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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
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Neuigkeiten

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Bojenplätze

In diesen Tagen beginnt wieder die jährliche Boots-Saison. Die Liegeplätze sind bereits zugeteilt und können ab dem 1. April wieder belegt werden. In diesem Zusammenhang wird jährlich auf verschiedene Besonderheiten bzgl. der gemeindlichen Boots-Liegeplätze hingewiesen. In diesem Jahr wird insbesondere auf die Bojenliegeplätze eingegangen.

Die Seglervereinigung SVGA e. V. hat zum Beginn der Saison dankenswerterweise eine Grafik erstellt, die das Festmachen an der Boje für Liegeplatzinhaber veranschaulicht.

Beim letztjährigen Wasserstand und bei einigen Sturmereignissen wurde vermehrt festgestellt, dass Boote nicht ordnungsgemäß festgemacht waren. Es wird daher nochmals vor Beginn der Saison auf die Regelungen der Liegeplatzsatzung der Gemeinde hingewiesen, die von den Bojeninhabern zu beachten sind:

  • Grundsätzliche Hinweise zu Bojenliegeplätzen
    • Für die Bojenankersteine und Bügel ist die Gemeinde verantwortlich. Diese Bestandteile werden regelmäßig durch Tauchgänge kontrolliert.
    • Für Bojenkette und Festmacher sowie die Boje ist der Bojeninhaber verantwortlich.
    • Das Schiff ist grundsätzlich so festzumachen, dass „kein Zug auf die Boje“ kommt.
    • Die Boje selbst dient lediglich zum Hochhalten der Ankersteinkette.
    • Es sind gelbe/weiße/orange Bojen mit 30 cm Durchmesser zu verwenden. Darauf sind die Buchstaben „GA“ sowie die Liegeplatznummer dauerhaft aufzubringen. Boje jährlich auf ordnungsgemäße Beschriftung kontrollieren.
    • Das Hochhalten von Ankersteinketten mittels Plastikkanistern o. Ä. während der Wintermonate ist nicht zulässig.
       
  • Bojenkette und Bojenring
    • Bojenkette und –ring jedes Jahr kontrollieren, insbesondere die Kette vom Seegrund bis zur Boje. Kettenglieder verlieren durch mechanischen Abrieb jedes Jahr an Stärke.
    • Mindeststärke der Kettenglieder 10 mm.
    • Maximale Kettenlänge 10 Meter vom Bügel bis zur Boje.
    • Verbindungselemente mindestens EU-Normen EN 1677 und EU 8818, erhältlich bei den örtlichen Schlossern.
    • Bei Liegeplatzaufgabe ist die Kette zu entfernen.
       
  • Festmacher
    • Ein oder besser zwei dicke Seile/Stahlseile, die gummiummantelt sein müssen. Gummiummantelt deshalb, weil sich das Seil sonst durch den Wellengang durchscheuern könnte.
    • Seile von den Klampen aus am Bojenring befestigen. Sollte der Bojenring abgenutzt sein, bitte direkt mit einem Wirbelschäkel/Schäkel an die Bojenkette anbringen und Bojenring/Boje schnellstmöglich erneuern. 
       
  • Sicherungsseil
    • Das Seil von der Klampe unterhalb des Festmachers mit einem Wirbelschäkel/Schäkel direkt an der Bojenkette festmachen.
    • Nicht direkt an der Boje festmachen. Wenn der Festmacher reißt, ist die Sicherungsleine an der Boje nutzlos.
       
  • Schäkel
    • Die verwendeten Schäkel immer mit einem Kabelbinder oder Draht sichern. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Schäkel durch den Wellenschlag selbst gelöst.