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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Datenempfänger

aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Europass Mobilität beantragen

Der europass Mobilität ist für alle interessant, die an einem Bildungs- oder Ausbildungsprogramm im europäischen Ausland teilnehmen wollen. Er gibt einen Überblick über die Abschnitte der Berufsbildung, die Sie im Ausland durchgeführt haben.

In den meisten Fällen sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen. Sie erklären sich bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im europass Mobilität zu bestätigen.

Gültig ist der europass Mobilität in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz, der Türkei und in Mazedonien.

Voraussetzungen

  • Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des EU-Programms Erasmus+, seiner Vorläuferprogramme wie zum Beispiel das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) oder bestimmter bilateraler Austauschprogramme durch. Die Eingabe der jeweiligen Projektnummer ist zur Beantragung des europass Mobilität nötig.
  • Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Mobilitätsprojektes außerhalb der oben genannten Programme durch. Das erfordert eine kurze Beschreibung Ihres Projekts sowie die explizite Bestätigung, dass bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden.
  • Sie führen einen von der EU geförderten Auslandsaufenthalt durch, der Einzelpersonen betrifft, die keine entsendende Einrichtung haben. Die Signatur der Gastorganisation autorisiert in diesem Fall den Mobilitätsnachweis.
  • Das Zielland ist einer der am Programm Erasmus+ teilnehmenden Staaten:
    • EU-Mitgliedstaaten
    • EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein
    • Schweiz
    • Türkei und
    • Mazedonien

Verfahrensablauf

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland muss den europass Mobilität bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) online beantragen.

Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).

Fristen

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland kann den europass Mobilität frühestens zehn Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragen.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

in den meisten Fällen: vier Wochen

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2019 freigegeben.

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