Standesamt
Sie wünschen im Voraus eine Beratung oder Sie möchten weitere Informationen? – gerne!
Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Mittwochmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch unter den Rufnummern Telefonnummer: 07533/801-63 oder Telefonnummer: 07533/801-64 und per E-Mail an standesamt(@)allensbach.de.
Ausstellung von Urkunden
Urkunden erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort vom Standesamt des Ereignisortes (Geburtsort, Eheschließungsort, Sterbeort). Zur Vorlage bei ausländischen Behörden können mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden.
Gerne können Urkunden telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
- ggf. schriftliche Vollmacht
Kosten:
20,00 € zzgl. Porto bei Postversand
Geburtsurkunde beantragen
Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Sterbeurkunde beantragen
Beurkundung der Geburt eines Kindes
Die Geburt eines Kindes im Inland ist dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche anzuzeigen. Da in Allensbach keine Geburtsstation vorhanden ist, können hier nur Hausgeburten angezeigt werden.
Geburten von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland können auf Antrag im Geburtenregister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.
Um zu erfahren, welche Unterlagen vorzulegen sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Standesamt auf.
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hausgeburt dem Standesamt melden
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Anmeldung der Eheschließung
Hier finden Sie Hinweise zu den Themen Heiraten und Trauorte.
Eine Terminanfrage kann gerne telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine schriftliche Terminbestätigung kann allerdings erst erteilt werden, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen, die Ehevoraussetzungen geprüft und für positiv bewertet wurden. Termine werden i.d.R. ein Jahr im Voraus entgegengenommen, sind aber noch nicht verbindlich vorgemerkt! Eine verbindliche Zusage kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.
Für die Aufnahme der Anmeldung der Eheschließung ist bei Wohnsitz im Inland das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Bitte erfragen Sie die vorzulegenden Unterlagen bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt.
Im Ausland erfolgte Eheschließung einer/s deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag im Eheregister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.
Weiter Informationen
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Beurkundung eines Sterbefalls
Der Tod einer Person im Inland ist dem Standesamt des Sterbeortes am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt i.d.R. direkt durch das Bestattungsunternehmen oder die Einrichtung.
Ein im Ausland eingetretener Tod einer/s deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag im Sterberegister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.
Weiter Informationen
Todesfall anzeigen
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Sonstige Leistungen
Erklärungen zur Namensführung
Beim Standesamt können verschiedene Erklärungen zur Namensführung beurkundet werden. Bitte lassen Sie sich hierzu vorab ausführlich beraten.
Des Weiteren ist am 1. Mai 2025 das neue Namensrecht in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Namensführung von Ehepaaren sowie zur Namensgebung bei Kindern.
Die nachfolgenden Videos des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. vermitteln einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Erklärvideo zum Ehenamen
Erklärvideo zum Kindesnamen
Kirchenaustritt
Die Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann gegenüber dem Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
35,00 €
Weitere Informationen
Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor oder nach der Geburt möglich.
Für die Entgegennahme einer Sorgerechtserklärung ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Konstanz, Otto-Blesch-Str. 49/51, 78315 Radolfzell zuständig.
Kosten:
es fallen keine Gebühren an
Weitere Informationen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Sorgeerklärungen abgeben
Weitere Leistungen
Hier finden Sie weitere Dienstleistungen und Informationen