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Berichte 2025

Kindergarten- und Schulbedarfsplan 2026 – 2029 im Gemeinderat vorgestellt - 16.12.2025

Hauptbereich

Kindergarten- und Schulbedarfsplan 2026 – 2029 im Gemeinderat vorgestellt - 16.12.2025

In der Sitzung des Gemeinderats vom 16.12.2025 wurde der fortgeschriebene Kindergarten- und Schulbedarfsplan für die Jahre 2026 bis 2029 vorgestellt und beraten. Der aktuelle Plan wird seit einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2018 fortgeschrieben und jährlich aktualisiert, um frühzeitig auf Entwicklungen reagieren und eine bedarfsgerechte Betreuung sicherstellen zu können.

Bevölkerungs- und Geburtenentwicklung
Die Einwohnerzahl der Gemeinde ist in den vergangenen Jahren moderat gewachsen. Für die kommenden Jahre wird weiterhin von einem leichten Anstieg ausgegangen, bevor ab etwa 2029/2030 eine Stagnation erwartet wird.

Die Geburtenzahlen unterlagen zuletzt stärkeren Schwankungen, insbesondere durch geburtenstarke Jahrgänge in den Jahren 2020 bis 2022. Aktuell wird jedoch von einer mittelfristigen Stagnation der Geburtenzahlen auf einem weit niedrigeren Niveau von ca. 62 bis 65 Geburten ausgegangen, was auch dem bundesweiten Trend entspricht.

Aktuelles Betreuungsangebot
Die Gemeinde verfügt derzeit über ein breit aufgestelltes und vielfältiges Angebot in der Kinderbetreuung. Neben fünf gemeindlichen Kindertageseinrichtungen – darunter das Kinderhaus am Walzenberg, das Kinderhaus Kaltbrunn, der Waldkindergarten und das Kinderhaus Montessori – ergänzen Einrichtungen freier Träger wie der katholische Kindergarten St. Nikolaus und das Familienzentrum des Kinderschutzbundes das Angebot. Zusätzlich bestehen Kooperationen mit Tagespflegepersonen.

Im Jahr 2025 stehen insgesamt:
•             80 Krippenplätze (U3) sowie
•             290 Kindergartenplätze (Ü3)

zur Verfügung. Damit konnte das Ü3-Angebot seit 2018 um rund 40 % erweitert werden.

Entwicklung 2026 bis 2029
Ab dem Jahr 2026 ergeben sich Veränderungen durch das Auslaufen der Containerlösungen am Kinderhaus am Walzenberg sowie durch die bisher befristet im Schulhaus Hegne eingerichtete Kindergartengruppe. Dadurch entfallen planerisch sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich Plätze.

Parallel ist ein Kindergartenneubau der Kliniken Schmieder in Kooperation mit der Gemeinde vorgesehen. Dadurch sollen neue kommunale Krippen- und Kindergartenplätze in unmittelbarer Nähe des Ortsteils Hegne entstehen. Zusätzlich sind dort betriebseigene Gruppen geplant, die ebenfalls in die Bedarfsplanung einbezogen werden. Insgesamt kann das Betreuungsangebot trotz einzelner Reduzierungen auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Bis das neue Kinderhaus eröffnet wird, soll die Kindergartengruppe im Schulhaus Hegne aufrecht erhalten werden.

Bedarf und Ausblick
Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Kleinkindbereich ist mit der sehr guten und vielfältigen Betreuungsinfrastruktur gedeckt. Es ergibt sich aus heutiger Sicht kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen.

Schulbedarfsplanung
Auch die Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen Allensbach und Hegne wurde vorgestellt. Für das Schuljahr 2026/2027 wird aufgrund geburtenstarker Jahrgänge mit höheren Einschulungszahlen gerechnet, insbesondere an der Grundschule Allensbach. Nach aktuellem Stand ergibt sich daraus jedoch kein zusätzlicher Raumbedarf. Die bestehende Schul- und Schulkindbetreuungsstruktur ist ausreichend dimensioniert. Bereits heute deckt das Ganztagesangebot in der Schulkindbetreuung den Anspruch, der landesweit erst in den folgenden Jahren vorgesehen ist. Überprüft werden hingegen etwaige bauliche Maßnahmen und Sanierungsnotwendigkeiten an den Schulgebäuden.

Fazit:
Der Kindergarten- und Schulbedarfsplan zeigt, dass in der Betreuungsinfrastruktur nach wie vor frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren ist und die Betreuungs- und Bildungsangebote vorausschauend geplant werden müssen. Mit dieser Vorgehensweise hat die Gemeinde in den lezten Jahren eine hervorragende Bildungslandschaft geschaffen. Ziel bleibt es, auch in den kommenden Jahren eine verlässliche, qualitativ hochwertige und vielfältige Betreuung für Kinder und Familien sicherzustellen.

