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Berichte 2022

Hauptbereich

Hier finden Sie fortlaufend Berichte zu verschiedenen Themen aus den Gemeinderatssitzungen.

Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Lärmschutzwall der B33 - 13.12.2022

Die Gemeinde Allensbach errichtetet auf dem neuen Lärmschutzwall entlang der B33 eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Initiiert hatte dies die Gruppe „Energie, Ressourcen, Klimaschutz“ der Lokalen Agenda 21.

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27. September die Ausschreibung der PV-Anlage. Im November wurde außerdem beschlossen, dass der gemeindliche Eigenbetrieb Wasserversorgung um die Sparte „Energieerzeugung“ erweitert wird. Im Eigenbetrieb soll künftig die wirtschaftliche Abwicklung der PV-Anlage abgebildet werden.

In den letzten Wochen wurden mehrere Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. In der Gemeinderatsitzung am 13.12.2022 wurde beschlossen, dass die Firma Solarcomplex aus Singen als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag mit der Angebotssumme von 2.080.000,00 € erhalten soll. Nähere Informationen dazu erscheinen im Januar 2023 in einer umfangreichen Pressemitteilung.

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - 13.12.2022

In der letzten Gemeinderatsitzung am 13.12.2022 wurde die Änderung der Satzung für ehrenamtliche Entschädigung beschlossen.

Der Gemeinderat hat über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zuletzt am 05.07.2016 beraten. Insbesondere ging es dabei um rechtliche Anpassungen im Rahmen einer Änderung der Gemeindeordnung. Die Entschädigungssätze für ehrenamtlich Tätige wurden zuletzt im März 2015 und damit vor fast 8 Jahren angepasst. Insbesondere im Rahmen der Pandemiesituation hat sich gezeigt, dass bspw. für freiwillige Helfer (z.B. Testzentrum o.Ä.) die Entschädigungssätze nicht mehr zeitgemäß sind. Daher wurden die Entschädigungssätze leicht angepasst. Dazu wurden auch die Satzungen von Gemeinden mit ähnlichen Einwohnerzahlen verglichen. Die entsprechende Satzung wurde im Mitteilungsblatt vom 16. Dezember 2022 veröffentlicht.

Neufassung der Nutzungsordnung für gemeindliche Räume und Hallen - 13.12.2022

Neufassung der Nutzungsordnung für gemeindliche Räume und Hallen – Regelung ab 2023 auch für den Torkel

Nach knapp 20 Jahren gab es Überarbeitungsbedarf an der gemeindlichen Nutzungsordnung für öffentliche Einrichtungen. In dieser Nutzungsordnung sind die „Spielregeln“ für die Anmietung der Bodanrückhalle, des Gemeinschaftsraums Hegne, des Feuerwehrhauses Kaltbrunn und des Bürgerhauses in Langenrain enthalten.

Seit der letzten Änderung stehen nicht nur drei „neue“ öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, sondern mussten auch praktische Änderungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 darüber beraten und eine neue Nutzungsordnung verabschiedet.

Grundsätzlich ist die Priorisierung der Nutzung unverändert geblieben. Eine Neuerung der Satzung findet sich insbesondere bei den Verbrauchsgebühren, die von nun an nach Veranstaltungsort und –größe berechnet werden, um den unverhältnismäßigen Aufwand für die Ablesung von Zählern etc. zu reduzieren. Ebenfalls sieht die neue Satzung eine Abschaffung des Entgelts für eine Freistellung der Getränkebezugspflicht vor. Nachdem die Nutzungsentgelte selbst seit ca. 20 Jahren unverändert geblieben sind, wurde das Niveau entsprechend angepasst. Der Verbraucherpreisindex ist in dieser Zeit um ca. 30 % gestiegen, analog dazu, wurden nun die Entgelte entsprechend angepasst, was jedoch in Konsequenz lediglich einen durchschnittlichen jährlichen Aufschlag von ca. 1,5 % bedeutet.

Weiter sind drei neu aufgenommene öffentliche Einrichtungen zu finden, die insbesondere von den Vereinen genutzt werden können:

Das Vereinsheim in der Radolfzeller Straße 25, der Bürgertreff in der Höhrenbergstraße 15 und der Torkel in der alten Schule (Rathausplatz 2). Der Torkel wird derzeit umfassend saniert und steht nach Öffnung voraussichtlich Mitte 2023 insbesondere für Gemeindeveranstaltungen, für Vereine und für standesamtliche Hochzeiten zur Verfügung. Auch für Privatveranstaltungen von Bürger:innen soll der Torkel nach einem einjährigen Probebetrieb ab Mitte 2024 nutzbar sein.

Die Sanierung des Torkels war ebenfalls Thema der Sitzung. Nach Vorstellung des aktuellen Arbeitsstands wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Küche samt Ausstattung und Möblierung auszuschreiben. Gleichzeitig soll auch die Erneuerung der Außentreppe am Gebäudeeingang in der Brunnengasse realisiert werden. Die Kosten für das Gesamtprojekt, inkl. der bereits erledigten Sanierungsarbeiten im Museums- und Büchereibereich sowie dem neuen Aufzug, belaufen sich auf insgesamt voraussichtlich 460.000 €. Davon erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm in Höhe von rd. 235.000 €.

Hier geht es zu den Satzungen

Trinkwasseraufbereitung - 13.12.2022

Der Gemeinderat Allensbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 über die aktuelle Lage der Wasserversorgung beraten. In diesem Zusammenhang wurde auch der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasser- und Energieversorgung für das Jahr 2023 beschlossen.

Mit den Beschlüssen zur Wasserversorgung wurde die Firma Hydroelektrik aus Ravensburg mit dem Bau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für den Tiefbrunnen Setze beauftragt. Konkret sieht die Aufbereitung eine sog. UV-Anlage vor, in der das Rohwasser aus dem Tiefbrunnen mittels ultravioletter Strahlung desinfiziert wird. Dieser UV-Anlage vorgeschaltet wird ein sogenannter Kerzenfilter, der ggf. im Wasser durch Partikel hervorgehobene Trübungen abfiltern soll. Die Funktionskontrolle der Filterung läuft über eine nachgeschaltete Trübungsmessung.

Diese Aufbereitungskette wird zweifach aufgebaut, einmal zur Förderung des Wassers in den Hochbehälter Walzenberg und einmal zur Förderung in den Hochbehälter Kaltbrunn. Dadurch ist auch eine sichere Versorgung mit Trinkwasser gegeben, wenn eine der UV-Anlagen ausfallen sollte. Weiterhin wird eine festinstallierte Chlordosieranlage eingebaut, die bei einem Ausfall der UV-Anlage sofort wieder in Betrieb genommen werden kann. Standardmäßig soll das Trinkwasser aber nicht mehr gechlort werden.

Die Umbauarbeiten sollen nach Lieferung der notwendigen Komponenten im 1. Quartal 2023 stattfinden, sodass mit einer Inbetriebnahme der Anlage spätestens Mitte März 2023 zu rechnen ist. Bis die Anlage störungsfrei läuft und gewisse Szenarien im Probebetrieb durchlaufen hat, muss das Trinkwasser in Allensbach weiterhin vorsorglich mit einer geringen Dosierung gechlort werden.

Parallel zu den Maßnahmen der Aufbereitung des Trinkwassers aus dem Tiefbrunnen Setze wurde  ein Strukturgutachten zur Wasserversorgung beauftragt, welches die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Wassernetzes und im Detail die Vorplanung der Sanierung des Brunnens Setze und damit die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung in Allensbach untersucht. Hierbei werden neben der Möglichkeit einer Sanierung des Brunnens auch andere Alternativen, wie zum Beispiel ein komplett neuer Brunnen an andere Stelle oder eine Versorgung über Dritte, eingehend geprüft. Im weiteren Ablauf wurde im Gemeinderat beraten, dass zunächst ein „drittes Standbein“ für die Wasserversorgung aufgebaut wird, bevor die Sanierung des Tiefbrunnens angegangen werden kann.

Investitionsplanung zum Haushaltsplan 2023 - 29.11.2022

In der vergangenen Gemeinderatsitzung am 29.11.2022 wurde der Investitionsplan für das Jahr 2023 vom Gemeinderat vorberaten. 

Die insgesamt Investitionssumme im Jahr 2023 beläuft sich voraussichtlich auf 6,51 Mio. Euro. Hiervon wird ein Betrag von 6,04 Mio. Euro rein für Investitionen verwendet.

Die Gemeinde Allensbach tätigt 2023 Investitionen, wie z.B.:

Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung - 29.11.2022

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29. November 2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2021 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt.

Die Jahresabschlüsse 2021 der Wasserversorgung Allensbach und der Bade- und Campingplätze Allensbach liegen gemäß § 95 b Abs. 2 und § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Zeit vom 9. Dezember 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 im Rechnungsamt, Rathausplatz 8, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Jahresabschluss 2021 Bade- und Campingplätze - 29.11.2022

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29. November 2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Bade- und Campingplätze Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2021 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt.

Die Jahresabschlüsse 2021 der Wasserversorgung Allensbach und der Bade- und Campingplätze Allensbach liegen gemäß § 95 b Abs. 2 und § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Zeit vom 9. Dezember 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 im Rechnungsamt, Rathausplatz 8, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Änderung der Eigenbetriebssatzungen der Eigentbetriebe - 29.11.2022

In der Gemeinderatsitzung am 29.11.2022 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst die Eigenbetriebssatzung der Eigenbetriebe zu ändern.

Aufgrund einer Gesetzesänderung muss die Eigenbetriebssatzung bezüglich der Wirtschaftsführung geändert werden. Sowohl für den Eigenbetrieb „Gemeindliche Wasserversorgung Allensbach“ als auch für den Eigenbetrieb „Bade- und Campingplätze Allensbach“ werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches angewendet.

