Wärmenetz 4.0 für Kaltbrunn – Bürgerbefragung zum Energiebedarf
Für den Ortsteil Kaltbrunn soll ein Nahwärmenetz entstehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2021 einen klaren Auftrag erteilt, hierzu eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Dies dient dazu herauszufinden, welche Art der Versorgung am sinnvollsten wäre, um Kaltbrunn mit einer energieeffizienten und klimaschonenden kommunalen Wärmeversorgung auszustatten.
Bestimmt verfolgen viele von Ihnen schon aufmerksam unsere Fortschritte bei der Ausarbeitung. Dies merken wir auch daran, dass wir im Rathaus immer wieder Anfragen der Art erhalten, wann das Nahwärmenetz denn nun gebaut werde, da die Heizung im Haus bald ausgetauscht werden müsste.
Um das Nahwärmenetz realisieren zu können, wurden bereits Vorarbeiten, zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten Büro Drees & Sommer, geleistet. Für weitere Schritte benötigen wir nun jedoch Ihre Mithilfe.
Für eine Machbarkeitsstudie, die belegen soll, welches die effizienteste Technik für Kaltbrunn wäre, benötigen wir möglichst genaue Daten zum Gebäudebestand. Diese können nur Sie uns nennen.
Im Laufe des Oktobers werden hierzu die Lokale Agenda "Wir in Kaltbrunn" und die Gemeindeverwaltung, Frau Campion-Hirsch, bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Ihnen einen eigens hierfür entwickelten Fragebogen zum Energiebedarf in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung vorzustellen. Sie können den Fragebogen aber auch direkt hier downloaden.
Wir bitten Sie, diesen Fragebogen bis spätestens 25.10.2021 vollständig ausgefüllt an uns zurückzusenden.
E-Mail schreiben
oder
Gemeinde Allensbach
- Ortsbauamt -
Frank Ruhland
Rathausplatz 8
78476 Allensbach
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Herr Ruhland beim Ortsbauamt Allensbach gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 07533 801-51
Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln, dass diese in anonymisierter Form verwendet und danach vernichtet werden.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre tatkräftige Mithilfe.
Wärmenetz 4.0 für Kaltbrunn - Vorteile des Nahwärmenetzes für Bestandhalter:innen
Im Zuge der Erweiterung des Ortsteils Kaltbrunn plant die Gemeinde Allensbach ein energieeffizientes Wärmenetz zur Versorgung der Neubaugebiete sowie des bestehenden Ortsteils zu realisieren. Mit dem Entwicklungsziel einer energieeffizienten kommunalen Wärmeversorgung soll den Bürger:innen von Kaltbrunn sowohl Anreiz als auch Gelegenheit gegeben werden, an der heute verfügbaren effizienten Technik zu partizipieren.
Innerhalb einer Machbarkeitsstudie werden drei verschiedene Varianten geprüft, mit welchen eine innovative und nachhaltige Energieversorgung für das neue Gebiet gewährleistet werden soll. Die zukünftige Versorgung des Gebietes wird durch eine 100 % brennstofffreie Energieversorgung sichergestellt werden.
Das Neubaugebiet wird zu 100 % aus diesen innovativen erneuerbaren Energiequellen gespeist werden. Den Bestandhalter:innen steht es frei, sich an dieses Netz anzuschließen. Es ist allerdings empfehlenswert, sich im Zuge der aktuellen Entwicklungen bezüglich künftiger stetiger Sanierungsaufkommen innerhalb der Gemeinde mit der Sanierung der Wärmeversorgung innerhalb der Bestandsgebäude und somit einem Anschluss an das neue Wärmenetz 4.0 in Kaltbrunn auseinanderzusetzen.
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes 2021 verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. 35 Prozent des Energieverbrauchs sind auf den Gebäudesektor zurückzuführen. Ein Baustein zum Erreichen einer entsprechenden Treibhausgasneutralität und somit des Klimaschutzzieles ist es, Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt in einer zielführenden Art und Weise energetisch zu sanieren.
Überdies zählt Allensbach seit 2010 zu einer der ersten Kommunen Baden-Württembergs, die klimaneutral werden möchten. Eine Sanierung der Bestandsgebäude zum aktuellen Zeitpunkt ist auch hier zentral zum Erreichen dieses Ziels.
Seit dem 01.01.2021 wurden seitens der Bundesregierung Anreize geschaffen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu verringern und eine Lenkungswirkung hin zu umweltfreundlicheren Energieformen auszulösen. Im Zuge des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erhalten daher CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe eine Bepreisung, welche von den Unternehmen an den/die Endverbraucher:in weitergegeben wird. Aktuell liegt der Wert auf 25 €/t CO2, dies entspricht weniger als 10 Cent pro Liter Heizöl. Es erfolgt allerdings zukünftig eine schrittweise Erhöhung von 55 €/t CO2 bis zum Jahr 2025.
Ein Anschluss an das neue Nahwärmenetz führt mithin auch zukünftig zu finanziellen Einsparungen der laufenden Kosten für Bestandshalter:innen.