Zum Kindergartenbedarfsplan

Gutachterausschuss Allensbach: Wiederbestellung für die nächste Amtsperiode - 16.12.2025

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde über die zukünftige Besetzung des Gutachterausschusses Allensbach beraten. Der Gutachterausschuss ist unter anderem für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung von Verkehrswertgutachten sowie für die Führung der Kaufpreissammlung zuständig und erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für Bürgerinnen und Bürger.

Der Gutachterausschuss ist derzeit bis zum 31. Mai 2026 bestellt. Die Amtszeit beträgt gemäß Baugesetzbuch und Gutachterausschussverordnung vier Jahre. Um eine rechtzeitige Planung der anstehenden Aufgaben – insbesondere der Festlegung der Bodenrichtwerte – sicherzustellen, hat der Gemeinderat den Ausschuss für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2030 neu bestellt.

Alle bislang tätigen Mitglieder des Gutachterausschusses hatten zuvor ihre Bereitschaft signalisiert, auch in der kommenden Periode weiterhin für das Amt zur Verfügung zu stehen. Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig die Herren Franz Scheppe, Rochus Schulter, Helmar Waßmer und Hartmut Hügel sowie zwei Vertreterinnen des Finanzamts Konstanz zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bis zum 31.05.2030 bestellt.

Park- und Verwaltungsgebühren zum 01.01.2026 neu beschlossen - 16.12.2026

Parkgebühren
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Parkgebühren für alle öffentlichen Stellplätze anzupassen. Künftig beträgt die Gebühr 1,75 Euro pro Stunde. Die entsprechende Satzungsänderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Mit dieser Anpassung liegt die Gemeinde im Mittelfeld des Preisniveaus vergleichbarer Bodenseegemeinden.

Im Rahmen der Beratung wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass rund 70 Prozent der Parkgebühren in der touristischen Sommersaison eingenommen werden und damit insbesondere auch der Lenkung des Parkverkehrs dienen. Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung werden unter anderem für den Unterhalt und die Instandhaltung der Parkflächen, den Betrieb und die Wartung der Parkscheinautomaten, die Kontrolle und Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs, sowie für verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen und weitere gemeindliche Aufgaben eingesetzt.

Diskutiert und für eine künftige Beratung zur Satzung vorgemerkt wurde die Frage, ob ergänzend ein Halbstundentarif eingeführt werden soll. Unabhängig davon besteht bereits jetzt am Bahnhof und am Rathausplatz die Möglichkeit, mit der sogenannten „Brötchentaste“ einen kostenlosen Parkschein für 15 Minuten zu lösen. Dies erfolgt durch längeres Drücken der großen grünen Taste am Parkscheinautomaten.

Verwaltungsgebühren teilweise neu festgesetzt
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die teilweise Anpassung der Verwaltungsgebühren zum 01.01.2026. Betroffen sind unter anderem Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten, die Ausstellung von Negativzeugnissen, die Reservierung eines Trautermins sowie die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins.

Mit den Beschlüssen trägt der Gemeinderat sowohl der finanziellen Verantwortung der Gemeinde als auch einer weiterhin fairen und transparenten Gebührenstruktur Rechnung.

Jahresabschluss der Eigenbetriebe 2023 und Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke - 16.12.2025

In der letzten Sitzung des Gemeinderates standen einige Tagesordnungspunkte bzgl. der gemeindlichen Eigenbetriebe und der Gemeindewerke Bodanrück GmbH auf der Tagesordnung.

Der Gemeinderat stellte einstimmig die Jahresabschlüsse 2023 der Eigenbetriebe Wasser- und Energieversorgung sowie der Bade- und Campingplätze fest. Die vorgelegten Abschlüsse geben einen transparenten Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Bereiche und bestätigen eine insgesamt solide und verantwortungsvolle Betriebsführung. Die Ergebnisse bilden zugleich eine wichtige Grundlage für die weitere Planung und Steuerung der Eigenbetriebe.

Darüber hinaus beschloss das Gremium den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für die Konzessionierung des Strom- und Gasnetzes für das Jahr 2026. Der Wirtschaftsplan enthält die geplanten Investitionen, Aufwendungen und Erträge und stellt sicher, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auch künftig zuverlässig, wirtschaftlich und zukunftsfähig gewährleistet werden kann.

Mit den einstimmigen Beschlüssen unterstrich der Gemeinderat die Bedeutung der Eigenbetriebe für die Gemeinde sowie das gemeinsame Ziel, die kommunalen Einrichtungen nachhaltig und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.