Zudem wird der Betriebszweck für den Eigenbetrieb „Gemeindliche Wasserversorgung Allensbach“ um die Sparte Energieversorgung/-erzeugung erweitert. Grund hierfür ist die Umsetzung des Projektes PV-Freiflächenanlage B33.

Um zukünftige Irreführungen zu vermeiden, wird der Name des Eigenbetriebes „Gemeindliche Wasserversorgung Allensbach“ in „Wasser- und Energieversorgung Allensbach“ umbenannt.

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Bade- und Campingplätze - 29.11.2022

In der Gemeinderatsitzung am 29.11.2022 hat der Gemeinderat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bade- und Campingplätze für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen.

Die Bade- und Campingplätze werden von der Gemeinde sehr erfolgreich betrieben. In den vergangenen 5 Jahren ergeben sich durchschnittlich rund 81.000 Übernachtungen pro Jahr.

Durch den großen Andrang generierte die Gemeinde außerdem für den Gemeindehaushalt Einnahmen durch die Kurtaxe, Zweitwohnungssteuer und Parkgebühren.

Durch den Campingplatz und den Tourismus entsteht ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Gleichzeitig ist ein attraktives Freizeit- und Gastronomieangebot für die Bevölkerung vorhanden und stellt mit zwei Campingplätzen ein vielfältiges und freiwilliges Angebot der Gemeinde dar, welches sich finanziell selbst trägt.

Gemeinde ergeben sich in 2023 insgesamt Erträge in Höhe von 463.800 €. Demgegenüber sind Aufwendungen in Höhe von 439.300 € vorgesehen. Für den Eigenbetrieb Bade- und Campingplätze wird daher im Jahr 2023 mit einem Gewinn von rund 24.500 €.

Ein großer Teil der Aufwandseite ergibt sich aus dem Unterhalt und der Instandsetzung der Gebäude (36.000 €).

Auch die Bereiche im Außenbereich sind mit hohem Aufwand verbunden. Hierbei spielt eine regelmäßige Baumpflege und die Erneuerung der Baumbeschilderung inklusive digitaler Kartierung eine Rolle.

Am Campingplatz Hegne ist die Änderung des Fahrradabstellplatzes und die zudem dringende Erneuerung des dort befindlichen Bodenaufbaus im Bereich der Dauercamper notwendig.

Überprüfung von Gebühren und Beiträgen - 29.11.2022

Ein wichtiger Teil bei der Haushaltsplanung sind auch die Einnahmen der Gemeinde. Die Gemeinde hat für öffentliche Leistungen entsprechende Gebühren und Beiträge zu erheben. Die letzte umfassende Überprüfung von Gebühren und Beiträgen hat im Oktober 2020 stattgefunden. Für die anstehende Haushaltsplanung wurde nunmehr nach über zwei Jahren Stabilität eine erneute Überprüfung durchgeführt. Die Gebühren und Beiträge werden dabei aber nur im moderaten Bereich erhöht und stehen weiterhin im Verhältnis zu den Nachbargemeinden. 

Marienschlucht - Zustimmung zum 2. Antrag auf Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm - 18.10.2022

Am 19.10.2021 wurde der Projektbeschluss zur Wiederbelebung der Marienschlucht vom Gemeinderat gefasst. Dabei wurde auch die Beantragung einer Förderung des ersten Teils der Maßnahmen, die in 2022 auszuführen waren, beschlossen. Am 03.05.2022 fasste der Gemeinderat den Projektbeschluss für die Baumaßnahmen am Mondfelsen, den Steg entlang der Schlucht und für die Schutzhütte. Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Allensbach und Bodman-Ludwigshafen sowie der Stadt Konstanz mit dem Ortsteil Dettingen-Wallhausen.

Förderanträge im Tourismusinfrastrukturprogramm können jeweils nur für die im darauffolgenden Jahr auszuführenden Arbeiten gestellt werden. Mit der Beantragung im Herbst 2021 wurde somit die Förderung der voraussichtlichen Kosten für die in 2022 auszuführenden Arbeiten beantragt.

Dem Projektbeschluss im Frühjahr 2022 lag eine Kostenzusammenstellung bei, in der die voraussichtlichen Kosten auf die Jahre 2022 und 2023 aufgeteilt und die Aufwendungen für die beiden Jahre mit rund 3,5 Mio. € berechnet wurden.

Die nun im 2. Förderantrag aufgeführten Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 4,1 Mio. €. Dies entspricht einer Kostensteigerung von rund 600.000 €.

Durch die Möglichkeit den Zuschuss in „zwei Raten“ beantragen zu können, können die voraussichtlichen Mehrkosten aber auch zur Förderung angemeldet werden.

Mit dem 2. Antrag auf Förderung kann somit ein höherer, weiterer Zuschuss beantragt werden. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 4,1 Mio. € könnten nach Bewilligung mit einem Zuschuss in Höhe von rd. 2,5 Mio. € finanziert werden. 

Der von den drei Gemeinden aufzuwendende Betrag beläuft sich dann voraussichtlich auf rund 1,59 Mio €. Der Eigenanteil der Kommunen wurde im Projektbeschluss mit rund 1,40 Mio € berechnet. Somit ist mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 256.000 € zu rechnen.
Da dieser Eigenanteil von allen drei Gemeinden zu gleichen Teilen zu tragen ist, beträgt der erhöhte Eigenanteil der Gemeinde Allensbach rund 85.000 €. 

Die Ausschreibungsunterlagen werden derzeit erarbeitet. Wie bei allen anderen Projekten ist die Marktlage derzeit schwierig. Daher wird abzuwarten sein, was die Ausschreibung für Resultate erzielt.

Der Gemeinderat hat einstimmig der Beantragung eines weiteren Zuschusses aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm für die im Jahr 2023 anstehenden Arbeiten am Mondfelsen und zur Errichtung einer neuen Steganlage entlang der Marienschlucht zugestimmt. Aktuell werden die Materialien für die Baumaßnahmen per Hubschrauber in die Schlucht eingeflogen und verarbeitet.

Kindergartenbedarfsplan 2023 bis 2027 beschlossen - 18.10.2022

Geburtenrate in den letzten 3 Jahren überdurchschnittlich

Die Gemeinde hat mit Blick auf das Jahr 2023 in den letzten vier Jahren insgesamt rund 120 neue Betreuungsplätze für Kinder zwischen 1 und 6 Jahren geschaffen. Damit wurde die Anzahl der Plätze seit 2018 um über ein Drittel erhöht. Insgesamt haben rund  95 % der Allensbacher Kinder einen Betreuungsplatz, deren Eltern einen Antrag auf Betreuung gestellt haben. Darüber hinaus sind erfreulicherweise alle Planstellen in den Kinderhäusern mit hervorragenden pädagogischen Fachkräften besetzt. Auch für die Neueröffnung des Montessori-Kinderhauses sind bereits alle Stellen besetzt. Der Gemeinderat hat nun weitere Schritte zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 stellte die Verwaltung den jährlich aktualisierten Kindergartenbedarfsplan für 2023 bis 2027 vor. Dieser zeigt einen deutlichen Trend in Allensbach: Die Geburtenrate steigt. Wohingegen es 2012 bis 2019 durchschnittlich noch 56 Geburten im Jahr waren, ist die Zahl der Geburten durchschnittlich in den letzten beiden Jahren auf 71 gestiegen. Mit einem Zuwachs war gerechnet worden; jedoch liegt die Zunahme der Geburtenrate von mehr als 25 % deutlich über den statistisch ermittelten Daten. Damit einher geht natürlich eine verstärkte Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen.

Wie die Geburten, steigen in den letzten Jahren auch die angebotenen Plätze. Die Gemeinde verfügt derzeit über sechs verschiedene Kindertagesstätten, die – wie vom Gesetzgeber gewünscht – auf vielfältige Träger verteilt seien. Es besteht schon seit Jahrzehnten eine gute Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde. Durch den Kinderschutzbund können weitere sozialraumbezogene Angebote in einem neuen Familienzentrum angeboten werden. Außerdem freut sich die Gemeinde über die sehr gute Zusammenarbeit mit den beiden Tagesmüttern im „Flohzirkus“ und den weiteren Tagesmüttern im Gemeindegebiet. Mit dem Waldkindergarten bestehen auch Alternativen zum klassischen Kinderhaus.

Insgesamt konnte die Gemeinde seit 2013 ihr Platzangebot der U3-Betreuungsplätze verdoppeln und liegt inzwischen bei 60 Plätzen. Mit 215 Plätzen konnten auch die Ü3-Betreuungsplätze seit 2018 um 40 % erhöht werden. Um die baldigen Krippen- und Kindergartenkinder unterbringen zu können und damit die Situation zu entspannen, plant die Gemeinde schon seit einiger Zeit 10 weitere Krippenplätze ein und möchte ebenfalls rund 40 weitere Kindergartenplätze bieten. Diese werden durch die Eröffnung des neuen Kinderhaus Montessori in der Schulstraße und der weiteren Kindergartengruppe in der Grundschule Hegne ermöglicht. Diese Gruppe soll im 1. Quartal 2023 eröffnet werden, ist aber aufgrund ihrer „Unterbringung“ im Schulgebäude auf zwei Jahre befristet.                                                                                                                                                                    

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten zur Realisierung eines Kinderhauses mit 20 Kindergarten- und 10 Krippenplätzen im Ortsteil Hegne zu prüfen.

