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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
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DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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Wertstoffe entsorgen

Was sind Wertstoffe? Wertstoffe sind gebrauchte Materialien und Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch zu neuen Produkten umgewandelt, wiederverwendet oder in wertvolle Rohstoffe zerlegt werden können. Zum Beispiel kann aus einer alten Plastikflasche eine neue Flasche hergestellt werden oder aus einer Konservendose ein neuer Fahrradrahmen entstehen. Wertstoffe besitzen einen hohen materiellen und energetischen Wert, weil die in ihnen steckenden Rohstoffe erneut genutzt werden können. Warum ist die Trennung so wichtig? Indem wir Wertstoffe getrennt sammeln, führen wir sie direkt in den Wirtschaftskreislauf zurück. Das schont wertvolle natürliche Ressourcen, spart Energie und senkt den CO₂-Ausstoß. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Materialien bereits im Haushalt sorgfältig getrennt werden. Was beim Einwerfen zu Hause versäumt wird, lässt sich in den Sortieranlagen der Entsorgungsbetriebe kaum noch nachholen. Falsch eingeworfene Abfälle können Recyclingprozesse blockieren oder sogar unmöglich machen. Richtiges Trennen ist daher aktiver Umweltschutz, bei dem jeder Haushalt direkt mithilft.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

So entsorgen Sie Wertstoffe richtig:

Schritt 1: Wertstoffe vorbereiten

  • Bevor Sie Wertstoffe wie besipielsweise Verpackungen wegwerfen, trennen Sie diese bitte so weit wie möglich in ihre einzelnen Material-Komponenten und entsorgen Sie diese über die jeweiligen Sammelsysteme (siehe Schritt 2).
  • Beispiel Joghurtbecher: Ziehen Sie den Aluminiumdeckel vollständig vom Kunststoffbecher ab und lösen die Papierbanderole; sofern vorhanden. Werfen Sie alle drei Teile (Alu, Kunststoff, Papier) einzeln und lose in die gelbe Tonne oder den gelben Sack beziehungsweise über das in Ihrem Stadt- oder Landkreis angebotene Sammelsystem für Verpackungen. Viele Verpackungen zeigen Ihnen dazu heute bereits nützliche Hinweise.

Schritt 2: Den richtigen Behälter wählen

  • Altglas:
    • Wo entsorgen? Auf den Wertstoffhöfen oder über Altglascontainer (zum Beispiel sogenannten Iglu-Behälter an den Wertstoffinseln in den Gemeinden.
    • Farbtrennung beachten:Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach den Farben Weiß, Grün und Braun. Blaues oder andersfarbiges Glas gehört in den Behälter für Grünglas.
    • Was darf hinein? In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente (zum Beispiel Flaschen oder Konservengläser).
    • Was darf NICHT hinein? Andere Glasprodukte wie Geschirr, Vasen oder Spiegel haben eine andere chemische Zusammensetzung. Sie beeinträchtigen den Recyclingprozess oder machen ihn ganz unmöglich. Diese Materialien müssen Sie über den Restabfall entsorgen..
  • Altpapier/Pappe/Karton:
    • Wo entsorgen? In der (blaue) Papiertonne oder direkt auf den Wertstoffhöfen. Zudem organisieren in vielen Gemeinden auch Vereine regelmäßige Sammlungen von Altpapier/Pappe/Karton
    • Was darf hinein? In die Papiertonne kann alles, was aus Papier, Pappe oder Karton besteht. Dazu gehören Verpackungen, wie Schachteln, Tüten, Tragetaschen und Papier-Ummantelungen (z.B. von Joghurtbechern) sowie Briefumschläge, Prospekte, Zeitungen und Bücher.
  • Leere Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech:
    • Wo entsorgen? Im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne. In einigen Stadt-/Landkreise ist auch eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen möglich bzw. erforderlich.
    • Was darf hinein? Ausschließlich Leere Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Karton oder Glas bestehen. Also vor allem Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech wie Konservendosen, Getränkekartons, Lebensmittelverpackungen, Folienverpackungen.
    • Besonderheit Wertstofftonne: In manchen Land- oder Stadtkreisen gibt es spezielle Wertstofftonnen. Dort können Sie auch andere Gegenstände aus Kunststoff oder Metall entsorgen, die keine Verpackungen sind (sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug oder Bratpfannen). Gibt es diese Wertstofftonne in Ihrer Gemeinde nicht, können diese Dinge in der Regel auf dem Wertstoffhof abgegeben oder über den Restmüll entsorgt werden.
  • Bioabfälle:
    • Wo entsorgen? In der Biotonne.
  • Große Mengen: Bei sehr großen, nicht haushaltsüblichen Mengen an Wertstoffen erfolgt die Entsorgung eigenständig über private Verwerterfirmen.

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Hinweis: Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier beziehungsweise Pappe oder Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.

Die Kosten für Restmüll, Biogut, grafische Papiere aus Papier, Pappe, Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Bezugsort

Stadtkreis oder Landkreis

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Zuständigkeit

  • Für Restmüll, Biogut oder grafische Papiere aus Papier, Pappe oder Karton (das sind unter anderem Zeitungen und Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts.
  • Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier, Pappe, Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
  • Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Vertiefende Informationen

  • Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.
  • Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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