Hecken, Sträucher und Bäume
Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen entlang der öffentlichen Straßen und Gehwege
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen in den öffentlichen Verkehrsraum!
- bitte auch das Lichtraumprofil beachten -
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hecken und andere Gehölze aus privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten bzw. wiederherzustellen, bitten wir die Grundstücksbesitzer, die Gehölze ausreichend bis hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Beim Lichtraumprofil (Gewährleistung der Durchfahrts- bzw. Durchgangshöhe) sind folgende Höhen einzuhalten:
An Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m. An Fuß- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m. Bitte denken Sie auch daran, dass Bepflanzungen auch nicht seitlich in den Verkehrsraum ragen dürfen.
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht gewährleistet ist.
Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig und eindeutig wahrgenommen werden kann.
Auch Straßennamenschilder sollten immer erkennbar sein Besonders Rettungskräfte sind darauf angewiesen! Durch überwuchernde Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ist ein optimaler und teilweise lebensrettender Einsatz der Rettungskräfte nur sehr schwer möglich.
Ein weiteres Thema, besonders während der dunklen Jahreszeit ist die Straßenbeleuchtung.
Die Leuchten müssen ihr Licht ungehindert abstrahlen können. Bewuchs, der über die Grenze des Grundstücks hinauswächst, vermindert eine verkehrssichere Beleuchtung oder macht sie unmöglich.
Das Zurückschneiden von Pflanzen zur Gewährung der Verkehrssicherheit ist das ganze Jahr über, unter Berücksichtigung der Belange des Vogelschutzes, gestattet und sollte regelmäßig wiederholt werden. Am besten schneiden Sie Ihre Gehölze großzügig zurück, da sie schnell wieder nachwachsen.
Wenn Sie regelmäßig oben erwähnte Maßnahmen durchführen, können Sie helfen, Unfälle zu vermeiden. Sollte durch eine beeinträchtigte Sicht einem Verkehrsteilnehmer Schaden ent-
stehen, können gegen Sie Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nichtbefolgen dieser Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet wird!

