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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Dienstleistungen

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Exmatrikulation - Studium beenden

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation erfolgt auf Ihren Antrag oder automatisch durch den Eintritt bestimmter Ereignisse.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Liegen besondere Gründe vor, kann sie die Hochschule mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Voraussetzungen

Sie sind beispielsweise in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert:

  • Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben die vorgeschriebenen Leistungen entsprechend Ihrer Studienprüfungsordnung nicht erbracht.
  • Sie haben sich nicht zum Studium zurückgemeldet.
  • Ihr Ausbildungsverhältnis beim Studium an der Dualen Hochschule ist beendet.

Beantragen müssen Sie die Exmatrikulation in folgenden Fällen:

  • Sie wechseln den Studienort.
    Die Exmatrikulation der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule.
  • Sie brechen Ihr Studium auf eigenen Wunsch ab.

Verfahrensablauf

Eine Exmatrikulation auf eigenen Wunsch müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit folgenden Angaben:

  • Grund der Exmatrikulation
  • Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation

Fristen

Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen.

Unterlagen

Von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

In den meisten Fällen müssen Sie nachweisen, dass keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Hochschule mehr bestehen. Als Nachweis dienen beispielsweise die Unterschriften der Labor- oder Bibliotheksleitung oder anderer Einrichtungen. Entsprechende Formblätter liegen meist im Studierendensekretariat, Studienbüro oder Prüfungsamt aus oder können auf den Webseiten der Hochschule heruntergeladen werden.

Kosten

keine

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule

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Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

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