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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Dienstleistungen

Hauptbereich

Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen

Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

  • Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
  • sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
  • Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Voraussetzungen

Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist

  • behindert oder
  • schwerbehindert oder
  • schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Die Probebeschäftigung

  • kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
  • führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.

  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit oder die zuständigen Ansprechpersonen im Jobcenter kontaktieren.
  • Den Antrag müssen Sie vor der Aufnahme der befristeten Probebeschäftigung stellen.
  • Den Antrag können Sie formlos bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter stellen, in deren Bezirk die Person wohnt, die Sie probehalber beschäftigen wollen.
  • Die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das zuständige Jobcenter prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
  • Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.

Fristen

Keine

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.

Unterlagen

  • Befristeter Probearbeitsvertrag
  • Schwerbehindertenausweis und/oder Gleichstellungsbescheid
  • Anmeldung zur Sozialversicherung

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Mehrere Wochen

Zuständigkeit

die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren beziehungsweise dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses haben.

Das Jobcenter ist auch zuständig bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn Sie aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.

Freigabevermerk

Stand: 20.07.2020

Verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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