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Gemeinde Allensbach

Abfallentsorgung

Über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten können Sie sich durch Anklicken eines der Themen auf dieser Seite informieren.

Altholzabfuhr

Altholz wird in unserer Gemeinde an verschiedenen Terminen eingesammelt. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Scheck aus dem Entsorgunsscheckheft ausfüllen und rechtzeitig, d. h. eine Woche vor dem gewählten Abohltermin, bei der Gemeinde abgeben.

Welches Altholz kann mit dem Entsorgungsscheck aus dem Scheckheft für die Altholz-Abfuhr in Allensbach angemeldet werden?

  • Altholz aus dem Innenbereich, wie Küchen-, Wohn- und Schlafmöbel
  • beschichtetes Holz und Spanplatten
  • Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln od. Klammern (Scharniere)
  • Bettroste (Holzrahmen und Holzlatten)
  • Naturbelassenes Vollholz, wie Bretter, Einwegpaletten, Obst- und Gemüsekisten, sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
  • Holzgebrauchsgegenstände 

Übliche Verbindungselemente aus Metall stellen für die Altholzaufbereitung kein Problem dar. Deshalb brauchen kleinere Beschläge an Möbeln nicht entfernt zu werden, sofern wirklich in nur kleinem Umfang vorhanden. Trotzdem sollten Sie das, was sich z. B. an Metallen mühelos entfernen lässt, entfernen. Die Metalle können dann zur Schrottsammlung gegeben werden.

Welches Holz kann nicht bei der Altholzabfuhr entsorgt werden?

  • Holz aus dem Außenbereich *)
  • Altholz aus Umbaumaßnahmen, bzw. Renovierungen *)
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile *)
  • Holzfachwerk und Dachsparren *)
  • Fenster, Fensterstöcke, Türen und Zargen, Deckenpaneele *)
  • Bodenplatten *)
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen *)
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (Gartenmöbel und -hütten, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle, Sandkästen,  usw.) *)
  • Sortimente aus der Landwirtschaft *)
  • Altholz aus Schadensfällen (Brandholz) Äste, Baumschnitt usw.

 *) Diese Hölzer sind mit einer besonderen chemischen Imprägnierung versehen. Diese Form der Behandlung macht das Holz zwar witterungsempfindlich. Damit wird der Weg über eine geordnete Altholzentsorgung aber verwehrt. Das Holz erhält eine sogenannte "rote Klassifizierung". Es handelt sich hierbei um Sondermüll, der nicht über die Hausmüllabfuhr entsorgt werden kann. Dafür gibt es spezielle Unternehmen am Markt. Auch wenn das Holz evtl. nicht imprägniert wurde, jedoch zum oben angeführten Bereich gehört, kann es nicht zum Altholz gegeben werden, da die Unterscheidung durch die Mitarbeiter des Abfuhrbetriebs vor Ort nicht möglich ist.

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, kann vom Besitzer privatwirtschaftlich entsorgt werden. Mehrere Entsorgungsfirmen und die Deponie des Landkreises sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsgemäß anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

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Biomüll

Der Biomüll wird regelmäßig alle zwei Wochen abgefahren, in den Monaten Juni bis September wöchentlich.

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Achtung!
Bitte verwenden Sie keine im Handel erhältlichen Biomülltüten, die aus Maisstärke hergestellt sind. Diese ähneln normalen Plastiktüten sehr und werden in der Sortieranlage generell aussortiert und verursachen Mehrkosten. Nehmen Sie also nur Papiertüten oder wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Zeitungspapier. Übrigens: Biomülltüten erhalten Sie auch auf dem Recyclinghof.

Eigenkompostierung
Beim Biomüll können Sie die Gebühr ganz sparen, wenn Sie glaubhaft nachweisen, alle Ihre Bioabfälle selbst zu kompostieren. (Die Wertstoffberater kontrollieren die Eigenkompostierung nach einem Zufallsprinzip in unregelmäßigen Abständen.) 

Biomüllliste zum Ausdrucken 

Blaue Tonne - Altpapierentsorgung

Für die Altpapierentsorgung gibt es in der Gemeinde Allensbach zwei Möglichkeiten:

  1. Das Altpapier kann getrennt nach Papier und Pappe auf dem Recyclinghof abgeliefert werden.
  2. Das Altpapier und Pappe werden über eine sog. blaue Tonne einmal monatlich entsorgt. 

Es besteht keine Pflicht
Für die Übernahme und Nutzung der blauen Tonne können Sie sich mit Nachbarn zusammentun oder auch ganz darauf verzichten. Sollte sich aufgrund einer veränderten Situation die Notwendigkeit einer blauen Tonne ändern, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

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Elektrogeräte und Bildschirmgeräte

Die Entsorgung von Elektrohaushaltsgroßgeräten, die sog. „weiße Ware“, wie z. B. Herd, Backofen, Geschirrspüler, Waschmaschine, Wäschetrockner, ist ausschließlich mit dem Entsorgungsscheck für die Straßensammlung anzumelden. Dabei kann zwischen zwei Abholterminen gewählt werden. Dieser Entsorgungsscheck muss eine Woche vor dem gewünschten Abholtermin der Gemeindeverwaltung vorliegen.

