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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Berichte 2023

Hauptbereich

Hier finden Sie fortlaufend Berichte zu verschiedenen Themen aus den Gemeinderatssitzungen 2023.

Neue Trauorte in Allensbach und Langenrain - 13.02.2023

Standesamtliche Hochzeiten sind in Allensbach nicht nur im Rathaus möglich. Seit vielen Jahren gibt auch die Möglichkeit, dass Eheschließungen auf dem Höhrenberg, am Steg an der Lände oder im Schloss Freudental durchgeführt werden.

Nun haben der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Langenrain zwei weitere attraktive und schöne Trauorte zugelassen. Zum einen handelt es sich um die Steganlage und die Personenschiffe des Schifffahrtsbetriebs Baumann direkt am Gnadensee. Zum anderen wurde auch das Schloss Langenrain als Trauort aufgenommen. Für beide Locations hat der Gemeinderat einstimmig die öffentliche Widmung beschlossen. Im personenstandsrechtlichen Verfahren müssen nun noch weitere verwaltungsmäßige Schritte umgesetzt werden, bis Trauungen tatsächlich angeboten werden. Darüber wird im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde dann zu gegebener Zeit wieder berichtet.

Ausschreibungsverfahren für Einspeisevergütung der PV-Anlage am Lärmschutzwall B33

Die Gemeinde plant bekanntermaßen eine PV-Anlage mit einer Leistung von 2.000 kWp entlang des neuen Lärmschutzwalls an der B33 westlich von Allensbach. Der Gemeinderat hat den Auftrag bereits vergeben und die Planungen laufen bereits auf Hochtouren. In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat einen weiteren Schritt im Verfahren beschlossen.

Anders als bei den meisten Dach-PV-Anlagen wird gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 für Strom aus Solaranlagen ab einer Größe von mindestens 1.001 kWp die Höhe der Einspeisevergütung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren ermittelt. Diese Verfahren werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Im Speziellen handelt es sich bei dem Verfahren um ein Bieterverfahren. Im Rahmen des Verfahrens werden Gebote für die Einspeisevergütung abgegeben. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag. Dementsprechend hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde als Anlagenbetreiber an diesem Verfahren teilnimmt. Die hierbei festgelegte Einspeisevergütung stellt zeitgleich die Mindestvergütung der PV-Anlage dar. Sie bringt dementsprechende Planungssicherheit und kann das Investitionsrisiko reduzieren.  Für jedes Gebot ist außerdem eine Sicherheit zu stellen. Bezogen auf die geplante PV-Freiflächenanlage entlang der B33 beträgt die Sicherheit aufgrund der Anlagengröße von rund 2.000 kWp rund 100.000 €. Gemäß § 88 GemO ist diese Sicherheit von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Vergaben Neubau Kinderhaus Montessori - 24.01.2023

In der letzten Gemeinderatssitzung am 24.01.2023, wurden zwei Vergaben für weitere Arbeiten am Kinderhaus Montessori beschlossen.
Für die Einbaumöbel wurde die Firma Bucher aus Owingen, als einziger Bieter, mit einer Angebotssumme von 271.964,86 €, einstimmig beauftragt.
Es handelt sich um eine Leistung, die bei der komplexen Planung des Kinderhauses nicht im Vorfeld der Schreinerarbeiten geplant werden konnte und als Anschlussauftrag an die Schreinerarbeiten vergeben wurde.
Die Vergabe der Küche wurde einstimmig der Firma Prohoga, mit einer Angebotssumme von insgesamt 40.848,36 € zugeteilt. Bestandteil der 2. Ausschreibung ist eine langlebigere und hochwertigere Küche aus Edelstahl, die dadurch insbesondere hygienische Anspüche erfüllt.

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