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Neuigkeiten

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Gemeinderat

Charta Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz beschlossen 23.06.2023

Das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz ist ein auf die nächsten Jahre angelegtes Aktionsprogramm. Dieses Programm ist ein Gesamtkonzept, das die Siedlungsentwicklung und den Verkehr in der Region koordiniert und dabei die Umwelt mit einbezieht. Die Region Kreuzlingen-Konstanz ist der mit Abstand größte funktionale Raum am Bodensee. Die Region verfügt über eine hohe Lebensqualität sowie über herausragende Potenziale in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Naherholung und Tourismus. Die gemeindeübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird seit mehreren Jahren über die beiden Vereine Regio Kreuzlingen und Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz (VAKK) gepflegt und kontinuierlich ausgebaut.

Teilnehmer des Programms haben im Jahr 2006 der Teilnahme am Agglomerationsprogramm im Raum Kreuzlingen-Konstanz zugestimmt. Auf deutscher Seite sind die Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee mit den Gemeinden Allensbach, Reichenau und der Stadt Konstanz beteiligt. Teilnehmer von Schweizer Seite sind die Gemeinden Bottighofen, Gottlieben, Kemmental, Lengwil, Münsterlingen, Tägerwilen und die Stadt Kreuzlingen.

Durch das Agglomerationsprogramm soll die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung so aufeinander abgestimmt werden, dass eine nachhaltige Verkehrsabwicklung auch länderübergreifend ermöglicht wird. Diese grenzüberschreitende Kooperation und Abstimmung von Planungen ist für die Schweizer Gemeinden sehr wichtig, da dies die Bedingungen für eine entsprechende Förderung von Seiten des Schweizer Bundes sind.

Nach mehrjährigen Planungen wurde das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz im Jahr 2011 in den Gemeinden beschlossen. Die Gemeinde Allensbach wird in der damaligen Planung durch die Lage an einer Entwicklungsachse als wichtig angesehen. Allensbach wird als eigenständiger Wohn- und Arbeitsstandort mit maßvoller Siedlungsentwicklung, regionalen Gewerbe- und Dienstleistungsstützpunkten und guter Erreichbarkeit mit dem ÖPNV aufgenommen. Darauf wird auch weiterhin Wert gelegt.

Zuletzt 2021 wurde für die Region ein strategisches Konzept erarbeitet, das ihre Potenziale identifiziert und vier Handlungsfelder definiert: Bildung, Gesundheitswesen, Wirtschaftsförderung sowie Raum, Gesellschaft, Mobilität.

Das strategische Konzept bildet die fachliche Grundlage für die im Zuge der Antragstellung beim Agglomerationsprogramm nun mit dem damit beauftragten Büro BHP Raumplan gemeinsam als politische Grundlage erstellten Charta und ist gleichzeitig Bestandteil derer. Die Unterzeichnenden der Charta, darunter auf deutscher Seite neben den Gemeinden auch der Landkreis und der Regionalverband, bekräftigen den gemeinsamen Willen, sich für die Stärkung und Positionierung der grenzüberschreitenden Region Kreuzlingen-Konstanz einzusetzen und zu diesem Zweck das strategische Konzept schrittweise weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dieser Charta hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Erstes Treffen eines möglichen Jugendbeirats mit Gemeinderat und Verwaltung - 23.05.2023

Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat eine Satzung für den Jugendbeirat beschlossen. Der Jugendbeirat ist das kommunalpolitische Format, über welches sich Kinder und Jugendliche am Gemeindegeschehen beteiligen können.

Das Bürgermeisteramt hatte im April in einer Sonderbeilage zum Mitreilungsblatt Kinder und Jugendliche eingeladen, sich bei der Verwaltung zu melden, wenn Interesse an Kommunalpolitik und Beteiligung in der Gemeinde besteht.

Am vergangenen Dienstag sind erstmals 9 interessierte Kinder und Jugendliche mit Bürgermeister Friedrich und dem Gemeinderat sowie der Familienbeauftragten, Cordula Spießer, und Hauptamtsleiter Stefan Weiss zusammen gekommen, um sich kennenzulernen und auszutauschen.

