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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Lebenslagen

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Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) - produktbezogener Umweltschutz

Was ist Ökodesign?

Die EU-Ökodesign-Richtlinie bildet den Rahmen für produktspezifische Verordnungen, die für viele Produkte Anforderungen an ihre umweltrelevanten Eigenschaften festlegen. So darf zum Beispiel der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektrokleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen.

Neben Bestimmungen zum Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktnutzung gewinnen Anforderungen an die Lebensdauer und das Nutzungsende immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit.

Die Hersteller müssen für die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der einzelnen Verordnungen geradestehen. Um zu zeigen, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen, sind sie dazu verpflichtet, an den Produkten das CE-Zeichen anzubringen.

Was ist Energieverbrauchskennzeichnung?

In den EU-Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung ist festgelegt, welche Angaben beim Verkauf von Produkten über deren Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen gemacht werden müssen. Dazu sind einheitliche Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen vorgeschrieben.
Unter die Bestimmungen fallen z.B. Haushaltsgeräte, Heizkessel, PKWs und Reifen.
Die Regelungen gelten nicht nur für im Laden ausgestellte Ware. Auch in Werbeprospekten und im Online-Handel angebotene Produkte sind betroffen. Durch die Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effiziente Produkte zu entscheiden. Dadurch können sie den Energieverbrauch in ihrem Haushalt verringern.

Was ist die Effizienzklasse?

Die augenfälligste Angabe auf dem Energielabel ist die Effizienzklasse. Sie ist farblich abgestuft.
Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor. Durch den technischen Fortschritt wurden aber für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zu der aktuell bestmöglichen Klasse A+++. Inzwischen gilt für einige Produktgruppen wieder eine Skala von A bis G - und es gibt ein Label im neuen Design.

Welche Ziele haben diese Rechtsvorschriften?

Die Ökodesign-Bestimmungen legen Mindeststandards für Produkte fest, die zum Verkauf angeboten werden dürfen.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll durch die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung die Nachfrage nach effizienten Produkten erhöhen.
Die Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele und zur Umsetzung der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Außerdem soll der Verbraucherschutz gefördert, der freie Warenverkehr in der EU gewährleistet und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Rechtsvorschriften?

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist in Baden-Württemberg dafür zuständig, die Einhaltung der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen zu überwachen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 05.10.2023

Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen

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