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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
Veröffentlichungsanzeige
Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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https://www.aumass.de/

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Dienstleistungen

Hauptbereich

Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen

Sie kann bestehen aus:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    Beispiele: Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Belastungserprobung, Arbeitstherapie
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    bei bleibenden Beeinträchtigungen der beruflichen Tätigkeit
  • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen
    • Beschädigtenrenten mit Einzelleistungen wie Grund- und Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich
    • Hinterbliebenenrenten mit ähnlichen Einzelleistungen
  • Bestattungs- und Sterbegeld

Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.

Voraussetzungen

  • Sie wurden Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wie z.B. eines Raubüberfalls oder einer Vergewaltigung oder Sie haben einen solchen Angriff rechtmäßig abgewehrt. Hierzu gehören seit Juni 2021 auch Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers.
  • Der Angriff erfolgte in Deutschland.
  • Sie haben dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.

Hinweis: Als Opfer von Gewalttaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen erhalten.

Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn

  • Sie als Opfer die Schädigung verursacht haben oder
  • es aus sonstigen, besonders in Ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu gewähren.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Stelle klärt den Sachverhalt von sich aus auf. Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.

Die zuständige Stelle kann

  • Auskunftspersonen und Sachverständige hören,
  • Krankenpapiere, Aufzeichnungen und Ähnliches von den jeweiligen Trägern zur Einsicht heranziehen,
  • Gutachten und amtliche Auskünfte einholen und
  • Urkunden beschaffen oder die Beteiligten beauftragen, diese vorzulegen oder beizubringen.

Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die zuständige Stelle erläutert, ob und welche Leistungen Sie erhalten.

Sie bekommen die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Fristen

Sie können den Antrag jederzeit stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen, können Sie auch Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung erhalten.

Unterlagen

  • in der Regel: keine

Hinweis: Unterlagen wie z.B. ein Strafurteil oder ärztliche Gutachten, die die Gewalttat oder Ihren hierdurch bedingten Gesundheitszustand belegen, können Sie mit dem Antrag oder auch später einreichen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt: acht Monate

Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie beziehungsweise die Hinterbliebenen den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben

Freigabevermerk

  • 04.09.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

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