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Gemeinde Allensbach

Bürgermeisterwahlen finden in Baden-Württemberg alle 8 Jahre statt. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlergebnisse zur Bürgermeisterwahl am 23.04.2023

Zu den Wahlergebnissen der Wahl vom 23.04.2023

Schnellmeldungen zu den Bürgermeisterwahlen 2023

http://www.gemeinde-allensbach.de//rathaus-service/wahlen/buergermeisterwahlen