Zunächst in lockerer Runde an der Lände und später im Sitzungssaal des Gemeinderats konnten erste Gespräche geführt und gegenseitige Erwartungen formuliert werden.

Die Kinder und Jugendlichen sprachen bereits zahlreiche Themen an, von Spielplätzen über das Jugendzentrum bis hin zu Getränke- und Snack-Automaten oder Fahrradstellplätzen. Die Mitglieder des Gemeinderats freuten sich über die vielen interessierten jungen Menschen und deren Engagement.

In den kommenden Wochen wird die Familienbeauftragte der Gemeinde zu einem ersten Termin des Jugendbeirats im JuZe im Gewerbegebiet einladen. Alle interessierten Kinder und Jugendlichen dürfen sich jederzeit gerne unter Telefonnummer: 07533 801-25 oder per SMS/WhatsApp anMobiltelefon: 01516 4075504 oder per Mail an cordula.spiesser(@)allensbach.de melden und mitmachen oder einfach nur reinschnuppern.

Bekanntmachungssatzung - 23.05.2023

Die Gemeinde nutzt für öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben regelmäßig das Mitteilungsblatt. Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ werden wichtige Veröffentlichungen, wie z. B. Rechtsverordnungen, Satzungen, Haushaltspläne oder Bebauungspläne der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Grundordnung und unerlässliche Grundlage des rechtmäßigen Verwaltungshandelns nach dem Grundgesetz. Die Form und Art dieser Veröffentlichungen regelt die sog. Bekanntmachungssatzung der Gemeinde. Die derzeitige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen datiert aus dem Jahr 1978 und ist damit fast 45 Jahre alt. Die Satzung sieht bisher ausschließlich die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vor. Die technischen Möglichkeiten und auch die Rechtsgrundlagen haben sich seitdem geändert. Daher hat der Gemeinderat in der letzten Gemeinderatssitzung einstimmig eine neue Bekanntmachungssatzung nach dem aktuellsten Stand beschlossen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt ist in der neuen Satzung auch die Bekanntmachung im Internet vorgesehen. Dazu gehören auch Wahlergebnisse sowie eine Ersatz- und eine Notbekanntmachungen. Für letztere gibt es auch weitere Möglichkeiten der Veröffentlichung. Die Satzung finden Sie nachfolgend zum Download:
Zur Bekanntmachungssatzung

Architekturbüro mit ersten Planungs-Schritten für ein neues Kinderhaus in Hegne beauftragt - 23.05.2023

Mit dem Kindergartenbedarfsplan 2023 wurde festgestellt, dass im Ortsteil Hegne die Realisierung eines neuen Kinderhauses langfristig sinnvoll ist.

Vorab wurde bereits eine Kindergartengruppe im Schulhaus Hegne neu eingerichtet, die seit
April 2023 erfolgreich in Betrieb ist. Die Nutzung des Schulhauses ist aber nur befristet vorgesehen.

Mittelfristig ist deshalb die Planung eines neuen Standorts für ein Kinderhaus im Ortsteil Hegne notwendig. Dazu sind städtebauliche und architektonische Expertisen und Ausarbeitungen notwendig.

Daher wurde in der letzten Gemeinderatssitzung das Architekturbüro D’Aloisio aus Konstanz mit ersten Schritten zu den Grundlagen einer Planung beauftragt. Dem entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat bei einer Gegenstimme zugestimmt. 

Das Büro hat bereits zahlreiche Kinderhäuser geplant und errichtet, wie beispielsweise das Kinderhaus  Storchennest in Steißlingen oder die derzeit im Bau befindlichen Kinderhäuser in Hüfingen und Berg bei Ravensburg. 

Nach Vorgesprächen mit dem Büro D‘Aloisio wurde dem Gemeinderat zunächst die schrittweise Beauftragung der Leistungen vorgeschlagen. Diese umfassen die Grundlagenermittlung und die Vorplanung mit einer vorläufigen groben Kostenberechnung.

