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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
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Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Veröffentlichungsanzeige

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Datenempfänger

aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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keine
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Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Dienstleistungen

Hauptbereich

Europäisches Verfahren für geringe Forderungen einleiten

Mit diesem Verfahren können Sie in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks eine Forderung durchsetzen.

Die so erlangten Titel werden in der ganzen EU leichter anerkannt und vollstreckt. Das gilt nicht für Dänemark.

Voraussetzungen

  • Die Forderung ist nicht höher als 5.000 Euro, berechnet ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Eingangs beim zuständigen Gericht. Auch Ansprüche, die nicht auf die Zahlung von Geld gerichtet sind (etwa Ansprüche auf Lieferung von gekauften Waren), können Sie geltend machen, solange der Streitwert 5.000 Euro nicht überschreitet.
  • Ihr Anspruch sollte auf einem Vertrag beruhen (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Vertrag über Dienstleistungen, nicht aber: Arbeitsvertrag). Für andere Ansprüche kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ausgeschlossen sein. Ansprüche wegen der Verletzung von Rechtsgütern außerhalb einer Vertragsbeziehung können Sie geltend machen, wenn es nicht um eine Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte geht.
  • Ihr Zahlungsanspruch muss sich aufgrund einer "grenzüberschreitenden Rechtssache" im Zivil- und Handelsbereich ergeben. Dies ist der Fall, wenn Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin im EU-Ausland (außer Dänemark) wohnt.

Verfahrensablauf

Leiten Sie das Verfahren schriftlich ein.

Nutzen Sie dafür das Formular A - Klageformblatt. Sie können es auch online ausfüllen.

Dabei müssen Sie Angaben zu den Parteien und zur Art und zur Höhe des Anspruchs machen, die Klage begründen sowie die Beweismittel angeben und wenn hilfreich auch beifügen, gegebenenfalls mit Übersetzung.

Achtung: Das Formular muss in der Landessprache des Gerichts ausgefüllt werden, bei dem Sie Ihre Klage einreichen.

Sie können die Klage ohne einen Anwalt erheben.

Hinweis: Das Formular ist in mehreren Sprachen erhältlich. Wenn Sie das Formular online ausfüllen möchten, können Sie in der oberen Leiste die gesuchte Sprache eingeben. Wenn Sie das Formular herunterladen wollen, können Sie die gesuchte Sprache nach einem Klick auf das Symbol unter der Rubrik "Leeres Formular herunterladen" auswählen.

Ob Sie den Antrag z.B. online, mit der Post oder Fax übermitteln können, kann je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein und erfahren Sie im "Europäischen Justizatlas für Zivilsachen" unter der Rubrik "Geringfügige Forderungen". Wählen Sie dazu auf der rechten Seite den Mitgliedstaat aus, in dem Sie den Antrag einreichen wollen.

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt, wenn nicht das Gericht oder eine der Parteien eine mündliche Verhandlung möchte.

Haben Sie die Klage ordnungsgemäß erhoben, füllt das Gericht ein Antwortformblatt aus und stellt dem oder der Beklagten innerhalb von 14 Tagen eine Kopie des Klageformblatts zusammen mit dem Antwortformblatt zu. Der oder die Beklagte hat innerhalb von 30 Tagen zu antworten, indem er oder sie einen hierfür vorgesehenen Teil des Antwortformblatts ausfüllt.

Das Gericht muss innerhalb von 14 Tagen eine Kopie der Antwort an den Kläger absenden.

Es urteilt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Antwort des oder der Beklagten, wenn eine Antwort eingeht, oder fordert die Parteien schriftlich zu weiteren Angaben auf, führt eine Beweisaufnahme durch oder lädt die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung vor. Dadurch können Reisekosten auf Sie zukommen.

Findet eine mündliche Verhandlung statt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand nicht verpflichtend. Ab einem Beschwerdewert von über 600 Euro findet gegen ein in Deutschland erlassenes Urteil die Berufung nach der Zivilprozessordnung statt.

Fristen

keine

Hinweis: Ihr Zahlungsanspruch sollte noch nicht verjährt sein.

Unterlagen

Beweismittel, wenn hilfreich

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Recht des Staates, in dem sich das zuständige Gericht befindet. In Deutschland entsprechen sie denen eines gewöhnlichen Zivilverfahrens und sind abhängig vom Streitwert.

Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen und Reisekosten anfallen.

Bezugsort

Wählen Sie im "Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen" unter dem Stichwort "zuständige Gerichte" den Mitgliedstaat und die Kommune mit Postleitzahl aus, in denen der Schuldner oder die Schuldnerin wohnt, dann wird Ihnen das dort zuständige Gericht angezeigt.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • im EU-Ausland: das je nach Wohnsitzland des Schuldners oder der Schuldnerin zuständige Gericht
  • in Deutschland (für Antragstellende mit Wohn- und/oder Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten): das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners oder der Schuldnerin befindet

Hinweis: ausführliche Darstellung der gerichtlichen Zuständigkeit nach Gemeinschaftsrecht

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

08.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

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