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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Veröffentlichungsanzeige

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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Schuldienst - sich online bewerben

Sie bewerben sich für die Einstellung in den Schuldienst über das Internet. Rufen sie dazu das Portal "Lehrer Online in Baden-Württemberg" auf.

Im Portal finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:

  • Bewerbungsverfahren für einzelne Schularten
  • Seiteneinstieg in den Schuldienst
  • Direkteinstieg in den beruflichen Schuldienst
  • Lehrkräfte an Privatschulen
  • Bewerbungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern und dem Ausland

Voraussetzungen

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Lehrbefähigung
  • Bei Laufbahnbewerbern: 1. und 2. Staatsexamen
  • Bei Seiten- und Direkteinsteigern gelten gesonderte Regeln

Die Leistungszahl, die den Rangplatz auf der Bewerberliste bestimmt, wird ausschließlich gebildet aus

  • der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten Lehramtsprüfung oder der Gesamtnote der Prüfung, mit der die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgte, und
  • dem Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung
  • Die Leistungszahl bei Lehramtsbewerberinnen - und bewerbern mit Bachelor- und Masterabschlüssen errechnet sich ab dem Einstellungsverfahren 2020 aus der Summe des Zehnfachen der Note des Bachelor-Abschlusses, des Zehnfachen der Note des Masterabschlusses sowie des Zwanzigfachen der Note der abschließenden Lehramtsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland eine Lehramtsanstellung erworben haben, müssen einen Nachweis über die Anerkennung ihrer Lehramtsausbildung vorlegen. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.

Für ausländische Staatsangehörige ohne Deutsch als Muttersprache gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Darüber hinaus müssen Sie vorlegen:

  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
  • Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung

Verfahrensablauf

Im Bewerbungsbereich können Sie sich allgemein für eine Einstellung bewerben. Sie können auch mit einer Datenbankabfrage die jeweils ausgeschriebenen Stellen durchsuchen und sich direkt bei den Schulen bewerben. Die Datenbank unterscheidet für den Bereich der Einstellung zwischen:

  • schulbezogenen Stellen
  • Stelleninfos der Regierungspräsidien
  • befristeten Beschäftigungen

Sie müssen sich zunächst mit E-Mail-Adresse und Kennwort registrieren. Ist die Datenübertragung der Online-Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Bewerbernummer.

Für eine gültige Bewerbung müssen Sie innerhalb von 7 Werktagen den Belegausdruck der Online-Bewerbung an das zuständige Regierungspräsidium übersenden.

Hinweis: Die Auswahl der Lehrkräfte richtet sich nach

  • Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9 Beamtenstatusgesetz),
  • verfügbaren Stellen und Mitteln sowie
  • regionalem Bedarf.

Fristen

  • Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn anstreben: 31. März
  • Anträge auf Aufnahme in das Zusatzqualifikationsverfahren: 1. Februar

Abweichend davon müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich über eine schulbezogene Stellenausschreibung für eine Einstellung bewerben, ihre Bewerbung auf die Bewerberliste rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin vornehmen. Nur wer in die Bewerberliste aufgenommen wurde, kann an den weiteren Verfahren teilnehmen, beispielsweise schulbezogenen Stellenausschreibungen, Zusatzqualifikation, Stelleninformationen der Regierungspräsidien, Härtefallverfahren, Schwerbehindertenverfahren.

Unterlagen

Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind in den Benutzerhinweisen (Checklisten) aufgeführt.

Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse, etc. dem im Bewerbungsbeleg genannten Regierungspräsidium zu übersenden. (Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst derzeit absolvieren, liegen die Lehramtsprüfungszeugnisse und ggf. weitere Unterlagen in der Regel den Regierungspräsidien bereits vor.)

Falls Sie Ihre Bewerbung für eine dem Erstantrag folgende Einstellungsrunde erneuern, ist eine erneute Übermittlung Ihrer sonstigen Daten nur bei Änderung der Erstantragsdaten, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen belegt, erforderlich.

Zuständigkeit

- die Referate 73 der Regierungspräsidien

- das Kultusministerium Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.12.2019 freigegeben.

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