Erst mit den aus diesen Leistungsphasen gemeinsam mit dem Architekten entwickelten Planungen kann über die nächsten Schritte für ein Kinderhaus Hegne entschieden werden.

Das Honorar für Architekten ist gesetzlich weitestgehend vorgegeben. Rechnerische Grundlage für die Honorarermittlung sind die voraussichtlichen Baukosten. Diese lassen sich zum jetzigen Stand nur überschlägig grob abschätzen. Für ein Kinderhaus in Hegne wird von Kosten in Höhe von vorläufig grob geschätzt rund 5 Mio. € ausgegangen. Daraus errechnet sich ein Honorar für die ersten Leistungsphasen des Büros von rd. 49.000 €.

Die ersten Planungsentwürfe für ein Kinderhaus in Hegne werden nun fertiggestellt und schnellstmöglich im Gemeinde- und Ortschaftsrat öffentlich präsentiert.

Betriebsvertrag für das Kinderhaus St. Nikolaus angepasst - 23.05.2023

Die Betreuung von Kindern ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach dem sog. Kindertagesbetreuungs-Gesetz. Dazu gehört, dass die Gemeinde ausreichend Betreuungsplätze für alle Kinder in der Gemeinde zu Verfügung stellt.

Dies gelingt in Allensbach seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 in vollem Umfang, was überregional einzigartig ist.

Ein wichtiger Bestandteil der Kindergartenbedarfsplanung ist die sog. Trägervielfalt. Neben der Gemeinde als Träger von Kinderhäusern, sollen auch andere Institutionen als freie Betreiber von Kindertagesstätten aktiv werden, um so ein breit gefächertes und adäquates Betreuungsangebot zu schaffen.

In Allensbach sind diese freien Träger insbesondere die katholische Kirchengemeinde mit dem Kinderhaus St. Nikolaus, sowie der Kinderschutzbund mit dem Kinderhaus Höhrenberg und den Betreuungsgruppen im Schulgebäude.

Im Kinderhaus St. Nikolaus werden 65 Kindergartenkinder betreut. Außerdem gibt es in der Einrichtung seit Jahren eine erfolgreiche Schulkinderbetreuung.

Die Einrichtung übernimmt selbst die Organisation, Verwaltung, Gebührenabrechnung und  Personaladministration für das Kinderhaus.

Trotz dieser selbständigen Trägerschaft bleibt die Kinderbetreuung sowie deren Förderung und Finanzierung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Diese Förderung ist in Allensbach seit jeher über einen sog. Betriebsführungsvertrag zwischen der katholischen Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde geregelt.

Demnach beteiligt sich die Gemeinde aktuell am Betriebskostendefizit des kath. Kinderhauses mit einem Anteil von 90 % und bei Investitionen über 10.000 € mit einem Investitionszuschuss i.H.v. 70 %. Dies entspricht einer Summe im Bereich der Betriebskosten in Höhe von derzeit rd. 730.000 € pro Jahr. 

Angesichts der Inflation, der Energie- und Personalkostensteigerung sowie der Differenz zwischen Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge und den steigenden Betriebskosten hat die katholische Verrechnungsstelle eine Erhöhung der Förderung durch die Gemeinde beantragt. Dieser Schritt erfolgt derzeit analog im gesamten Landkreis. 

Per Gemeinderatsbeschluss wurde dem Antrag zugestimmt, mit einer zeitlichen Staffelung der prozentualen  finanziellen Beteiligung der Gemeinde. Die Förderung des Betriebskostendefizits soll bis 2028 um 2 % steigen, was einem jährlichen Mehraufwand von rd. 15.000 € entspricht. Die Beteiligung an den Investitionskosten wird in mehreren kleineren Schritten bis 2030 um insgesamt 10 % auf 80 % steigen. Dem entsprechenden Vertragsentwurf hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Biotopverbund - 25.04.2023

Biotopverbund - Fachplanung mit den Gemeinden Bodman-Ludwigshafen und Reichenau in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V.

