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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Zugehörige Cookies

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  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Veröffentlichungsanzeige

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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Standesamt

Standesamt

Hauptbereich

Standesamt

Sie wünschen im Voraus eine Beratung oder Sie möchten weitere Informationen? – gerne!

Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Mittwochmittag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch unter den Rufnummern Telefonnummer: 07533/801-63 oder Telefonnummer: 07533/801-64 und per E-Mail an standesamt(@)allensbach.de.

Ausstellung von Urkunden

Urkunden erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort vom Standesamt des Ereignisortes (Geburtsort, Eheschließungsort, Sterbeort). Zur Vorlage bei ausländischen Behörden können mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden.

Gerne können Urkunden telefonisch oder per E-Mail beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Kosten:
20,00 € zzgl. Porto bei Postversand

Geburtsurkunde beantragen
Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Sterbeurkunde beantragen
 

Beurkundung der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes im Inland ist dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche anzuzeigen. Da in Allensbach keine Geburtsstation vorhanden ist, können hier nur Hausgeburten angezeigt werden.

Geburten von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland können auf Antrag im Geburtenregister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.

Um zu erfahren, welche Unterlagen vorzulegen sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Standesamt auf.

Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hausgeburt dem Standesamt melden
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

Anmeldung der Eheschließung

Hier finden Sie Hinweise zu den Themen Heiraten und Trauorte.

Eine Terminanfrage kann gerne telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine schriftliche Terminbestätigung kann allerdings erst erteilt werden, wenn die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen, die Ehevoraussetzungen geprüft und für positiv bewertet wurden. Termine werden i.d.R. ein Jahr im Voraus entgegengenommen, sind aber noch nicht verbindlich vorgemerkt! Eine verbindliche Zusage kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.

Für die Aufnahme der Anmeldung der Eheschließung ist bei Wohnsitz im Inland das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Bitte erfragen Sie die vorzulegenden Unterlagen bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt.

Im Ausland erfolgte Eheschließung einer/s deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag im Eheregister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.

Weiter Informationen

Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines
Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
 

Beurkundung eines Sterbefalls

Der Tod einer Person im Inland ist dem Standesamt des Sterbeortes am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt i.d.R. direkt durch das Bestattungsunternehmen oder die Einrichtung.

Ein im Ausland eingetretener Tod einer/s deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag im Sterberegister des Wohnsitzstandesamtes gegen eine entsprechende Gebühr beurkundet werden.

Weiter Informationen

Todesfall anzeigen
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Sonstige Leistungen

Erklärungen zur Namensführung

Beim Standesamt können verschiedene Erklärungen zur Namensführung beurkundet werden. Bitte lassen Sie sich hierzu vorab ausführlich beraten.

Des Weiteren ist am 1. Mai 2025 das neue Namensrecht in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Namensführung von Ehepaaren sowie zur Namensgebung bei Kindern.

Die nachfolgenden Videos des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. vermitteln einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Erklärvideo zum Ehenamen

Erklärvideo zum Kindesnamen

Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann gegenüber dem Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen:      
Personalausweis oder Reisepass

Kosten:                                  
35,00 €

Weitere Informationen

Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist vor oder nach der Geburt möglich.

Für die Entgegennahme einer Sorgerechtserklärung ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Konstanz, Otto-Blesch-Str. 49/51, 78315 Radolfzell zuständig.

Kosten:
es fallen keine Gebühren an

Weitere Informationen

Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Sorgeerklärungen abgeben

Weitere Leistungen

Hier finden Sie weitere Dienstleistungen und Informationen

Infobereiche