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Dies gilt auch für Bildschirme/Monitore oder Fernseher, die mit dem Scheck zur Straßensammlung angemeldet werden. Bei Bedarf können Bildschirme, Monitore oder Fernseher auch während der Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof in dem eigens dafür bereitgestellten begehbaren Container abgegeben werden.

Die Entsorgung anderer Elektrogeräte erfolgt über die auf dem Recyclinghof bereitgestellten Container. Dabei erfolgt eine Teilung von Elektrokleingeräten bis 50 cm Kantenlänge, und den übrigen Elektrogeräten mit mehr als 50 cm Kantenlänge. Die Aufsichtspersonen helfen gerne vor Ort. 
Hinweis zu Lampen: Bei Lampen gehört nur das Gestell in den Elektrocontainer, das Leuchtmittel in die Gitterbox.

Eine nicht abschließende Aufstellung von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des Elektrogesetzes finden Sie unter dem nachstehenden Link

Elektro- und Elektronikgesetz

Achtung! Nachtspeicheröfen müssen gesondert entsorgt werden:

Merkblatt zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen

Gelber Sack

Die gelben Säcke werden regelmäßig alle zwei Wochen abgefahren.

Gelbe Säcke erhalten Sie im Recyclinghof und beim Ordnungsamt, Rathausplatz 8.

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Grünabfälle

Im Recyclinghof können während der Öffnungszeiten kleinere Grünabfallmengen (Kofferraumgröße oder Schubkarren) abgegeben werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anlieferer mit größeren Mengen im Recyclinghof auszuschließen und auf die Anlieferung an der Grüngutsammelstelle Riesenberg zu verweisen. Ca. einmal im Monat von Februar bis November können dort größere Mengen Grünabfall aus Haushaltungen abgegeben werden.

Termine für die Großmengenabfuhr von Grünabfällen 
Achtung! Die Öffnungstermine am Riesenberg können sich je nach Wetterlage verschieben. Wir behalten uns kurzfristige Änderungen vor. Diese werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben. Termine werden im Abfuhrkalender veröffentlicht - zum Abfuhrkalender

Die Annahmestelle ist samstags jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Was gehört zum Grünabfall?

  • Rasenschnitt
  • verwelkte Blumen
  • Zimmerpflanzen
  • Unkraut  und Pflanzenteile aus dem Garten
  • Baum- und Strauchschnitt

Bitte beachten Sie, dass im Recyclinghof nur kleinere Grünabfallmengen (max. Kofferraumgröße) abgegeben werden können. Für größere Mengen nutzen Sie bitte die Großanlieferungstage bei der Grüngutsammelstelle am Riesenberg.

Was gehört nicht zum Grünabfall? 

  • Küchenabfälle
  • Wurzelstöcke 

Kühlgeräteabfuhr

Kühlgeräte werden in unserer Gemeinde an verschiedenen Terminen eingesammelt. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Scheck aus dem Entsorgunsscheckheft ausfüllen und rechtzeitig bei der Gemeinde abgeben.

Abgeholt werden: 

  • Kühlschränke
  • Gefriertruhen
  • Gefrierschränke
  • Kombigeräte

Die Gerätezahl ist entsprechend in den Entsorgungsscheck einzutragen. Maximal ein Kühlgerät je Haushalt wird kostenlos entsorgt. Für weitere Geräte werden die Selbstkosten von 14,60 € pro Gerät berechnet. Der Entsorgungsscheck muss spätestens 1 Woche vor dem gewünschten Abholtermin bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.

Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Hausabfuhr. Eine Abgabe auf dem Recyclinghof ist nicht möglich.

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Recyclingprozess:
Die Bestandteile eines Kühlgerätes können zu 98 % verwertet werden. Zuerst wird das Öl und das FCKW-haltige Kühlmittel getrennt abgesaugt. In gasdichten Kabinen wird in der sogenannten PUR-Schaumentgasung das im Isoliermaterial enthaltene giftige FCKW separiert, das PLR-Material gemahlen und als Ölbindemittel verwertet. Die restlichen Bestandteile, Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffe werden sortiert und der Wiederverwertung zugeführt.

Restmüllabfuhr

Die Müllgefäße werden regelmäßig alle zwei Wochen (schwarzer Deckel)  bzw. vier Wochen (roter Deckel) geleert.

