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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

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Dienstleistungen

Hauptbereich

Gesundheits-Check-up wahrnehmen

Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden.

18-34 Jahre

Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks
  • wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet

Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

Ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs)
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
  • Untersuchung des Urins (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit)

Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

Auch das Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von weißem und schwarzem Hautkrebs kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

Männer ab 65 Jahren

Seit Januar 2018 können Männer ab 65 Jahren zudem einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas, also einer Erweiterung der Bauchschlagader, in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind als Frauen. Außerdem haben Männer - im Unterschied zu Frauen - nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Um den Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.

Er umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Gespräch mit Ihnen, unter anderem über Ihre medizinische Vorgeschichte, Erkrankungen in der Familie und Ihrem beruflichen und sozialen Leben
    Dabei können gegebenenfalls Risikofaktoren für chronische Erkrankungen gefunden werden.
  • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)
  • Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit)
  • Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist

Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt dafür sorgen, dass weiter gehende gezielte Untersuchungen erfolgen und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Unterlagen

Für gesetzlich Versicherte: Versichertenkarte

Wenn vorhanden: Vorbefunde

Kosten

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Zuständigkeit

Ihr Hausarzt

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.10.2021 freigegeben.

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