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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Hauptbereich

Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten anmelden

In der Regel dürfen Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender an jeder Messe, Ausstellung oder jedem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen interessierte Personen ausschließen, vor allem wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern muss nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.

Voraussetzungen

  • Als teilnehmender Gewerbetreibender benötigen Sie auf behördlich festgesetzten Messen, Ausstellungen und Märkten grundsätzlich keinen Gewerbeschein (d.h. keine Bescheinigung darüber, dass Sie eine Gewerbeanzeige erstattet haben) und nur bei der Ausübung bestimmter Berufe eine Gewerbeerlaubnis oder eine Reisegewerbekarte..
  • Wenn Sie auf einer Veranstaltung das Bewachungsgewerbe, das Versteigerergewerbe, das Gewerbe der Makler, Bauträger oder Baubetreuer oder der Wohnimmobilienverwalter, das Versicherungsvermittler- oder das Versicherungsberatergewerbe , das Gewerbe eines Finanzanlagenvermittlers, eines Honorar-Finanzanlagenberaters oder eines Immobiliardarlehensvermittlers ausüben möchten, müssen Sie hierfür dieselben Voraussetzungen erfüllen, die bei der Erteilung einer Erlaubnis für die Ausübung dieses Gewerbes sonst gelten (beispielsweise Sachkundenachweis oder Berufshaftpflichtversicherung); anderenfalls kann Ihnen die zuständige Behörde die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen .
  • Wenn Sie auf bestimmten Veranstaltungen (Spezialmarkt oder Jahrmarkt) das Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte.

Achtung: Der Veranstalter kann Ihnen die Teilnahme verweigern, wenn in Bezug auf die Veranstaltung bzw. ihre Durchführung Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Unter der gleichen Voraussetzung kann Ihnen die zuständige Stelle die Teilnahme an der Veranstaltung untersagen.

Wenn Sie als Teilnehmer zugelassen werden, verpflichten Sie sich, die in der Regel in den öffentlich-rechtlichen Teilnahmebedingungen (z.B. einer Kommune) oder in den privatrechtlich vereinbarten (vertragsrechtlichen) Bestimmungen enthaltenen Vorschriften des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung zu befolgen. Beispielsweise können die Maße des Standes vorgeschrieben sein oder von jeder Teilnehmerin oder jedem Teilnehmer Maßnahmen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher verlangt werden.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie sich zur Teilnahme an der Veranstaltung anmelden. Die Anmeldeformalitäten können jedoch von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Viele Veranstalter bieten Anmeldeformulare an.

Tipp: Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren und zu den (öffentlich-rechtlichen oder vertragsrechtlichen) Teilnahmebedingungen finden Sie in der Regel in den Veranstaltungsbedingungen, die vom Veranstalter veröffentlicht werden.

Fristen

Für jede Veranstaltung gelten unterschiedliche Anmeldefristen. Diese erfahren Sie direkt beim Veranstalter.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen müssen, ist von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Klären Sie die Frage der notwendigen Nachweise direkt mit dem Veranstalter.

Kosten

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung fallen unterschiedliche hohe Gebühren an (z.B. Mietgebühren für Standplätze). Erkundigen Sie sich beim Veranstalter.

Sonstiges

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten auf Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen und Märkten), beispielsweise als Makler, als Finanzanlagenvermittler oder als Versicherungsberater, gelten bestimmte Vorschriften der Gewerbeordnung zum stehenden Gewerbe entsprechend; sie betreffen beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung oder Pflichten bei der Ausübung des betreffenden Gewerbes.

Zuständigkeit

der Veranstalter

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.10.2019 freigegeben.

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