Dennoch besteht in den Jahren 2023 bis 2027 durch die überdurchschnittliche Geburtenrate ein erhöhter Bedarf von weiteren Betreuungsplätzen. Diesbezüglich hat der Gemeinderat beschlossen, dass – wenn möglich - die vorhandenen Container des bisherigen Montessori-Kindergartens weiter zu verwenden, wenn der Montessori-Kindergarten in den Neubau umgezogen ist. Die wirtschaftliche Weiterverwendung der Containermodule wird derzeit geprüft.

Zum Kindergartenbedarfsplan

Bebauungsplan „Adler-Areal“ – Offenlagebeschluss zur frühzeitigen Beteiligung - 18.10.2022

In der vergangenen Gemeinderatsitzung hat die Gemeindeverwaltung ausführlich über den aktuellen Stand des Bebauungsplans des „Adler-Areals“ berichtet.

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplangebiets „Adler-Areal“ in der Gemeinderatsitzung am 26.07.2022 wurde das Büro „STEG Stadtentwicklung GmbH“ beauftragt. Stadtplanerin Frau Witulski hat daraufhin den Entwurf des Bebauungsplans in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Hierzu gab es bereits mehrere Gespräche zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeindeverwaltung, dem Landratsamt und dem Landesdenkmalamt.

Das Plangebiet liegt im westlichen Ortskern von Allensbach und umfasst eine Fläche von 8.344 m². Die Abgrenzung umfasst die zwei Grundstücke nördlich der Radolfzeller Straße (Polizeigebäude und bisherige Sparkassenfiliale) sowie die daran angrenzende Schmittengasse. Außerdem sind insbesondere Grundstücke südlich der Radolfzeller Straße (ehemaliges Gasthaus Adler und das denkmalgeschützte Bauernhaus) davon umfasst. Insgesamt erstreckt sich das Plangebiet in diesem Bereiche von der Kreuzung Radolfzeller Straße / Brunnengasse bis zur Bahnlinie.

Ziel der Planung ist es, den Ortskern von Allensbach aufzuwerten, den Ortsbildcharakter und die historisch gewachsene Siedlungsstruktur zu erhalten sowie eine maßstäbliche Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Stärkung des Ortskerns von Allensbach und Umsetzung einer vorausschauenden nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Beitrag zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau des bestehenden Ortskerns
  • Schaffung von attraktiven Gewerbe- und Dienstleistungsflächen in der Ortsmitte von Allensbach zur Aufwertung des historischen Kerns von Allensbach und Erhöhung des Angebots für die örtliche Bevölkerung
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Ortskern und somit Stärkung der Gemeinde Allensbach als attraktiven Wohnstandort
  • Vermeidung innerstädtischer Brachflächen und damit Nutzung von städtebaulich sinnvollen Innenentwicklungspotenzialen
  • Wahrung der historischen und ortsbildprägenden Siedlungsstruktur
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung und damit Reduzierung des Flächenverbrauchs an den Ortsrändern bzw. im Außenbereich
  • Ökonomische Erschließung durch Anschluss an bestehende Infrastruktur
  • Festsetzung von gestalterischen Vorgaben für eine ortsbildgerechte und dem Bestand angepasste Neubebauung

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Gemeinde Allensbach ist insbesondere im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden bestrebt, die Innenentwicklung voranzutreiben.

Die Gemeinde sieht hierbei eine Erforderlichkeit der Bauleitplanung. Diese wurde aus der Gestaltungssatzung, welche es für den Ortskern von Allensbach gibt, entwickelt.

Die „Gestaltungssatzung und Örtliche Bauvorschrift“ ist seit dem 26.06.1981 rechtsverbindlich. In der Einleitung zur Satzung wird die Aufgabe der Satzung beschrieben mit: „Aufgabe und Sinn dieser Satzung ist es, die typischen Merkmale von Allensbach bewusst zu machen und die notwendigen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen so zu beeinflussen, dass über die beabsichtigte Verbesserung des einzelnen Gebäudes hinaus eine Erhaltung und Verbesserung des ererbten Ortsbildes erreicht wird.“

Die darin enthaltenen Regelungen sind sehr bestimmt, insbesondere in Bezug auf Fassaden- und Dachgestaltung, in mancher Hinsicht aber auch offen und unbestimmt. Im vorliegendem Bebauungsplan werden allgemeine ortstypische Anforderungen aus der Gestaltungssatzung übernommen.

Aufgrund des Alters der Gestaltungssatzung entsprechen einige Regelungen nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. wurden durch die Architekten neu interpretiert. Hierzu gehören auch Abweichungen von der Gestaltungssatzung z. B. bezüglich Dachaufbauten. Es wurden diesbezüglich im Bereich des Ortskerns in der Vergangenheit bereits Befreiungen von der Gestaltungssatzung erteilt. Diese sind im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu berücksichtigen.

Um die gestalterischen Regelungen den heutigen Ansprüchen anzupassen, wurden für den Bebauungsplan neue örtliche Bauvorschriften erlassen. Die bestehende Gestaltungssatzung wird daher im Bereich der vorliegenden Abgrenzung des Bebauungsplans weiterhin bestehen bleiben, gilt aber gegenüber den örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplangebiet nachrangig.

Insgesamt ist durch die vorliegende Entwurfsplanung die Berücksichtigung eines Großteils der Inhalte der bisherigen Gestaltungssatzung sichergestellt.

Zur Vorbereitung des Bebauungsplans wurde die Firma Fichtner Water & Transportation GmbH aus Freiburg mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung und das Büro Hornstein aus Überlingen mit der Erstellung einer artenschutzrechtlichen Untersuchung beauftragt. Ebenfalls beauftragt wurde in Abstimmung mit dem Büro Hornstein das Büro Seeconcept entsprechende artenschutzrechtliche Untersuchungen im Plangebiet durchzuführen. Die ersten Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sind bereits in die Planung eingeflossen und werden mit weiterem Fortgang des Verfahrens fortgeschrieben.

Mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde einen Angebotsbebauungsplan und übt ihre Planungshoheit nach dem Baugesetzbuch aus. Im dazugehörigen Verfahren ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung bei einer Gegenstimme die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan beschlossen. Diese findet insbesondere in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung statt.

Nach Einarbeitung der Ergebnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist eine weitere Beteiligungsmöglichkeit vorgesehen. Diese besteht in der nochmaligen Offenlage des Bebauungsplans, bei dem sowohl Behörden, als auch sog. Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Leitungsträger) und insbesondere auch die Bürgerschaft sich beteiligen kann. Alle eingegangenen Anregungen fließen dann in einer sog. Abwägung in eine öffentliche Gemeinderatssitzung ein und werden dort behandelt. Ziel ist es, im Frühjahr 2023 den Bebauungsplan in Kraft zu setzen. 

Beschluss zum nächsten Schritt für das Nahwärmenetz in Kaltbrunn - 19.10.2022

Der Gemeinde- und Ortschaftsrat haben die Prüfung eines Nahwärmenetzes in Kaltbrunn beschlossen. Das Büro Drees & Sommer aus Stuttgart wurde daher mit einer sogenannten „Machbarkeitsstudie“ beauftragt. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist zunächst, dass die grundsätzliche Realisierbarkeit von Nahwärmemodellen in Kaltbrunn geprüft wird.

In der letzten gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats und des Ortschaftsrates Kaltbrunn wurde das Zwischenergebnis dieser Studie vorgestellt und ein wichtiger weiterer Schritt beschlossen. Für den Abschluss der Machbarkeitsstudie war eine Variante vorauszuwählen, die zum Abschluss der Studie nochmals näher und im Detail untersucht wird. Dafür wurde das Modell der sogenannten „Kalten Nahwärme“ vorausgewählt.

Es zeigt sich zum jetzigen Verfahrensstand, dass sich die „Kalte Nahwärme“ bei einer gesamtheitlichen Betrachtung der Nutzwerte gegenüber den übrigen Optionen voraussichtlich abhebt. Bei der Betrachtung spielen neben der Wirtschaftlichkeit insbesondere die Nachhaltigkeit, die damit verbundenen Belastungen –wie z. B. Immissionen-, der Flächenverbrauch, sowie Klimaneutralität eine Rolle.

Kalte Nahwärme bedeutet, dass über Erdsonden (bspw. unter der Oberfläche des Bolzplatzes Kaltbrunn) auf ca. 180 Meter Tiefe die Energie gewonnen wird. Anschließend wird das Wärmemedium über eine kompakte Technikzentrale und neu zu verlegende Leitungen an die einzelnen Haushalte verteilt. In den angeschlossenen Häusern sind jeweils Wärmepumpen installiert (vom Betreiber des Netzes), die die Wärme aufbereiten.

Über ein solches Modell kann ein modernes und nachhaltiges Energiekonzept in Kaltbrunn etabliert werden. Eine Wärmepumpe spart durchschnittlich 2.310 kg CO2 im Jahr gegenüber einem fossilen Heizsystem mit Öl oder Gas ein. Im Verlauf ihrer Lebensdauer werden somit rund 46 Tonnen CO2 weniger erzeugt.

Wichtig ist bei der Prüfung der Kalten Nahwärme aber auch, dass der eher ältere Bestand der Häuser in Kaltbrunn auch mit angeschlossen werden kann. Da die Vorlauftemperatur geringer als bei herkömmlichen Varianten ist, muss dies im weiteren Verfahren vom potenziellen Betreiber des Nahwärmenetzes mit den einzelnen Hauseigentümern genau überprüft werden. Ggf. sind dabei auch ergänzende energetische Verbesserungen (Austausch Fenster, Dachdämmung etc.) sinnvoll und notwendig. Hauseigentümer können dies aber bereits im jetzt anstehenden Winter testen, indem sie über den Installateur bzw. Heizungsbauer die individuelle Vorlauftemperatur reduzieren.