Restmüllliste zum Ausdrucken

Die Müllgebühren bestehen aus einem Grundbetrag, der je nach Haushaltsgröße berechnet wird. Zusätzlich zum Grundbetrag kommen Gebühren, die sich nach Ihren Entsorgungswünschen richten hinzu. Sie können zwischen einer Entsorgung von einem 80 l, 120 l und 240 l Eimer und der sog. Reduzierten Regelabfuhr, das sind die mit einem roten Deckel versehenen Restmülleimer, wählen. Ebenso können sie sich für die Abfuhr mit Müllsäcken (70 l) entscheiden - hier müssen mindestens sechs Säcke pro Jahr abgenommen werden.

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Schrottsammlung

Schrottsammlung in Allensbach, Hegne und Kaltbrunn 

Samstag – 11. Mai 2024
Im Kernort wird der Fanfarenzug das Altmetall einsammeln. Zur Abholung schwerer Gegenstände melden Sie diese bitte bei Herrn Heiko Büglmeier  Mobiltelefon: 0152/56363378  oder Herrn Ulrich Egenhofer Mobiltelefon: 0177/7037100 an.
Im Ortsteil Hegne ist die Feuerwehrabteilung Hegne unterwegs. Wegen der Bereitstellung schwerer Gegenstände wenden Sie sich an Herrn Sandro Buchberger Mobiltelefon: 0151/12707714
Im Ortsteil Kaltbrunn sammelt die Feuerwehrabteilung Kaltbrunn den Schrott ein. Wenden Sie sich wegen der Abholung schwerer Gegenstände bitte an Herrn Sven Gentner Mobiltelefon: 0160/8351713

Das Sammelgut bitte bis 8:00 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag bereitstellen.


Bitte beachten Sie, dass die Materialien frei von Problemstoffen wie Altöl, Lacken und Farben (tropf- und rieselfrei) sind! Ansonsten können die Materialien nicht mitgenommen werden.

NICHT zur Sammlung gehören Radiatoren und Boiler. Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn zuvor alle Nichtmetallteile, wie z. B. Sattel, Luftpumpe oder Reifen entfernt worden sind.

In Langenrain/Freudental erfolgt die Sammlung zu einem anderen Termin. Hierauf wird noch gesondert hingewiesen.

Sondermüll / Problemmüll

Der Entsorgungs-LKW des Landkreises kommt an mehreren Terminen zur Abfuhr von Arzneien, Farben, Lösungsmitteln u. a..

Die Problemstoffe im gesamten Landkreis Konstanz können nur bei der mobilen Sammlung zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen abgegeben werden.

Sondermüllliste zum Ausdrucken

Termine 2024

Dienstag, 30.01.2024, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Mittwoch, 10.04.2024, 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Mittwoch, 10.04.2024, 14:15 bis 16:15 Uhr, Ortsteil Langenrain, Bürgerhaus 

Donnerstag, 27.06.2024, 10:15 Uhr bis 12:15 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Samstag, 20.07.2024, 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Donnerstag, 19.09.2024, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Dienstag, 19.11.2024, 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr, Ortsteil Langenrain: Bürgerhaus

Dienstag, 19.11.2024, 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Kernort Allensbach: Bodanrückhalle

Sperrmüllabfuhr

Sperrmüll wird in unserer Gemeinde an verschiedenen Terminen eingesammelt. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Scheck aus dem Entsorgungsscheckheft ausfüllen und rechtzeitig bei der Gemeinde abgeben.

Was ist Sperrmüll?
Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in den Restmüllbehälter passen. 

Was gehört weder zum Sperrgut noch zum Altholz und wird vom Abfuhrunternehmer nicht abgefahren?

  • wiederverwertbare Altstoffe (Kartonagen oder Styroporformteile, Glas oder Papier)
  • sämtlicher Abfall von Bau- und Umbauarbeiten (wie z. B. Steine, Holzgebälk, Ziegel, Fenster, Türen)
  • Öltanks, große Fässer
  • Schrott (wie z. B. Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, landwirtschaftliche Geräte)
  • Altreifen
  • Hausmüll jeglicher Art in Tüten, Säcken und Kartons verpackt
  • gewerbliche Abfälle aller Art
  • Grünabfälle
  • Elektronikschrott
  • Haushaltskühlgeräte

Für die Sperrmüll-Abfuhr gilt:
Den Entsorgungsscheck aus dem Scheckheft verwenden, die zu entsorgenden Gegenstände eintragen und anschließend den Scheck an die Gemeinde Allensbach weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass der Scheck eine Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen muss, da nur rechtzeitg und ordnungsgemäß angemeldetes Material von der Entsorgungsfirma abgeholt werden kann.

Zum Abfuhrkalender

Windelsäcke

Für Windeln und Inkontinenzabfälle für den häuslichen Gebrauch gibt es 70 Liter-Windelsäcke, die beim Ordnungsamt, Rathausplatz 8, bezogen werden können. Die Abfuhr erfolgt im Rahmen der Restmüllabfuhr.

Zum Abfuhrkalender

http://www.gemeinde-allensbach.de//wohnen-leben/abfall-recycling/entsorgungsmoeglichkeiten