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung die Beauftragung der Biotopverbundplanung zwischen den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen und Reichenau beschlossen. Somit ist der erste Schritt des Förderprojekts in Richtung Biotopverbund getan.

Die zentralen Themen eines Biotopverbundes sind Lebensräume und Durchwanderbarkeit. Durch Förderung und Erhalt von Lebensräumen steigert sich die Biodiversität und Durchwanderbarkeit sorgt für überlebensfähige Populationen mit ausreichender Größe und nutzbarer Arealbeschaffenheit.

Mithilfe des Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V. (LEVKN) hat der Verbund den Vorteil einer begleiteten und geförderten Planung. Die Planungskosten werden durch das Förderprogramm zu 90 % vom Land übernommen. Die restlichen 10 % Eigenanteil teilen sich auf die drei Gemeinden im Verhältnis zum flächenmäßigen Anteil am Biotopverbund auf. Für Allensbach ergibt das für die Planung einen Eigenanteil von rund 4.700 €. Außerdem profitiert die Gemeinde von den Datengrundlagen der LEVKN und kann den Synergieeffekt mit anderen Planungen nutzen. Neben Klima und Landwirtschaft wird auch das Naherholungsgebiet, der Tourismus und das Image von Allensbach positiv beeinflusst. Vor allem für die zukünftigen Generationen ist der positive Beitrag durch den Biotopverbund von großer Wichtigkeit.

Als nächster Schritt wird am Konzept des Biotopverbundes gearbeitet. Dabei werden alle Daten geprüft, Schwerpunkte gesetzt und Begehungen stattfinden. Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit werden parallel dazu durchgeführt beispielsweise bei Terminen mit Eigentümern oder Gebietskennern oder bei Öffentlichkeitsterminen und der Einbindung von Fachbehörden und Verbänden.

Vergaben - 25.04.2023

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 25.04.2023 folgende Bauarbeiten für die Sanierung des ehem. Schul- und Rathauses in Langenrain (Dorfplatz 7) beschlossen.

Die Holzbauarbeiten werden von der Firma Späth aus Allensbach durchgeführt. Mit einer  Angebotssumme in Höhe von 166.696,64 Euro war die Fa. Späth die günstigste Bieterin.

Die Firma Baur aus Hausen erhält mit einer Angebotssumme in Höhe von 128.489,54 Euro den Auftrag für den Rohbau.

Außerdem wurde für die Dachabdichtung die Firma Schumacher aus Volkertshausen mit einer Angebotssumme in Höhe von 41.258,78 Euro beauftragt.

Für den Anbau des Musikprobelokals der Musikkameradschaft Langenrain-Freudental wurde die Gewerke Erdbau, Abbruch, Blechnerarbeiten sowie der Gerüstbau vergeben.

Die Erdbau- und Abbrucharbeiten werden von der Firma Schrof aus Allensbach mit einer Angebotssumme in Höhe von 29.401,93 Euro durchgeführt.

Die Firma Singler aus Allensbach erhält den Auftrag für die Blechnerarbeiten mit einer Angebotssumme in Höhe von 8.183,27 Euro.

Für den Gerüstbau wurde die Firma Schnatterer von der Reichenau mit einer Angebotssumme in Höhe von 6.980,54 Euro beauftragt.

Insgesamt liegen die vergebenen Maßnahmen knapp über den Kostenberechnungen aus dem Jahr 2022, aber im Rahmen der für unvorhergesehene Aufwendungen eingeplanten Mittel.

Vergaben - 21.03.2023

In der letzten Gemeinderatsitzung am 21.03.2023 wurde eine weitere Vergabe für den Neubau des Kinderhauses Montessori beschlossen. Die Firma Resch aus Schlägl in Österreich erhält mit einer  Angebotssumme von 80.831,45 Euro den Auftrag für das Mobiliar.
Außerdem waren die Malerarbeiten im Obergeschoss des Bahnhofes ausgeschrieben. Dafür wurde die  Firma Böttger aus Allensbach beauftragt mit einer Angebotssumme von 35.428,92 Euro.
Für den Torkel-Umbau wurden zwei Vergaben beschlossen. Die Firma Isele aus Stühlingen erhält als günstigster Bieter den Auftrag für die Schreinerar beiten der Möbel mit einer Angebotssumme von 13.798,05 Euro. Der Einbau der Küche wird von der Firma Bucher aus Owingen durchgeführt, welche
den Auftrag mit einer Angebotssumme von 55.869,31 Euro erhalten hat.

