Anpassung der Elternbeiträge
Gestaffelte Anpassung der Elternbeiträge
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 neben weiteren Gebühren und Steuern auch die Anpassung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung mehrheitlich beschlossen. Nach eingehender Diskussion hat sich der Gemeinderat für eine schrittweise Erhöhung der Beiträge zum 01.01.2025, 01.09.2025 und 01.09.2026 entschieden.
Die Familienfreundlichkeit und die Qualität der Kinderbetreuung haben im Gemeinderat und in der Verwaltung stets höchste Priorität. In den letzten Jahren hat die Gemeinde kontinuierlich in den Ausbau des Betreuungsangebots investiert, sodass die Zahl der Betreuungsplätze seit 2016 nahezu verdoppelt werden konnte. Seit 2018 hat die Gemeinde rund 11,3 Millionen Euro investiert, um sowohl die Vielfalt als auch die Tiefe des Betreuungsangebots zu erweitern und vor allem die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbessern. Dank eines breit aufgestellten Betreuungsangebots und zahlreicher Kooperationen gibt es für jede Lebenssituation passende Angebote und eine bedarfsgerechte Betreuung ist jederzeit gewährleistet.
Träger- und Angebotsvielfalt
In der Gemeinde gibt es insgesamt fünf kommunale Kindertageseinrichtungen, die gemeinsam mit den Einrichtungen freier Träger – der kirchlichen Einrichtung St. Nikolaus, dem Kindergarten Höhrenberg, dem Familienzentrum und den beiden Kleinkind-Spielgruppen des Kinderschutzbundes – ein breites und vielfältiges pädagogisches Angebot bieten. Diese Vielzahl an Trägern und Betreuungsmodellen ermöglicht es, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien einzugehen und eine breite Auswahl an Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Alle diese Angebote werden von der Gemeinde finanziert und stetig weiterentwickelt.
Mit fast 100 Ganztagesplätzen (auch im Kleinkindbereich), 80 Krippenplätzen für 1 bis 2-jährige Kinder, Platz-Sharing und Buchungsmöglichkeiten für 1 bis 5 Nachmittage gehen die angebotenen Möglichkeiten in der Gemeinde weit über den Rechtsanspruch eines regulären Betreuungsplatzes hinaus.
Personalausstattung
Bei diesen umfassenden Alternativen ist eine hochwertige Betreuung durch qualifiziertes Personal essentiell, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder zu gewährleisten. Hierfür beschäftigt die Gemeinde in den Einrichtungen rund 60 pädagogische Fachkräfte, die fast alle eine Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher besitzen. Alle Fachkräfte bilden sich stets weiter und entwickeln konzeptionelle Verbesserungen für die Kinderbetreuung.
Hinzu kommt, dass die Kinderhäuser alle mit deutlich mehr Personal ausgestattet sind, als nach der Betriebserlaubnis rechtlich notwendig wäre. Für eine reguläre Betreuungsgruppe sind beispielsweise 1,8 bis 2,1 Fachkraft-Stellen gefordert, die Gemeinde verfügt dank eines Gemeinderatsbeschlusses über durchschnittlich 2,5 bis 2,8 Fachkräfte pro Gruppe. Zwar erhöht dies den Personalaufwand immens, dies ist für die Gemeinde aber unerlässlich, um die Qualität der Betreuung stets zu verbessern. Denn Überlastungen des pädagogischen Personal können hierdurch langfristig reduziert und eine zeitintensivere Betreuung pro Kind gewährleistet werden.
Diese hohe Verlässlichkeit und Kontinuität zeichnet Allensbach in der Kinderbetreuung insbesondere gegenüber den anderen Städten und Gemeinden aus.
Haushaltssituation
Die laufenden Aufwendungen für die Kinderbetreuung und Schulen belaufen sich im Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt rund 6,3 Millionen €. Diese Summe besteht zu 90 % aus Personalaufwendungen und macht fast ein Drittel des gesamten Haushaltsvolumens der Gemeinde aus. Pro Betreuungsplatz entspricht dies einem Aufwand von rd. 1.300 € bis 1.500 €.
Ca. 23 % der Aufwendungen können jährlich über Zuschüsse des Landes gedeckt werden. Weitere 540.000 Euro pro Jahr (ca. 14 %) nimmt die Gemeinde durch die Elternbeiträge ein. Die Elternbeiträge sind somit eine anteilige Gegenfinanzierung der gemeindlichen Aufwendungen im Bereich Kinderbetreuung. Das verbleibende Defizit von ca. 2,4 Millionen Euro pro Jahr kann nicht durch Einnahmen gedeckt werden, weshalb über 60 % der Aufwendungen nicht gegenfinanziert sind und aus allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde entnommen werden muss.
Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände empfehlen eine Kostendeckung durch die Elternbeiträge von rund 20 %, um eine überdurchschnittliche Benachteiligung der allgemeinen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen zu vermeiden. Wie zuvor beschrieben, beläuft sich dieser Kostendeckungsgrad in der Gemeinde aktuell auf 14 %.
Gestaffelte Beitragserhöhung
Bereits in der Gemeinderatssitzung im November 2023 hat sich der Gemeinderat eine nachhaltige Finanzierung der Kinderbetreuung zum Ziel gesetzt, um eine langfristige Verfügbarkeit und Qualität dieser Dienstleistung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurden weitere Beitragserhöhungen erneuten Gemeinderatsbeschlüssen vorbehalten mit der Zielrichtung, eine Kostendeckung in Höhe von 15 % durch die Elternbeiträge zu erreichen.
Bereits in der Gemeinderatssitzung im November 2023 setzte sich der Gemeinderat das langfristige Ziel, die Finanzierung der Kinderbetreuung nachhaltig zu gestalten, um sowohl die Verfügbarkeit als auch die Qualität dieser wichtigen Dienstleistung für die Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden weitere Beitragserhöhungen erneuten Gemeinderatsbeschlüssen vorbehalten, mit dem Ziel, künftig eine Kostendeckung von 15 % durch die Elternbeiträge zu erreichen.
Im Rahmen der Vorbereitung des Beschlusses schlug die Verwaltung jedoch vor, die Beitragserhöhung für das Jahr 2025 zunächst auf eine Kostendeckung von 12 % zu begrenzen. Dieser Vorschlag wurde den Gemeinderäten und zahlreichen anwesenden Eltern umfassend vorgestellt.
Um die finanzielle Mehrbelastung der Familien möglichst gering und planbar zu halten, entschied sich der Gemeinderat mit insgesamt 13 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen, die geplante Erhöhung für das Jahr 2025 in zwei Etappen umzusetzen. So sollen die Beiträge zunächst schrittweise zum 01.01.2025 und 01.09.2026 steigen, bevor das angestrebte Ziel von 15 % Kostendeckung zum 01.09.2026 erreicht wird. Ein weiterer Beschluss betraf die Anpassung der Systematik der Beitragserhöhungen: Künftig sollen diese, sofern möglich, nicht mehr zum 01.01. eines Jahres, sondern mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.09., vorgenommen werden.
Hier finden Sie die gestaffelte Entgeltanpassung ab dem 01.01.2025