Ziel des Biotopverbunds
Mit der Biotopverbundplanung setzen die Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Reichenau und Allensbach gemeinsam eine Anforderung aus dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg um. Grundsätzlich geht es beim Biotopverbund um die Vernetzung von Lebensgemeinschaften. Tieren und Pflanzen soll so ermöglicht werden, in einer stark genutzten Landschaft zwischen geeigneten Lebensräumen wandern zu können. Entsprechende Wandermöglichkeiten sind Voraussetzung für die Wieder- und Neubesiedlung von Gebieten wie auch für den genetischen Austausch. Der Biotopverbund führt somit zu einer Stabilisierung der einzelnen Bestände an Tieren und Pflanzen - den Vorkommen von Arten in der Landschaft. Er ist ein geeignetes Mittel, das Artensterben vor unserer Haustüre aufzuhalten.
Rechtliche Grundlagen
Für den Biotopverbund sind im Landesnaturschutzgesetz unter §22 ehrgeizige Zielgrößen festgeschrieben. Hiernach sollen bis 2023 insgesamt 10 % der Landesfläche und bis 2030 insgesamt 15 % der Landesfläche von Baden-Württemberg Teil des Biotopverbundnetzwerkes sein. Das Land unterstützt die Gemeinden finanziell bei den Planungen mit einer Förderung von 90 % der Kosten. Die Planungshoheit liegt hiermit bei den Gemeinden, die für die Planung ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen. Der Landschaftserhaltungsverband Konstanz (LEVKN) begleitet die Gemeinden hierbei.
Motive der beteiligten Kommunen
Für die Gemeinden selbst ist die Biotopverbundplanung ein langfristiges Instrument zur Festlegung von Schwerpunkträumen für die Schaffung und Erhaltung von Naturräumen auf Ihrer Gemarkung. Gleichzeitig sehen die beteiligten Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Reichenau und Allensbach ihre Verantwortung, einen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen Flora und Fauna zu leisten. Da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bitten wir um eine rege Beteiligung der Bürger, um so ein von allen mitgetragenes Konzept mit hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit zu erhalten.
Ablauf
Kurz zusammengefasst werden die folgenden Schritte im Zuge der Biotopverbundplanung durchgeführt.
Phase I:
- Datenprüfung
- Festlegung von Schwerpunktgebieten und Zielarten unter Beteiligung von Behörden und Verbänden
- Geländebegehungen unter Einbindung der Gebietskenner zur Überprüfung und Einstufung der Kernflächen des Biotopverbunds und zur Analyse möglicher Verbindungsstrukturen
- Konkretisierung der Kernflächen
- Erstellung eines Grundkonzepts
- Beteiligungstermine (Öffentlichkeit, Flächeneigentümer und -bewirtschafter)
Phase II:
- Erstellung flächenkonkreter Maßnahmenpläne
- Maßnahmenpriorisierung
- Erstellung von Steckbriefen für hochpriorisierte Maßnahmen
- Erstellung eines Berichts
- i. d. R. erste Maßnahmenumsetzungen
Maßnahmenumsetzung
Die Beteiligung an Biotopverbundmaßnahmen ist freiwillig und soll durch entsprechende Förderangebote der Gemeinden, des Landschaftserhaltungsverbands oder der Landwirtschaftsbehörde, aber auch Stiftungen vorangebracht werden. Kurzum ist das Mittel der Wahl hinsichtlich der Maßnahmenfinanzierung frei wählbar. Die Maßnahmenumsetzung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Beteiligung
Begleitet wird die Biotopverbundplanung durch Informationsveranstaltungen für Bürger und Flächeneigentümer und - bewirtschafter. Die Bürger unserer Gemeinden können im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen Ihre Anregungen und Hinweise einbringen. Daneben stehen Ihnen die Gemeinden, das zuständige Planungsbüro und der LEVKN Konstanz gerne telefonisch zur Verfügung. Zusätzlich steht Ihnen das Beteiligungsportal des LEVKN unter folgendem Link rund um die Uhr für Hinweise, Anregungen und Terminvereinbarungen wie auch zur Einsichtnahme in die Konzeptplanung/en zur Verfügung.
Pfad im Portal: LEVKN.de -> Ziele und Aufgaben -> Beteiligung Biotopverbund
Für Fragen zur laufenden Biotopverbundplanung wenden Sie sich gerne an:
Sven Gebhart
Landschaftserhaltungsverband KN e.V.
Winterspürer Straße 25
D-78333 Stockach
Telefon: Telefonnummer: 07771 / 91 86 703
E-Mail: gebhart(@)LEVKN.de
Internet: www.LEVKN.de
oder
Frank Ruhland
Ortsbauamt Allensbach
Zimmer 4
Rathausplatz 8
D-78476 Allensbach
Tel.: Telefonnummer: 07533 / 801-51
E-Mail: frank.ruhland(@)allensbach.de