Nahwärmenetz Kaltbrunn - 21.03.2023

Der Gemeinde- und Ortschaftsrat haben 2021 die Prüfung eines Nahwärmenetzes für den Ortsteil Kaltbrunn beschlossen.

Dazu wurde das Büro Drees & Sommer mit der Erstellung einer „Machbarkeitsstudie“ beauftragt. Ziel dieser Machbarkeitsstudie war es, die grundsätzliche Realisierbarkeit von Nahwärmemodellen in Kaltbrunn zu prüfen. Dazu wurde neben der Prüfung von technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch eine Befragung unter den Haushalten in Kaltbrunn durchgeführt.

In zwei Sitzungen sowie einer Bürgerinformationsveranstaltung im Mai und Oktober 2022 wurden die vorläufigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt sowie ein Beschluss zur Detailplanung eines kalten Nahwärmenetzes gefasst.

Dadurch soll für den gesamten Ortsteil ein energieeffizientes Wärmenetz geplant und umgesetzt werden, welches sowohl das Neubaugebiet Breite als auch den bestehenden Ortsteil versorgt.

Mit dem Entwicklungsziel einer energieeffizienten, kommunalen Wärmeversorgung soll den Bürger:innen von Kaltbrunn sowohl Anreiz als auch Gelegenheit gegeben werden, an der heute verfügbaren effizienten Technik zu partizipieren.

Über 50 % der Gebäude sind in den Nachkriegsjahren, vor Einführung der ersten  Wärmeschutzverordnung 1977, errichtet worden. Künftig ist daher ein stetiges Sanierungsaufkommen zu erwarten. Durch das Angebot eines Wärmenetzes soll nun der Anstoß gegeben werden, die Sanierung der Wärmeversorgung voranzutreiben und dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung durch die Reduktion des CO2-Fußabdrucks näher zu kommen.

Über die endgültige Fertigstellung der Machbarkeitsstudie wurde nun in der letzten Sitzung im Gemeinderat berichtet. Gleichzeitig war die Realisierung und der Betrieb des Nahwärmenetzes bereits öffentlich ausgeschrieben worden, sodass sich potentielle Investoren bewerben konnten. Nun werden die eingegangenen Angebote fachlich ausgewertet. Anschließend werden der Gemeinde- und Ortschaftsrat über die Vergabe an einen Betreiber entscheiden. Der Betreiber wird dann die weiteren Schritte umsetzen und u. a. auf die Hauseigentümer:innen in Kaltbrunn zugehen, um einen möglichen Anschluss an das Nahwärmenetz zu prüfen. Der Vertragsschluss zwischen Gemeinde und einem möglichen Betreiber ist im Herbst 2023 vorgesehen. Anschließend beginnen beim Betreiber die weiteren Schritte, wie die Detailplanung, die Genehmigungsphase, die Beantragung von Fördermitteln und die letztendliche Umsetzung. Mit einem möglichen Anschluss an das Nahwärmenetz wird im Winter 2024/2025 gerechnet.

Neue Trauorte in Allensbach und Langenrain - 13.02.2023

Standesamtliche Hochzeiten sind in Allensbach nicht nur im Rathaus möglich. Seit vielen Jahren gibt auch die Möglichkeit, dass Eheschließungen auf dem Höhrenberg, am Steg an der Lände oder im Schloss Freudental durchgeführt werden.