Nach Abschluss der nun vom Gemeinde- und Ortschaftsrat beauftragten endgültigen Prüfung können weitere Schritte eingeleitet werden. Dann wird – wenn eine wirtschaftliche Realisierbarkeit darstellbar ist - eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet und ein Investor für ein Nahwärmenetz aktiv gesucht. Sollte sich die Kalte Nahwärme als nicht realisierbar erweisen, können jederzeit auch wieder andere Modelle in die Betrachtung aufgenommen werden.

Erstellung einer PV-Freiflächenanlage am Lärmschutzwall der B33 - 27.09.2022

Planungen der Photovoltaik Freiflächenanlage B33

In der vergangenen Gemeinderatssitzung hat die Gemeindeverwaltung über den aktuellen Stand der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage bei der B33 berichtet. Durch den Beschluss des Klimaplanes im vergangenen Jahr wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, geeignete Flächen für eine PV-Freiflächenanlage zu bestimmen. Der Vorschlag für eine Anlage auf dem Lärmschutzwall der B33 kam ebenso aus der Lokalen Agenda 21-Gruppe, wie auch wichtige Vorarbeiten zu Lagebestimmung und Blendschutz. Die Gemeinde Allensbach hat beschlossen, auf dem neu errichteten Lärmschutzwall entlang der B33 zwischen Allensbach und Markelfingen eine PV-Freiflächenanlage zu errichten.
Von den 1,55 ha als Gesamtfläche sind 0,25 ha der Gemarkung Reichenau zuzuordnen. Vorab wurde von der Verwaltung die Firma Drees & Sommer zur Erstellung einer Konzeption, Grobplanung, Kostenberechnung, Ertragsberechnung und einer funktionalen Ausschreibung beauftragt. Ziel ist eine maximal mögliche installierbare Leistung auszuschöpfen, welche voraussichtlich 1,85 MW beträgt. Der spezifische Jahresertragswert liegt bei 1.126 kWh/kWp. Bei einer installierten Leistung von 1,85 MW beträgt dieser insgesamt rund 2.000.000 kWh. Hiermit könnten bei einem Jahresverbrauch von rd. 2500 kWh ca. 800 Haushalte versorgt werden. Die Investitionskosten liegen laut Grobkostenplanung bei rd. zwei Millionen Euro, jedoch können aufgrund der aktuell angespannten Marktlage im Sektor der PV-Anlagen (Beschaffungsschwierigkeiten, gesetzl. Verpflichtungen) sowie der anhaltenden hohen Inflation die Kosten für die Errichtung teurer werden.
In Bezug auf die Vermarktungsform wurde vorgestellt, dass die Mischung der Variante der Direktvermarktung als auch der Marktprämie bestmögliche Vorteile mit sich bringt. Daher wurde in der Gemeinderatssitzung beschlossen, das Angebot im Rahmen eines Power Purchase Agreement i. H. v. 12,5 ct/kWh über eine Laufzeit von 5 Jahren anzunehmen. Eine Eigennutzung ist aufgrund der Bündelausschreibung aktuell nicht möglich. Insgesamt wird bei einer Laufzeit von 30 Jahren mit Erlösen i. H. v. 8,32 Mio. € gerechnet.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Projekt als neue Sparte im Eigenbetrieb Wasserversorgung umzusetzen. Des Weiteren soll das Projekt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde über ein Trägerdarlehen der Gemeinde finanziert werden.

Jahresabschluss 2020 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Bade- und Campingplätze - 27.09.2022

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Allensbach errichtet und betreibt die erforderlichen Wasserversorgungsanlagen, um so bis auf wenige Ausnahmen, alle Einwohner der Gemeinde mit Trinkwasser zu versorgen. Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird von der Betriebsleitung ein Jahresabschluss und ein dazugehöriger Lagebericht aufgestellt. Der in der Gemeinderatsitzung vorgestellte Jahresabschluss bezog sich auf das Wirtschaftsjahr 2020.
In der Beschlussfassung wurde der Gewinn des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit 68.577,40 € festgestellt. Ursächlich für den deutlichen Gewinn sind hauptsächlich Mehrerträge bei den Wassergebühren, welche auf eine erhöhte Verkaufsmenge zurückzuführen sind. Im Eigenbetrieb Bade- und Campingplätze schließt das Jahr 2020 mit einem Gewinn von 42.092,07 € aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Trotz dieses erfreulichen Ergebnisses gilt hervorzuheben, dass das Jahr 2020 touristisch stark von der Covid-Pandemie geprägt war. Gerade deshalb ist es umso erfreulicher, dass die Campingplätze im Jahr 2020 insgesamt 82.192 Übernachtungen verzeichneten und somit mit rd. 2.000 Übernachtungen über dem fünfjährigen Durchschnitt lagen. 
In der Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, den Gewinn des Eigenbetriebs Wasserversorgung in die Rücklage zu stellen, den Gewinn der Bade- und Campingplätze zur Tilgung des Verlustvortrages zu verwenden und die Betriebsleitung beider Eigenbetriebe zu entlasten.

SUNRISE – Nachfolgeprojekt von SoLAR - 27.09.2022

In der Klimaratssitzung vom 19. Juli dieses Jahres wurde bei einem Vororttermin den Mitgliedern des Rates das Projekt „SoLAR“ im Quartier „Dübelhölzle“ (ehem. Broziat-Gelände) vorgestellt. SoLAR verfolgt das Ziel, vor Ort erzeugte umweltfreundliche Energie möglichst optimal nutzen zu können. Dabei wurden wichtige technologische Grundlagen geschaffen, womit auch zukünftig die optimale Nutzung von erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden soll. Aufgrund des erfolgreichen Projektes wurde die Thematik eines Nachfolgeprojektes auf einer größeren Ebene als ein Quartier diskutiert. Daher wurde dem Gemeinderat das Nachfolgeprojekt SUNRISE vorgestellt und dem Angebot einstimmig zugestimmt. Die maximalen Kosten für das Projekt belaufen sich auf 27.000 €.

Vergaben - 27.09.2022

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der vergangenen Gemeinderatssitzung waren Vergaben, welche die Straßensanierungsarbeiten der Stichwege im Strandweg betreffen. Die Gewerke Tiefbau- und Straßenbauarbeiten wurden für 643.157,96 € an die Firma Schleith aus Steißlingen vergeben. Die Firma Klumpp GmbH aus Offenburg erhielt als günstigster Bieter den Auftrag des Gewerks Wasserleitungsbaus mit einer Vergabesumme von 54.134,53 €.

Sanierung Torkel – Nutzungskonzept wird erstellt - 26.07.2022

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022 wurden der Gemeinderat über den Fortschritt der Sanierung des Torkels informiert. Zu Beginn wurde der Bauzustand durch Architekt Hügel vorgestellt. Aufgrund der sehr schlechten Bausubstanz im Untergeschoss der alten Schule, sowie der aktuellen geopolitischen Lage und aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen musste der Bauablauf mehrfach überarbeitet werden. Dennoch konnte die weitere Vorgehensweise mit Statiker und Brandschutzgutachter soweit abgeschlossen werden, so dass ein abschließendes Leistungsverzeichnis für die noch anstehenden Arbeiten erstellt werden konnte. Weiterhin haben sich die Nutzungsvorstellungen im Bereich des Torkels zwischenzeitlich weiterentwickelt, sodass gegenüber der bisherigen Planung Anpassungen am Ausbauzustand und an der Möblierung vorgenommen werden sollen. Unter anderem ist vorgesehen, dass eine Küche sowie eine adäquate Ausstattung realisiert wird. Für die Umsetzung sind nach aktueller Kostenberechnung weitere Haushaltsmittel im Jahr 2023 notwendig, die teilweise auch aus dem Landessanierungsprogramm bezuschusst werden. Zuvor soll jedoch das künftige Nutzungskonzept für den Torkel im Gemeinderat vorgestellt werden, sodass anschließend die notwendige Ausstattung ermittelt werden kann.

Ehrung für treue Blutspender - 26.07.2022

Bürgermeister Friedrich ehrte im Zuge der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022 treue Blutspender für Ihr Engagement. Insgesamt konnten 11 Spender geehrt werden. Lukas Bottlang, Timo Hauer, Stefan Späth, Silke Waidele für 10 Blutspenden. Friedhelm Kring, Sabrina Schmidt und Jan Kipping für 25 Blutspenden. Karl-Heinz Späth und Martin Keller für 50 Blutspenden. Josef Seel konnte für 75 Blutspenden geehrt werden und Martin Motz für 175 Blutspenden.

Verabschiedung von Silvia Egenhofer - 26.07.2022

Eine besondere Würdigung und Ehrung galt in der letzten Gemeinderatssitzung der langjährigen Gemeindebeschäftigten Silvia Egenhofer. Frau Egenhofer war in der Kämmerei von 1978 bis 2021 tätig und arbeitete in ihrer über 40jährigen Dienstzeit bei der Gemeinde mit insgesamt drei Bürgermeistern, drei Kämmerern und drei Hauptamtsleitern zusammen. Silvia Egenhofer kam 1978 zur Gemeindekasse und wurde bereits 1982 zur deren Leiterin ernannt. Im Jahr 1989 wechselte Silvia Egenhofer dann innerhalb der Kämmerei in das Rechnungsamt. Außerdem wurde sie zur Ansprechpartnerin im Bereich der Personalabrechnung und der EDV bei der Gemeindeverwaltung. Im Rechnungswesen begleitete sie zahlreiche Umstellungs-Projekte. Über die Jahre wurden einige neue Prozesse, wie ein neues Personalabrechnungswesen, die gesplittete Abwassergebühr oder zuletzt das Neue Kommunale Haushaltsrecht bei der Gemeinde etabliert, wobei Silvia Egenhofer jeweils maßgeblich beteiligt war.

