Bürgerentscheid am 19. Oktober 2025 - Ihre Stimme zählt!
Am Sonntag, den 19. Oktober 2025, findet in unserer Gemeinde ein Bürgerentscheid zur künftigen Entwicklung der Grundschulen statt.
Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sind eingeladen, durch ihre Stimme die Zukunft der Schullandschaft in Allensbach sowie ein Kinderhaus in Hegne mitzugestalten.
Hintergrund
Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2025 beschlossen, die beiden Grundschulen Allensbach und Hegne künftig zu einem gemeinsamen Schulstandort im Kernort Allensbach zusammenzuführen.
Gleichzeitig soll im bisherigen Schulgebäude in Hegne ein mehrgruppiges Kinderhaus entstehen. Damit verbunden sind Investitionen in moderne Lernräume, Ganztagesbetreuung, Musik- und Vereinsräume sowie die Sanierung der Gebäude.
Gegen diesen Beschluss hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat. Dieses Bürgerbegehren hat den nun anstehenden Bürgerentscheid ausgelöst.
Ablauf des Bürgerentscheids
- Wahltag: Sonntag, den 19. Oktober 2025
- Wahlzeit: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Wahllokale: Rathaus, Verwaltungsgebäude, Grundschule Allensbach, Kinderhaus Montessori, Gemeindesaal Hegne, Rathaus Kaltbrunn und Bürgerhaus Langenrain
- Briefwahl: kann wie gewohnt beantragt und genutzt werden. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 19. Oktober um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Die Briefwahl kann auch online über die Homepage der Gemeinde beantragt werden.
Bedeutung des Entscheids
Der Bürgerentscheid ist eine bindende Entscheidung für Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung. Innerhalb von drei Jahren kann er nur durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert oder aufgehoben werden. Damit wird am 19. Oktober eine richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft der Bildung und Betreuung in Allensbach getroffen.
Information und Meinungsbildung
Umfassende Informationen zu den Hintergründen, zu den Argumenten von Bürgermeister und Gemeinderat sowie zur Stellungnahme der Bürgerinitiative finden Sie in der Informationsbroschüre. Sie soll Ihnen eine fundierte Meinungsbildung ermöglichen.
Ihr Beitrag zur Demokratie
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Mitbestimmung! Der Bürgerentscheid lebt von einer hohen Wahlbeteiligung.
Jede Stimme zählt – für die Kinder, für die Familien und für die Zukunft unserer Gemeinde.
Gehen Sie wählen am 19. Oktober 2025!
Was muss man zum Bürgerentscheid wissen?
Was ist ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über eine Gemeindeangelegenheit. Die Bürgerschaft entscheidet somit in direkter Demokratie über eine wichtige Fragestellung innerhalb der Gemeinde.
Wie kommt es zu dem Bürgerentscheid?
Eine Bürgerinitiative hat sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss gewandt und bei der Gemeinde beantragt, dass zu diesem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür wurden eingehalten, sodass nun eine direkte Abstimmung erfolgt.
Wie läuft der Bürgerentscheid ab?
Der Bürgerentscheid ist eine formelle Wahl. Am 19. Oktober werden daher die bekannten Wahllokale geöffnet (Rathaus, Verwaltungsgebäude, Grundschule, Kinderhaus Montessori, Gemeindesaal Hegne, Rathaus Kaltbrunn und Bürgerhaus Langenrain). Alle Wahlberechtigten können am Wahlsonntag, 19.10.2025, von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen Ihre Stimme abgeben. Auch Briefwahl ist möglich.
Wer darf abstimmen?
Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die EU-Staatsbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Wie kann ich abstimmen?
Vom Wahlamt wurden bereits die Wahlbenachrichtigungen an alle Haushalte verschickt. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal einen Stimmzettel und können Ihre Stimme für JA oder NEIN abgeben. Wie bei jeder Wahl ist auch Briefwahl möglich. Die Briefwahl beantragen Sie -wie immer- mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Formular beim Wahlamt. Sie erhalten dann den Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Bitte reichen Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bis zum 19.10.2025 um spätestens 18 Uhr beim Wahlamt ein.
Was ist bei der Abstimmung zu beachten?
Sie haben eine Stimme. Sie können für JA oder NEIN abstimmen. Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig!
Bitte ein deutliches Kreuz auf das JA- oder NEIN-Feld setzen. Im Wahllokal falten Sie den Stimmzettel vor Einwurf in die Wahlurne bitte so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Bei der Briefwahl legen Sie den Stimmzettel in den hellblauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein legen Sie dann in den hellroten Briefwahlumschlag ein. Diesen verschließen Sie ebenfalls und reichen ihn rechtzeitig bis zum 19.10.2025 um spätestens 18 Uhr beim
Wahlamt ein.
Braucht es eine Mindestbeteiligung?
Ja. Damit der Bürgerentscheid eine Wirkung entfaltet, muss die einfache Mehrheit, aber mindestens ein Fünftel (20 %) der Wahlberechtigten entweder für JA oder für NEIN abstimmen.
Welche Folge hat ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist für Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung eine bindende Entscheidung. Diese Entscheidung kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben oder geändert werden.
Was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird?
Wird das Quorum von 20 % für JA oder NEIN nicht erreicht, so entscheidet der Gemeinderat über die Fragestellung.