Jahresabschluss Eigenbetriebe Camping- und Badeplätze 2023
Jahresabschluss Eigenbetriebe Wasser- und Energieversorgung 2023

Feuerwehrbedarfsplan im Gemeinderat vorgestellt - Arbeitskreis befasst sich mit Priorisierung - 18.11.2025

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats stand der Feuerwehrbedarfsplan auf der Tagesordnung. Dieser wurde vom beauftragten Ingenieurbüro zuvor bereits im Feuerwehrgesamtausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Nun wurde der Bedarfsplan – unter Anwesenheit des stellvertretenden Kommandanten Wolfgang Eckert sowie zahlreicher Feuerwehrkameradinnen und -kameraden – nochmals durch die Verwaltung im Gemeinderat präsentiert.
Ein Feuerwehrbedarfsplan dient dazu, die Leistungsfähigkeit, Ausstattung, Einsatzzeiten und Strukturen der örtlichen Feuerwehr fachlich zu beurteilen. Er bildet die Grundlage dafür, zukünftige Investitionen zu planen und rechtzeitig notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Zudem ist der Bedarfsplan dem Kreisbrandmeister vorzulegen und stellt eine zentrale Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln dar.
Um die im Bedarfsplan empfohlenen Maßnahmen zu priorisieren und die mittelfristige Umsetzung einzelner Schritte gemeinsam zu  besprechen, wurde ein Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats, der Verwaltung und der Feuerwehr eingesetzt. Der Gemeinderat begrüßte diese Vorgehensweise ausdrücklich und fasste hierzu einen einstimmigen Beschluss.
Bürgermeister Friedrich würdigte die enge Zusammenarbeit und das Engagement im gesamten Prozess: „Unser herzlicher Dank gilt der Feuerwehr für ihre hervorragende Zusammenarbeit bei der Erstellung des Bedarfsplans und für ihren unermüdlichen Einsatz für die Sicherheit unserer Gemeinde. Der vorliegende Plan ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunftsfähigkeit unserer Feuerwehr nachhaltig zu sichern.“
 

Wasserversorgung: Gemeinderat beschließt weitere Schritte für neuen Tiefbrunnen und Transportleitung - 18.11.2025

Der Gemeinderat hat in seiner letzten öffentlichen Sitzung wichtige Weichen für die zukünftige Wasserversorgung gestellt. Einstimmig wurden zwei Vergaben beschlossen, die die Planungen für den Neubau eines Tiefbrunnens und einer neuen Transportleitung zum Hochbehälter Walzenberg weiter voranbringen.
Die Gemeinde Allensbach wird derzeit über zwei Tiefbrunnen (Setze und Hegne) sowie die Hirtenhofquellen versorgt. Eine Untersuchung des Tiefbrunnens Setze hatte jedoch erhebliche Schäden an der bestehenden Förderleitung gezeigt. Um die langfristige Versorgungssicherheit und Wasserqualität zu gewährleisten, ist daher ein neuer Tiefbrunnen notwendig.
Bereits im Juli hatte der Gemeinderat entschieden, diesen an einem Standort westlich des Kernort zu errichten. Die entsprechenden Grundstücke konnten von der Gemeinde bereits erworben werden.
Für die Planung des neuen Tiefbrunnens einschließlich des Brunnengebäudes wurde nun das Ingenieurbüro GUV mbH aus Lohfelden beauftragt. Der Auftrag umfasst zunächst die ersten vier Planungsphasen – von der Grundlagenermittlung bis zur  Genehmigungsplanung.
Die stufenweise Vergabe erlaubt es der Gemeinde, nach Vorlage der endgültigen Planung über die weiteren Schritte und Kosten zu entscheiden und mögliche Fördermittel einzubeziehen.
Um das Wasser des neuen Tiefbrunnens künftig zuverlässig zum Hochbehälter Walzenberg transportieren zu können, ist außerdem eine neue Transportleitung zum Hochbehälter erforderlich. Der Gemeinderat beauftragte hierfür das Ingenieurbüro Freese aus Radolfzell mit den ersten drei Planungsphasen. Auch hier erfolgt eine stufenweise Beauftragung, damit die konkrete Entwurfs- und Genehmigungsplanung zunächst vorgelegt werden kann.
Beide Maßnahmen sind zentrale Bausteine zur nachhaltigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde. Der neue Tiefbrunnen schafft ein weiteres Standbein für die zukünftige Wassergewinnung, während die neue Transportleitung die Verbindung zum bestehenden Versorgungsnetz gewährleistet.
Mit den nun vergebenen Planungsleistungen werden die Grundlagen geschaffen, damit der Gemeinderat im nächsten Schritt über die Umsetzung und die Finanzierung entscheiden kann.
Sobald die Ingenieurbüros die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen vorgelegt haben, wird der Gemeinderat erneut beraten und über die weiteren Leistungsphasen sowie über die Beantragung möglicher Fördermittel entscheiden. Die Gemeinde wird die  Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt des Projekts regelmäßig informieren.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat auch die Aufträge zur Erneuerung des Prozessleitsystem zahlreicher wassertechnischer Anlagen, beispielsweise bei den Hochbehältern Walzenberg und Hegne sowie den zugehörigen Pumpwerken im Gesamtwert von rd. 202.000 € vergeben. Die Notwendigkeit dieser Arbeiten hatte sich im Rahmen des Strukturgutachtens zur Wasserversorgung ergeben.

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