Neben den amtlich übertragenen Aufgaben war Silvia Egenhofer während ihrer Dienstzeit auch über die Tätigkeitsbeschreibung hinaus Ansprechpartnerin für viele Bereiche. Sie kümmerte sich nicht nur liebevoll um viele Anliegen der Bewohner in der Seniorenwohnanlage oder organisierte die Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Volkshochschule, sondern war auch lange Jahre für die Fasnet im Rathaus mitverantwortlich.

Für 40 Jahre Dienstzeit wurde Silvia Egenhofer bereits im Jahr 2017 geehrt. Am 1. April 2021 wurde Silvia Egenhofer nach 43 Jahren bei der Gemeinde Allensbach in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Die Ehrung wurde pandemiebedingt nun im Gemeinderat nachgeholt.

Bürgermeister Friedrich würdigte insbesondere den besonderen persönlichen Einsatz für die Gemeinde und die immerwährende Einsatzbereitschaft. Mit Frau Egenhofer habe sich, so Bürgermeister Friedrich, auch insbesondere das „Auge und Ohr“ der Gemeindeverwaltung mit in den Ruhestand verabschiedet. Wann immer eine Frage zu oder über Allensbach im Rathaus aufgetaucht war, konnte Silvia Egenhofer diese beantworten. Auch zuletzt bei der Vermögensbewertung der Gemeinde sei dies wieder deutlich spürbar gewesen, so Friedrich. Mit Fachverstand und Sachwissen über Allensbach konnten zahlreiche Fragen zu Lage, Art und Nutzung von Gebäuden und Liegenschaften von Frau Egenhofer in kürzester Zeit aus dem Stegreif beantwortet werden. Bürgermeister Friedrich sprach Silvia Egenhofer für ihre langjährige Tätigkeit den besonderen Dank der Gemeinde, des Gemeinderats und der Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung aus.

Verabschiedung von Dr. Rüdiger Schulz - 26.07.2022

Dr. Rüdiger Schulz war von 1967 bis 2013 Projektleiter beim Institut für Demoskopie und besetzte damit eine der entscheidenden Positionen. Schwerpunkt seiner Arbeit war u.a. die Meinungsforschung. Viele Jahre hat er die Teleskopie-Forschung betreut, ein Gemeinschaftsunternehmen der Marktforschungsinstitute infas aus Bad Godesberg und des Instituts für Demoskopie Allensbach, das von 1975 bis 1984 die Einschaltquoten für das Fernsehen in Deutschland im Auftrag von ARD und ZDF erhob. Später war Dr. Rüdiger Schulz intensiv auf dem Gebiet der Leserforschung tätig und hat viele deutsche Tageszeitungen beraten. Lange hat Rüdiger Schulz in Allensbach gelebt und sich immer stark gemacht für die Beziehungen Instituts für Demoskopie zu den Bürgern und der Gemeinde Allensbach. In seinem Ruhestand hat er sich besonders für die Einrichtung und Konzeption der Ausstellung „Meinungsforschung aus Allensbach“ des Instituts eingesetzt. Durch sein Engagement ist der heutige Ausstellungsraum in der ehemaligen Schule am Rathausplatz entstanden. Nun hat Dr. Schulz –nachdem er bereits seit einigen Jahren im Ruhestand ist- dieses Projekt abgegeben und widmet sich nun wohlverdient seinem Privat- und Familienleben. Bürgermeister Friedrich betonte die Dankbarkeit der Gemeinde für das langjährige Wirken und insbesondere den Einsatz im Zuge des Ausstellungsraumes.

Verabschiedung von Wolfgang Quarch - 26.07.2022

Mit der neuen Amtsperiode des Gutachterausschusses ab 2022 hat sich Herr Wolfgang Quarch dazu entschieden, nach über 20jähriger Tätigkeit von seinem Amt als ehrenamtlicher Gutachter zurückzutreten. Wolfgang Quarch wurde daher von Bürgermeister Friedrich im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung verabschiedet. Herr Quarch war von 2000 bis 2021 Mitglied im Gutachterausschuss der Gemeinde Allensbach und hat dabei zahlreiche Prozesse mitbegleitet. Neben der Feststellung von insgesamt 9 Bodenwert-Perioden und der Einführung der Richtwertzonen in Allensbach, war Wolfgang Quarch an über 80 Immobilien-Gutachten beteiligt. Mit seiner Erfahrung und seiner beruflichen Qualifikationen konnte er immer wichtige Expertise in den Ausschuss einbringen. Bürgermeister Friedrich bedankte sich für das langjährige Engangement, während Wolfgang Quarch gleichzeitig auch für den Gutachterausschuss der Gemeinde Reichenau und ehrenamtlich im Männerchor aktiv war.

Erster öffentlicher Auftakt des Entwicklungskonzeptes Adler-Areal - 28.06.2022

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der vergangenen Gemeinderatssitzung war die Vorstellung der Bebauungspläne des Adler-Areals durch die Bezirkssparkasse Reichenau. Es war die erste öffentliche Bekanntmachung der Pläne und stieß dementsprechend auf großes Interesse bei zahlreichen Bürger:innen. Bürgermeister Friedrich möchte allen Interessierten ein herzliches Dankeschön aussprechen und Sie zu einer Informationsveranstaltung am 27. Juli voraussichtlich um 18.00 Uhr in der Bodanrückhalle einladen. Eine Einladung hierzu folgt. 

Sparkassenchef Günter Weber stellte die aktuelle Planung, die vertraglichen Gestaltungen, sowie den Zeitplan des Bauvorhabens vor. Die Erneuerung der Sparkassengeschäftsstelle galt als Ausgangslage für die Planungen. Auf der anderen Seite kam die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass sich das Gemeindegrundstück mit dem ehemaligen Gasthaus Adler nicht für eine ursprünglich geplante Hotelnutzung eignet. Aus diesen Gründen sollen die Grundstücke der Gemeinde und der Sparkasse für eine bauliche Planung zusammengefasst und so eine ganzheitliche Lösung mit Gestaltungsmöglichkeit entwickelt werden. Diese beinhaltet die Errichtung einer neuen Sparkassenfiliale auf dem jetzigen Adler Grundstück, welche mit dem benachbarten, zukünftig sanierten denkmalgeschützten Fischerhaus verbunden werden soll. Insgesamt entstehen im südlichen Bereich der Radolfzeller Straße drei Wohneinheiten im denkmalgeschützten Gebäude und sechs Wohneinheiten oberhalb der Geschäftsstelle. Elf Parkplätze werden durch Tiefgaragenstellplätze sowie Kurzzeitparkplätze bereitgestellt. Darüber hinaus werden weitere 15 Parkplätze benötigt. Daher wurde die Idee eines ebenerdig begrünten Parkplatzes auf dem Gemeindegrundstück beim Bahnwärterhaus in der Brunnengasse in die Planungen mit aufgenommen. Die Kostenschätzung für den Bau der neuen Geschäftsstelle liegen bei 5-6 Mio Euro und für die Sanierung des denkmalgeschützten Fischerhauses bei 1,8 - 2,5 Mio Euro.

Auch auf der Nordseite der Radolfzeller Straße sollen Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen. Das bisherige Sparkassengebäude, sowie das Polizeigebäude sollen abgerissen und stattdessen drei Mehrfamilienhäuser mit Gewerbeeinheiten in der Radolfzeller Straße und ein Mehrfamilienhaus in der Höhrenbergstraße errichtet werden. Dadurch entstehen 18 Wohneinheiten, darunter acht 5-Zimmer-Wohnungen und zehn 3-Zimmer-Wohnungen. Zusätzlich soll es in Richtung Höhrenbergstraße einen Innenhof mit Spielplatz geben. Die künftige Gewerbenutzung ist noch nicht festgelegt, jedoch werden Wünsche der Gemeinde, wie beispielsweise Arztpraxen, oder ein Bioladen in der Planung berücksichtigt. Die benötigten Parkplätze für das Nord-Areal können vollständig mit den Außenstellplätzen und Tiefgaragen geschaffen werden. Die Kostenschätzung für die Planungen auf der Nordseite der Radolfzeller Straße liegt aktuell bei 11 - 13 Mio Euro, jedoch wird bei den aktuell prognostizierten Preissteigerungen in der Bauphase (2025/2026) mit 15 Mio Euro gerechnet.

Grundlage für die vertraglichen Gestaltung ist ein städtebaulicher Vertrag.  Die Entwicklungsplanung wird auf eigene Kosten und Verantwortung der Sparkasse vorangetrieben. Die Entscheidungshoheit über die Grundstücke "Adler", "Polizei" und beim Bebauungsplan liegt jedoch bei der Gemeinde, bzw. dem Gemeinderat. 

Der Gemeinderat hat dem vorgestellten Nutzungskonzept und der Absichtserklärung zwischen der Gemeinde Allensbach und der Bezirkssparkasse einstimmig zugestimmt. Auf dieser Grundlage kann die Sparkasse die Entwurfsplanung weiter ausarbeiten. Die Gemeindeverwaltung wird nun zusammen mit der Sparkasse einen Vertragsentwurf erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.

Weitere Informationen, sowie die Präsentation der Sparkasse finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Allensbach.

Nachhaltigkeitsbericht 2022 - 28.06.2022

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der vergangenen Gemeinderatssitzung war die Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts. Der Nachhaltigkeitsbericht dient zur Erfassung, Strukturierung und Dokumentation von Aktivitäten einer Kommune für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung.

