In Allensbach
In der Gemeinde Allensbach gibt es fünf kommunale Kinderhäuser, eines unter kirchlicher Trägerschaft und eines unter der Trägerschaft des Kinderschutzbundes. Zudem gibt es Kleinkindgruppen des Kinderschutzbundes, ein privates Kinderhaus und Betreuungsmöglichkeiten durch Tagesmütter. Die Betreuungsangebote der einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Bitte lesen Sie bei der jeweiligen Einrichtung nach.
Kindergartenbezirke in der Gemeinde
Generell gilt, dass Kinder, die im Kernort Allensbach wohnen, einen Kindergarten im Kernort besuchen und Kinder aus den Ortsteilen Kaltbrunn, Langenrain und Freudental in das Kinderhaus Kaltbrunn gehen und Kinder aus dem Ortsteil Hegne, den Hegner Kindergarten besuchen. "Offene Kindergartenbezirke", d. h. ohne räumliche Zuordnung, gibt es im Rahmen der verfügbaren Plätze für den Montessori Kindergarten, den Waldkindergarten, die U-3-Guppe (Kinderkrippe) in Kaltbrunn, sowie die U-3-Gruppen für das Kinderhaus am Walzenberg und das Ganztagesbetreuungsangebot im Kinderhaus St. Nikolaus. Bei den Einrichtungen mit offenem Kindergartenbezirk ist von den Eltern der Ortsteile das Holen und Bringen der Kinder eigenständig zu organisieren.
Vergabe der Kinderbetreuungsplätze
Die Kindergarten- und Krippenplätze werden jährlich zwei Mal vergeben:
- Plätze für September bis Januar im März des laufenden Jahres
- Plätze Januar bis Juni im Oktober des Vorjahres
Anträge sind jeweils bis zum 15. März (für den ersten Vergabezeitraum) bzw. zum 15. Oktober. (für den zweiten Vergabezeitraum) zu stellen.
Das Eingangsdatum der Anträge ist nicht relevant für die Vergabereihenfolge. Diese richtet sich nach den allgemeinen Vergabekriterien.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch einen Antrag auf einen Kindergartenplatz stellen müssen, wenn Ihr Kind bereits in der Krippe einer Einrichtung betreut wird.
Unsere Standorte
LITTLE Bird - Anmeldungen, Vergaberichtlinien
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