Nun haben der Gemeinderat und der Ortschaftsrat Langenrain zwei weitere attraktive und schöne Trauorte zugelassen. Zum einen handelt es sich um die Steganlage und die Personenschiffe des Schifffahrtsbetriebs Baumann direkt am Gnadensee. Zum anderen wurde auch das Schloss Langenrain als Trauort aufgenommen. Für beide Locations hat der Gemeinderat einstimmig die öffentliche Widmung beschlossen. Im personenstandsrechtlichen Verfahren müssen nun noch weitere verwaltungsmäßige Schritte umgesetzt werden, bis Trauungen tatsächlich angeboten werden. Darüber wird im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde dann zu gegebener Zeit wieder berichtet.

Ausschreibungsverfahren für Einspeisevergütung der PV-Anlage am Lärmschutzwall B33

Die Gemeinde plant bekanntermaßen eine PV-Anlage mit einer Leistung von 2.000 kWp entlang des neuen Lärmschutzwalls an der B33 westlich von Allensbach. Der Gemeinderat hat den Auftrag bereits vergeben und die Planungen laufen bereits auf Hochtouren. In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat einen weiteren Schritt im Verfahren beschlossen.

Anders als bei den meisten Dach-PV-Anlagen wird gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 für Strom aus Solaranlagen ab einer Größe von mindestens 1.001 kWp die Höhe der Einspeisevergütung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren ermittelt. Diese Verfahren werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Im Speziellen handelt es sich bei dem Verfahren um ein Bieterverfahren. Im Rahmen des Verfahrens werden Gebote für die Einspeisevergütung abgegeben. Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag. Dementsprechend hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde als Anlagenbetreiber an diesem Verfahren teilnimmt. Die hierbei festgelegte Einspeisevergütung stellt zeitgleich die Mindestvergütung der PV-Anlage dar. Sie bringt dementsprechende Planungssicherheit und kann das Investitionsrisiko reduzieren.  Für jedes Gebot ist außerdem eine Sicherheit zu stellen. Bezogen auf die geplante PV-Freiflächenanlage entlang der B33 beträgt die Sicherheit aufgrund der Anlagengröße von rund 2.000 kWp rund 100.000 €. Gemäß § 88 GemO ist diese Sicherheit von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.

Vergaben Neubau Kinderhaus Montessori - 24.01.2023

In der letzten Gemeinderatssitzung am 24.01.2023, wurden zwei Vergaben für weitere Arbeiten am Kinderhaus Montessori beschlossen.
Für die Einbaumöbel wurde die Firma Bucher aus Owingen, als einziger Bieter, mit einer Angebotssumme von 271.964,86 €, einstimmig beauftragt.
Es handelt sich um eine Leistung, die bei der komplexen Planung des Kinderhauses nicht im Vorfeld der Schreinerarbeiten geplant werden konnte und als Anschlussauftrag an die Schreinerarbeiten vergeben wurde.
Die Vergabe der Küche wurde einstimmig der Firma Prohoga, mit einer Angebotssumme von insgesamt 40.848,36 € zugeteilt. Bestandteil der 2. Ausschreibung ist eine langlebigere und hochwertigere Küche aus Edelstahl, die dadurch insbesondere hygienische Anspüche erfüllt.

Dorfplatz 7 in Langenrain - Weitere Bauaufträge vergeben - 23.06.2023

Am Dorfplatz 7 soll ein Proberaum für die Musikkameradschaft gebaut werden. Zudem werden eine öffentliche behindertengerechte Toilette, eine Getränkestation und ein Büro für die Ortsverwaltung realisiert. Dazu wurden in der letzten Gemeinderatssitzung weitere Bauaufträge vergeben. Die Elektroarbeiten wurden an die Fa. Wehrle aus Allensbach mit einer Auftragssumme von rd. 99.000 € vergeben. Den Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten erhielt die Fa. Senger aus Konstanz mit einer Kostensumme von rd. 59.000 € für die Sanitärarbeiten und rd. 220.000 € für die Heizungsarbeiten inkl. einer Pellet-Heizzentrale und einem kleinem Nahwärmenetz gemeinsam mit dem Bürgerhaus Langenrain.

Berichte aus 2022

Berichte aus Gemeinderatssitzungen 2022 finden Sie hier...