Die Agendabeauftragte, Brigitte Bautze, erläuterte in einer kurzen Vorstellung des Nachhaltigkeitsberichts 2022 die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (17 SDGs). Unter anderem beinhalten diese das Ziel einer nachhaltigen Kommunalentwicklung. Diese setzt sich aus den Bereichen kommunale Rahmenbedingungen, ökologische Tragfähigkeit, Wirtschaft und Arbeit und Soziales und Gesellschaft zusammen und bildet die Grundlage für die Dokumentation der Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb einer Kommune. 

Anschließend wurden einzelne Aktivitäten, und Indikatoren mit Nachhaltigkeitsbezug in der Gemeinde Allensbach vorgestellt. Ebenso wurde auf die drei Leuchtturmprojekte der Gemeinde hingewiesen. Diese sind: Der Klimaplan, die Verringerung der Wasserverluste im Trinkwassernetz und die Bürgerbeteiligung am Beispiel „Ortsmitte(n) – Kaltbrunn“.

Der diesjährige Nachhaltigkeitsbericht hat im Vergleich zum Nachhaltigkeitsbericht 2015 eine Verbesserung im Bereich nachhaltige Kommunalentwicklung in der Gemeinde Allensbach ergeben. Damit Nachhaltigkeit jedoch auch im kommunalpolitischen Alltag konkret umgesetzt werden kann, werden auch für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat genauere Leitlinien benötigt. Diese sollen in entsprechenden Richtlinien formuliert werden. Ein weiterer Beitrag, um auch globale Ziele zu erreichen, wäre die Bewerbung als "Fairtrade Town", um im Bereich "Fairer Handel" eine Vorbildrolle einzunehmen.

Die erste Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts wurde in der Gemeinderatssitzung sehr positiv aufgefasst und daher beschlossen, diesen weiterzuführen.

Den kompletten Nachhaltigkeitsbericht finden Sie hier...

Kein Wasserspielbereich für das Projekt Mitte(n) am See - 28.06.2022

Nachdem es in der Gemeinderatssitzung am 22.03.2022 vermehrte Rückfragen zum Planentwurf des Spielplatzes auf der Lände gab, wurden die fraglichen Planungspunkte gemeinsam mit vielen verschiedenen Akteuren im Rahmen eines "Workshops" im Juni diskutiert.

Die Ergebnisse wurden in der vergangenen öffentlichen Sitzung vorgestellt. Alle sind sich einig: Es soll einen neuen Spielplatz für die Lände geben! Jedoch führt das Thema Wasserspielbereich zu gespaltenen Meinungen – sowohl im Gemeinderat als auch bei den Bürger:innen.

Die Freien Wähler stellten in der Sitzung nun gemeinsam mit der CDU einen Antrag auf die getrennte Abstimmung der weiteren Vorgehensweise am Spielplatz. Diesem Antrag stimmte die Mehrheit der Gemeinderäte zu. Konkret bedeutet dies, dass der Wasserspielbereich als solches abgelehnt wurde, eine Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes jedoch weiter gewünscht ist. Auf Grundlage dieses Beschlusses werden die Landschaftsarchitekten nun erneut planen und dem Gremium die Ergebnisse zu gegebener Zeit vorstellen. Von diesen Planungen werden weder der Uferbereich, noch die Bootsliegeplätze und auch nicht die freie Wiese im Osten betroffen sein.

Überarbeitete Entwurfsplanung Bebauungsplan "Breite" in Kaltbrunn - 28.06.2022

In der Gemeinderatsitzung am 28. Juni 2022 stand der Abwägungsbeschluss zur Offenlage und der Beschluss zur erneuten Beteiligung bezüglich des Bebauungsplanes "Breite" auf dem Tagesordnungspunkt.

Im Rahmen der Erschließungsplanungen wurde eine Bodensenke im westlichen Teil des Plangebiets festgestellt. In der Folge mussten in diesem Bereich die Regelungen zur Entwässerung und zur Höhenlage angepasst werden. Auch mussten die Baufenster angepasst werden. Dies macht eine erneute Offenlage erforderlich.

Statt einer bisher geplanten Ausgleichspflanzung ist nun eine Obstbaumverpflanzung des bisherigen Bestands auf die westlich gelegenen Grundstücke und ergänzende Schaffung weiterer Ausgleichsflächen vorgesehen. Mit diesen Maßnahmen wird man auch der bisherigen Funktion der bestehenden Obstbaumwiese hinsichtlich des Artenschutzes gerecht.

Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Entwurfsplanung und der Durchführung der erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs.3 BauGB des Bebauungsplanentwurfs "Breite" zu. Die Verwaltung wurde beauftragt eine erneute Offenlage durchzuführen.

Erfolgreicher Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Bodanrück - 28.06.2022

In der Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022 stand der Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Bodanrück zur Abstimmung auf der Tagesordnung.

Die Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG ist unter anderem für die Errichtung, die Instandhaltung, den Betrieb und die Verpachtung der Versorgungsnetzte für Strom und Gas zuständig. Im Jahr 2014 wurde das Stromnetz mehrerer Gemeinden – hierunter auch Allensbach – übernommen und gleichzeitig an die Netze BW verpachtet. Im Jahr 2015 folgte sodann auch das Gasnetz von Allensbach. Aufgabe der selbstständig wirtschaftenden Komplementärin – die Gemeindewerke Bodanrück Verwaltungs-GmbH – ist die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft.

Das Jahr 2021 war für die Gemeindewerke Bodanrück ein erfolgreiches Jahr. Während die Gemeindewerke Bodanrück Verwaltungs-GmbH das Jahr 2021 mit einem Gewinn in Höhe von 1.052,72 € abschloss, konnte die Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG einen Gewinn von 150.564,35 € erzielen.

Bürgermeister Stefan Friedrich wurde durch Beschluss des Gemeinderates ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung den Ergebnisverwendungen der Gemeindewerke Bodanrück GmbH & Co. KG sowie der Gemeindewerke Bodanrück Verwaltungs-GmbH, der Entlastung der Geschäftsführung sowie der Auftragserteilung der Jahresabschlussprüfungen für die Jahre 2022 bis 2024 zuzustimmen.

Radweg von Kaltbrunn zum Wild- und Freizeitpark - 31.05.2022

Der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Kaltbrunn haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach intensiv mit einem Radweg vom westlichen Ortsausgang in Kaltbrunn bis zum Wild- und Freizeitpark befasst.

Bisher führen mehrere vereinzelte Radwege durch den Wald bzw. über die Kreisstraße in Richtung Markelfingen/Mindelsee sowie auch zum Wildpark. Mit einem neuen Radweg würde ein Lückenschluss entstehen, der nach dem Bau des Radwegs zwischen Kaltbrunn und Dettingen für eine überregionale Verbindung auf dem Bodanrück sorgt. Diese kann anschließend auch über eine Verbindung vom Wildpark bis Markelfingen fortgeführt werden. Der Landkreis hat daher in den vergangenen Jahren eine Planung erstellt, auf deren Basis ein neuer Radweg entlang der Kreisstraße entsteht. Einzig im Bereich auf Höhe des Waldstücks westlich des Müllerhofs muss der Radweg wegen verschiedener naturschutzfachlicher und forstlicher Gründe von der Kreisstraße abrücken und auf dem bestehenden Wirtschaftsweg im Wald geführt werden.

Ziel ist, dass der Radweg im gesamten Bereich mit einem Bankett, diversen Versickerungsmulden und einer Abstandsfläche von der Kreisstraße ca. 1,5 bis 2 Meter abrückt. Insgesamt soll die Breite der neuen Verkehrsanlage inklusive der bereits bestehenden Kreisstraße rd. 12 Meter betragen und durchgehend asphaltiert werden. Wichtige Entscheidungspunkte im Gemeinde- und Ortschaftsrat waren insbesondere die Kostensituation sowie der Flächenverbrauch. Auch die Radwegeführung wurde im Vorfeld intensiv beraten und von den Naturschutz- und Forstbehörden ausführlich in den Sitzungen dargestellt.

Aus Sicht der Gemeinde und des Gemeinderats bringt ein neuer Radweg in diesem Teil große Vorteile für die Bevölkerung und die Gäste der Gemeinde. Nicht nur wird eine Verbindung auf dem Bodanrück vollständig neu erschlossen und damit der stark frequentierte Wild- und Freizeitpark sehr gut angebunden, auch die Sicherheit des Fahrradverkehrs war bei der Entscheidung ein wichtiger Aspekt.

Die Gesamtkosten für den Radweg belaufen sich auf rd. 1,78 Mio. Euro. Davon übernimmt das Land Baden-Württemberg dank eines Förderprogrammes ca. 1,5 Mio. Euro. Für den Landkreis und die Gemeinde verlieben somit insgesamt "nur" rd. 190.000 € an Aufwand, der hälftig geteilt wird.

Der Ortschaftsrat stimmte über den Radweg mit 3 Ja- und 3 Nein-Stimmen ab, der Gemeinderat beschloss das Projekt mit breiter Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Der Landkreis wird auf Grundlage dieses Beschlusses nun die weitere Planung angehen, um Baurecht für den Radweg zu erlangen. Die Umsetzung ist ab 2023 geplant.

Projektvorstellung Sanierung Stichwege - 31.05.2022

Im Rahmen der Haushaltsberatungen und des Haushaltsbeschlusses zum Haushaltsjahr 2022 wurde eine Prüfung der Sanierung des Strandweges, inklusive der Stichwege hierzu, durchgeführt. In den Voruntersuchungen und der Erstellung des Sanierungsfahrplans konnte festgestellt werden, dass der Strandweg und der Stichweg im Bereich Hausnummern 1a - 7 und der Stichweg im Bereich der Hausnummern 15c - 17 einen erheblichen Sanierungsbedarf haben. Der dazwischen liegende Stichweg ist hingegen noch in einem guten Zustand und bedarf aktuell keiner Sanierung. 

