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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Heizung und Warmwasser

Welche Heiztechnik ist für mein Gebäude geeignet?

Hauptbereich

Welche Heiztechnik ist für mein Gebäude geeignet?

Viel diskutiert wird über den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, die ohne eine Fußboden- oder Flächenheizung auskommen müssen. Ob sich so ein Gebäude für eine Wärmepumpe eignet, lässt sich im ersten Schritt mit einem einfachen Test an der aktuellen Heizungsanlage herausfinden.

Die Heizkurve wird hierzu auf einen Wert bei minus 10 °C Außentemperatur auf max. 55 °C Vorlauftemperatur eingestellt. Werden jetzt noch alle Räume, auch bei diesen niedrigen Außentemperaturen, ausreichend warm ist das Haus bereits fit für eine Wärmepumpe. Wenn nicht, dann wird die Vorlauftemperatur schrittweise angehoben bis die benötigte Raumtemperatur wieder erreicht wird. Diese Einstellung wird dann möglichst über die gesamte Heizperiode beibehalten. Auch wenn am Ende Vorlauftemperaturen von 60 °C zu Buche stehen, gibt es verschiedene weitere Optionen, das Ziel 55 °C Vorlauftemperatur doch noch zu erreichen. Bei Werten über 60 °C sollte eine energetische Sanierung der Gebäudehülle als erster Schritt vor dem Umstieg auf eine Wärmepumpe in Betracht gezogen werden. Welche Maßnahmen individuell zum Gebäude passen, kann am besten mit einem Energieberater:in abgestimmt werden.

Übrigens sparen Sie mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur auch Energie und somit Heizkosten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie die Vorlauftemperatur geändert werden kann, fragen Sie bitte den Heizungskundendienst.

Wir sammeln Erfahrungswerte zur Erstellung einer kleinen Analyse und würden uns über Rückmeldungen an klima-und-energiemanagement(@)allensbach.de freuen, die dann bitte auch das Baujahr des Gebäudes enthalten.

Preisentwicklung durch CO2-Abgabe

In den kommenden Jahren werden sich die Preise aufgrund der CO2-Abgabe enorm entwickeln. Informationen hierzu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

CO2-Preisentwicklung

Heizungsgesetz ab Januar 2024

Fragen zum Klimaschutzgesetz und zur Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat häufig gestellte Fragen zum Klimaschutzgesetz zusammengestellt

FAQ - Fragen zum Klimaschutzgesetz

Hier erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch

Förderungen für den Heizungstausch

Novelle des Gebäudeeneergiegesetzes

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG)

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