leben einfach, komfortabel und sicherer zu machen, für ein möglichst langes Leben im gewohnten Umfeld.
Ob Badumbau, Eingangsbereich, Treppensituationen, Gartenoptimierung und vieles mehr - 60+ Handwerkspartner helfen Ihnen dabei. In der Initiative gibt es rund 100 zertifizierte, besonders geschulte Fachbetriebe aus dem Landkreis Konstanz aus 15 Gewerken, die meist auch kreisweit arbeiten. In ihre Arbeit fließen die Zusatzqualifikation genauso ein wie der 60+-Ehrenkodex und die guten Kontakte zu Seniorenräten und weiteren Partnern im Landkreis. Die Meisterbetriebe teilen Werte wie Pünktlichkeit, Respekt, Höflichkeit und Sauberkeit, nehmen sich Zeit für fundierte Erklärungen und freuen sich auf Ihre Anfrage!
60+ Betriebe finden sich auch in Allensbach, Radolfzell, Reichenau usw. Bei Fragen vermittelt die Kreishandwerkerschaft Westlicher Bodensee mit Sitz in Radolfzell gerne den entsprechenden Kontakt: E-Mail, Telefonnummer: 07732/12283
Ausführliche Informationen finden sich über die Homepage und über die 60+ Broschüre. Die Broschüre erhalten Sie direkt beim Landratsamt Konstanz.
Kontakt:
Kreisseniorenrat
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefonnummer: 07531 800-1787
E-Mail schreiben
Broschüre "Älter werden in Konstanz - Wegweiser für Senioren 2024/2025"
Ältere Menschen möchten ihr Leben so selbständig und aktiv wie möglich gestalten. Hier finden sich Informationen zu Angeboten und Leistungen für Menschen mit und ohne Hilfe- und Pflegebedarf.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage.