Der Gemeinderat hat in der letzten Gemeinderatssitzung die Maßnahmen zur Sanierung der Stichwege mit geschätzten Gesamtkosten von 727.000 € beschlossen.  Die Sanierungsmaßnahmen umfassen das Ersetzen der bestehenden Wasserleitung, das Ersetzen oder Sanieren des bestehenden Kanals, das Verlegen von Leerrohren, die Sanierung der Straßenbeleuchtung und den Straßenbau. Es werden hierfür im Haushalt 2022 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung gestellt. 

Nach einem vorläufigen groben Zeitplan solle die Projektsanierung im Frühjahr 2023 vollendet werden. Die Abrechnung der Erschließungsgebühren erfolgt im Nachgang, wenn weitere Bereiche des Strandwegs saniert wurden.

Halbjahresbericht zum Haushaltsvollzug - 31.05.2022

In der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 wurden die Hochrechnungen zum Haushalt 2022, sowie ein aktueller Zwischenstand genauer aufgeführt.

Daraus ging hervor, dass sowohl das Land als auch die Kommunen künftig mit mehr Steuereinnahmen rechnen können (Land: 1,1 Mrd. Euro und Kommunen: 322 Mio Euro an Mehrsteuereinnahmen).

Laut der Steuerschätzung im Mai kann man für baden-württembergische Kommunen dieses Jahr insgesamt 806 Mio. Euro an Mehreinnahmen erwarten.  Auch bundesweit ist die Prognose mit Mehreinnahmen von 4,91 Mrd. Euro und Steuerentlastungen von – 3,11 Mrd. Euro positiv. Bleibt die Inflation jedoch in diesem Maße bestehen, wird sich die gemeindliche  Haushaltssituation verschlechtern und die Mehreinnahmen in Höhe von rd. 3 % würden dieses Jahr von der Inflationsrate komplett verbraucht werden. Des Weiteren hat sich die Liquidität um rd. 1,6 Mio. Euro verbessert.

Zusammenfasend gilt festzuhalten, dass der Haushaltsvollzug bisher geregelt verläuft und sich Stand 31.05.2022 gegenüber der Planung verbessert.  Offen bleibt noch, wie sich die Entwicklung von Corona, der Inflation und des Ukraine-Krieges, sowie die Steuerentlastungen auf die aktuell gute Haushaltssituation auswirken.

Schulkinderbetreuung - 31.05.2022

Zum Schuljahr 2020/2021 wurde die Betreuung der Schulkinder unter der einheitlichen Bezeichnung "Schulkinderbetreuung" gestartet. Hier konnten trotz coronabedingt erschwerten Startbedingungen zahlreiche Angebote und Projekte umgesetzt werden.

Das Angebot der Grundbetreuung (Mo-Fr. 07:00 - 08:25 Uhr und 12:00 - 14:00 Uhr), sowie der Ganztagesbetreuung (zusätzlich von 14:00 - 17:00, freitags bis 16:00 Uhr) wurde sehr gut angenommen. Im kommenden Schuljahr wird nun auch die Möglichkeit bestehen, die Ganztagesbetreuung auch für nur einen Wochentag durch das neue Buchungssystem zu buchen. Diesem Wunsch der Eltern konnte der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung nachkommen.

Des Weiteren wurde eine Fortführung der "Probezeit" für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr an der Grundschule Hegne für das Schuljahr 2022/2023 beschlossen. Die längeren Betreuungszeiten in der Grundschule Hegne wurden im laufenden Schuljahr im Schnitt von 3 - 5 und freitags von 5 Schulkindern angenommen. Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Gegebenheiten kann leider kein Mittagstisch angeboten werden.

Auch in den Ferien besteht ein Betreuungsangebot, mit verschiedenen Ausflügen und Projekten für die Kinder. Das Angebot wurde im Jahr 2021/2022 sehr gut angenommen und erfuhr eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren. 

Auftragsvergaben für Bauvorhaben - 31.05.2022

Verschiedenste Auftragsvergaben für Bauvorhaben standen auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung. Die Bauvorhaben umfassen unter anderem die Bodensanierung der Grundschule Allensbach und des Torkels, sowie die Straßensanierung im Adelheider Weg und der Kanalisiation in Langenrain und Kaltbrunn. Zur Realisation dieser Einzelaufträge wurden in der Gemeinderatssitzung rund 632.000 € vergeben.

Für den Austausch des Bodens in einem Teil der Grundschule Allensbach wurde für rund 42.000 € die Firma PSB Umweltservice aus Stockach beauftragt.

Die Elektroarbeiten im Torkel am Rathausplatz (alte Schule) wurden an die Firma Wehrle aus Allensbach für rund 39.000 € vergeben.

Für die Straßensanierung im Adelheide Wweg wurden rund 198.000 € für den Straßenbau an die Firma Ziegler Tiefbau aus Stockach und für den Leitungsbau rund 26.000 € an die Firma Klumpp aus Offenburg vergeben.

Des Weiteren erhielt die Firma Braun Tiefbau aus Eigeltingen den Auftrag der Kanalisierung Blissenweg / Oberdorfstraße in Langenrain. Hierfür wurde eine Summe von rund 178.000 € vergeben.

Für die Kanalisierung des Sammlers im Abschnitt Freudental-Kaltbrunn wurde die Firma Geiger Kanaltechnik aus Kempten für rund 149.000 € beauftragt.

Erste Informationsveranstaltung zum Nahwärmenetz Kaltbrunn - 30.05.2022

Am 30. Mai haben die Gemeindeverwaltung und das Büro Drees & Sommer über den aktuellen Stand des geplanten Nahwärmenetzes in Kaltbrunn berichtet.

Neben dem Gemeinde- und Ortschaftsrat waren rund 60 Bürger:innen aus Kaltbrunn im Gemeinschaftsraum anwesend und haben sich über den derzeitigen Sachstand informiert. Außerdem waren Vertreter:innen des Klimarates und der Lokalen-Agenda-Gruppe "Wir in Kaltbrunn" anwesend.

Der Gemeinde- und Ortschaftsrat hatten für die zukunftsfähige Ausrichtung der Energieversorgung in Kaltbrunn eine sog. Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz beauftragt. Untersucht wurde, ob hinsichtlich der bestehenden Gebäude, der interessierten Eigentümer:innen und auch im Hinblick auf das Neubaugebiet "Breite" ein Nahwärmenetz in Kaltbrunn realisierbar und wirtschaftlich darstellbar ist.

Untersucht wurden mehrere Varianten vor dem Hintergrund des Bundes-Förderprogrammes "Nahwärmenetze 4.0".

Dabei haben sich insbesondere drei Optionen als machbare und wirtschaftliche Lösungswege gezeigt. Eine der Optionen könnte eine Biomasseheizung mit zusätzlicher Solarthermieanlage im Bereich des Sportzentrums sein. Die Energie würde dabei über eine Hackschnitzelanlage in einem zentralen Kessel gewonnen und durch ein Solarthermiefeld mit ca. 2.000 m² unterstützt werden. Die Wärme würde dann über den zentralen Speicher in die Haushalte verteilt. Dabei sind Vorlauftemperaturen von bis zu 75° C machbar. Die Variante erfordert - wie bereits beschrieben - eine großflächiges Solarfeld sowie hohe Lagerkapazitäten für  Holzhackschnitzel.

Die beiden weiteren Varianten sind sog. Wärmepumpen auf Basis von Geothermie. Bei beiden Varianten wird die Energie über ca. 100 Sonden in 200 Metern Tiefe zentral gewonnen. Danach wird das Wärmemedium zentral in einer Wärmepumpe aufbereitet und auf die Haushalte verteilt. Die mögliche Vorlauftemperatur beträgt dabei zwischen 35° C und 60° C. Alternativ kann diese Lösung auch dezentral realisiert werden. Dann würde die Wärmepumpe nicht in einem zentralen Technikgebäude stehen, sondern jeder Haushalt bräuchte eine eigene Wärmepumpe, die vom Betreiber des Wärmenetzes im Haus installiert und finanziert werden würde. Die Vorlauftemperatur beträgt dabei zunächst ca. 6° C bis 14° C und wird dann im Wohngebäude durch die Wärmepumpe vor Ort auf die Temperatur von 35° C bis 60° C gebracht. 

Alle Varianten werden als grundsätzlich realisierbar und wirtschaftlich eingeschätzt. Vorteil des Nahwärmenetzes wäre dabei zum einen die zentrale Unterbringung von Biomassespeicher, Sondenbohrungen, Solarthermieanlage und allen notwendigen Speicherkapazitäten. Außerdem wird auch davon ausgegangen, dass ein möglicher Betreiber eines Wärmenetzes durch die Wirtschaftlichkeit einen attraktiven Preis anbieten kann. Durch die notwendigen Tiefbauarbeiten können sich für Kaltbrunn weitere Vorteile ergeben, sodass bspw. auch Straßenzüge teilerneuert werden können oder weitere Infrastrukturmaßnahmen mit erledigt werden können (Wasser, Abwasser, Telefon, Internet etc.).

Im weiteren Verlauf werden die Varianten nun genauer untersucht und Probebohrungen durchgeführt. Anschließend wird das Projekt wieder im Gemeinderat vorgestellt. Eine der Varianten wird dann hinsichtlich der Realisierbarkeit und Genehmigungsfähigkeit genauer untersucht. Im Herbst 2022 schließt sich dann die öffentliche Ausschreibung für mögliche Investoren und ein gesetzlich geregeltes Konzessionsvergabeverfahren an. Im Jahr 2023 folgen dann die Vergabe und die Realisierung der Maßnahmen durch den Investor. In diesem Zusammenhang können dann auch gezielte Beratungsgespräche mit den einzelnen Hausbesitzern geführt werden, um den individuellen Sanierungsstand der Gebäude zu ermitteln und die notwendigen Vorlauftemperaturen zu ermitteln. Ziel ist es, dass im Winter 2024/2025 bereits erste Haushalte an das Netz anschließen können. Wenn im weiteren Verfahren neue Erkenntnisse vorliegen, werden die Einwohner:innen von Kaltbrunn umgehend informiert.

Präsentation zur Machbarkeitsstudie

Marienschlucht - 03.05.2022

Nächster Schritt zur Wiedereröffnung der Marienschlucht beschlossen

Seit dem tragischen Unglück in der Marienschlucht im Jahr 2015 haben die Gemeinden Allensbach und Bodman-Ludwigshafen sowie die Stadt Konstanz und der Ortschaftsrat Dettingen-Wallhausen gemeinsam mit dem gräflichen Haus Bodman zahlreiche Schritte zur Wiedereröffnung der Schlucht unternommen.

Zuletzt wurde die Schiffsanlegestelle unterhalb der Marienschlucht fertiggestellt und der Weg zum Burghof wieder begehbar gemacht.

Für diese Maßnahmen und die anstehenden Arbeiten haben die beteiligten Kommunen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen und in der vergangenen Woche wichtige Schritte beschlossen. Mit dem jetzigen Projektbeschluss wurde ein echter "Meilenstein" beschlossen, sodass die Wiedereröffnung in den kommenden Jahren Schritt für Schritt angegangen werden kann.

Die Planung der Maßnahmen rund um die Marienschlucht ist weitgehend abgeschlossen. Durch die zwischenzeitlichen Untersuchungen, Erkenntnisse und Fachbehördengespräche konnte eine gute Lösung für die Marienschlucht gefunden werden. Das Anbringen eines neuen Steges oberhalb der Schlucht in der Felswand, auf einer Höhe von ca. 10 Metern, wurde von den Fachbehörden mitgetragen. Durch die bereits gesicherten westlichen Hangbereiche in der Schlucht aus früheren Zeiten sind kaum weitere Eingriffe notwendig, um diese Lösung umsetzen zu können und im oberen Bereich kann an den bestehenden Weg Richtung Langenrain angeknüpft werden.

Auch wurde im vergangenen Jahr in diesen vorgenannten Untersuchungen und Gesprächen für den sog. Mondfelsen eine von allen Beteiligten mitgetragene neue Lösung gefunden. Statt der ursprünglich geplanten „Übernetzung“ mit ergänzenden Maßnahmen, sollen nun Sonden am Felsen angebracht werden, die auch durch Messungen die Veränderungen und Bewegungen in der Felswand und der Bodenfeuchte aufzeigen. Hierdurch lässt sich erkennen, wann mit erhöhten Gefahren in diesem Bereich zu rechnen ist. Zu dieser Mess-Einrichtung durch die Sonden werden auf dem Uferweg Richtung Bodman unterhalb des Mondfelsens Tore installiert, die je nach Gefahrenpotenzial geöffnet oder geschlossen werden können.

Um zusätzlich die Situation vor Ort im gesamten Bereich der Marienschlucht und der Wanderwege beurteilen zu können, soll bei den Kommunen ein „Ranger“ eingestellt werden. Derartige „Ranger-Konzepte“ gibt es in anderen stark frequentierten Wandergebieten bereits, wie z.B. in der Wutachschlucht oder dem Donautal.

Die nun anstehenden Einzelmaßnahmen sind daher die Vorbereitung des Mondfelsens, der bereits in 2022 mit den notwendigen Messinstrumenten und den Toren unterhalb am Uferweg ausgestattet werden soll, sowie die ersten Arbeiten an dem neuen Steg entlang der Marienschlucht. Diese Maßnahme muss in zwei Abschnitten erfolgen, da die artenschutzrechtlichen Schutzfristen nur eine Bauzeit von August bis Dezember eines Jahres erlauben. Dadurch kann ein erster Teil in 2022 und der zweite erst im Jahr 2023 ausgeführt werden. Außerdem soll eine Schutzhütte im Zusammenhang mit der Erstellung der Steganlage errichtet werden.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. Euro. Zur Finanzierung dieser Summe wird ein Zuschuss aus dem Tourismus-Förderprogramm des Landes in Höhe von 60% erwartet, sodass für die beteiligten Kommunen mit einem Kostenbeitrag von je ca. 500.000 € zu rechnen ist.

Im Gemeinderat herrschte breite Zustimmung zur Wieder-Eröffnung der Marienschlucht als Naherholungsfaktor für einheimische Bürgerinnen und Bürger sowie auch als Natur-Erlebnisfaktor im touristischen Bereich. Zwar gab es im Rahmen der Gemeinderatsberatung selbstverständlich auch Bedenken hinsichtlich möglicher Kostensteigerung und der Folgekosten, dennoch wurde der Projektbeschluss bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich gefasst. Daher wird von Seiten der Verwaltung in den beteiligten Kommunen nun die weitere Umsetzung durchgeführt und die Förderung aus dem Tourismus-Programm abgewartet.

Eingegangene Spenden einstimmig angenommen - 03.05.2022

Die Gemeinde hat seit Januar 2022 zahlreiche zweckgebundene Spenden erhalten. Insgesamt sind 23.245 € an Spendengeldern bei der Gemeindekasse eingegangen. Davon sind rd. 9.000 € für die Ukraine-Hilfe bestimmt. Dieser Betrag kommt direkt bei den geflüchteten Menschen in Allensbach an. Selbstverständlich werden auch alle weiteren Spenden für die gewünschten Zwecke vor Ort eingesetzt. Eine weitere Spende kommt vom Versicherer der Gemeinde, der die Feuerwehr mit neuer technischer Ausstattung unterstützt. Darüber wird in einer der kommenden Ausgaben des Mitteilungsblattes berichtet. Der Gemeinderat muss alle Spenden nach den kommunalrechtlichen Vorschriften im Sinne der Transparenz per Beschluss annehmen. Dies hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig getan. Auf Antrag der Freien Wähler mit Unterstützung aus der Fraktion der CDU und der Bunten Liste wurde außerdem beschlossen, dass das Spendengeld für die Ukraine-Hilfe nicht für die von der Gemeinde im Bedarfsfall ausbezahlte Überbrückungshilfe für geflüchtete Ukrainer:innen verwendet wird, sondern dieser Betrag von bisher insgesamt rd. 8.500 € aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde als Freiwilligkeitsleistung finanziert wird. Die Spenden, so die Begründung der Antragsteller, sollen lieber für konkrete Zwecke, wie Sprachkurse oder ähnliche Maßnahmen verwendet werden und das Überbrückungsgeld zu 100 % von der Gemeinde bereitgestellt werden. Gemeinderat und Bürgermeister stimmten dem Antrag einstimmig zu.

Bauvergaben in Höhe von knapp 900.000 € beschlossen - 03.05.2022

Auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung standen zahlreiche Auftragsvergaben für verschiedene Bauvorhaben. Im Investitionsplan der Gemeinde sind im Jahr 2022 viele Projekte und umfangreiche Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem laufen derzeit die Sanierung des Bahnhofgebäudes, der Ausbau des Torkels, der Neubau eines Kinderhauses und die Realisierung eines Nahwärmenetzes in Kaltbrunn. Zur Umsetzung dieser Vorhaben wurden in der letzten Sitzung die Einzelaufträge in Höhe von rd. 890.000 € vergeben.

Für den Neubau des Kinderhauses Montessori in der Schulstraße wurden die Elektroarbeiten mit einer Auftragssumme von rd. 512.000 € an die Firma Giese aus Gaienhofen beauftragt.

Zum Ausbau des Torkels am Rathausplatz wurden die Rohbau- und Metallbauarbeiten an die Firmen Schulter (rd. 42.000 €) und Straub (rd. 45.000 €) aus Allensbach sowie die Bodenbelagsarbeiten für rd. 23.500 € an die Firma Müller aus Salem vergeben. 

Für die Sanierung des Bahnhofsgebäudes wurden das Blechnergewerk sowie die Photovoltaik-Anlage für insgesamt rd. 43.500 € an die Firma Singler aus Allensbach vergeben. 

Bei den Zimmererarbeiten erhielt die Firma Späth, ebenfalls aus Allensbach, den Auftrag über rd. 89.500 €.

In Kaltbrunn wird derzeit die Umsetzung eines Nahwärmenetzes untersucht. Für die fachliche Begleitung im komplizierten Vergabeverfahren erhielt das Beratungsunternehmen Drees&Sommer aus Stuttgart einen Folgeauftrag für rd. 59.500 €. Das Unternehmen hatte die Gemeinde bereits vorab im Rahmen der Machbarkeitsstudie begleitet. Diese soll am 30. Mai in Kaltbrunn vorgestellt werden. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig veröffentlicht. Für die weiteren Untersuchungen des Projekts sind außerdem Probebohrungen mit Sondenmessungen notwendig. Diese werden südlich des künftigen Baugebiets "Breite" sowie auf dem Bolzplatz in Kaltbrunn (in 200 m Tiefe) durchgeführt. Auch dafür wurde der Auftrag vergeben. Den Zuschlag erhielt die Firma Burkhardt aus Neuweiler für rd. 73.000 €.

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