Fahrradabstellanlagen am Bahnhof
Immer wieder werden Fahrräder im Bahnhofsbereich abgetellt und nicht mehr genutzt. Das erschwert das Abstellen der Fahrräder für die Personen, die mit ihren Fahrrädern aktiv zum Bahnhof fahren, um auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.
Da die Unterscheidung der aufgegebenen Fahrräder und die der genutzten Fahrräder nicht immer eindeutig ist, markiert das Ordnungsamt daher folgende Fahrräder mit einer Banderole (schmale farbige Klebe-Etiketten):
- Schrotträder: Diese Räder sind in einem so schlechten Zustand, dass sie nicht mehr fahrtüchtig sind.
- Aufgegebene Fahrräder: Auch funktionierende Räder können entfernt werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum offensichtlich ungenutzt geblieben sind. Die Gemeinde geht in solchen Fällen davon aus, dass das Eigentum daran aufgegeben wurde.
Ein Fahrrad gilt als aufgegeben, wenn es über Wochen oder Monate an derselben Stelle steht und typische Spuren des Nichtgebrauchs aufweist. Zu den wichtigsten Indizien gehören:
- Reifenprobleme: platter oder beschädigter Reifen
- Rost & Moos: verrostete oder vermooste Kette, kein glänzendes Kettenritzel
- Verschmutzung: Staub- oder Spinnwebenbildung an Stellen, die bei Gebrauch reißen würden
- Beschädigungen: beispielsweise aufgeschlitzter Sattel, verbogene Felgen oder kaputter Kettenkasten
- Fehlende Teile: Sattel, Lenker, Pedale oder sogar ganze Räder sind nicht mehr vorhanden
- Veraltete Werbung & Müll: ein verdreckter Transportkorb oder vergilbte Werbeflyer am Gepäckträger deuten darauf hin, dass das Rad schon lange nicht mehr bewegt wurde
Die Fahrräder werden nach einer auf der Banderole angegebenen Wartezeit (ca. 4 Wochen) vom Bauhof abgeholt. Soweit erforderlich, werden Fahrradschlösser bei der Entfernung der Räder geöffnet und entsorgt.
Fahrradwracks, also nur noch einzelne Restteile von Fahrrädern, werden auch ohne Markierung entfernt und entsorgt.
Wenn Sie eine Banderole am Fahrrad haben, das Sie nutzen, reißen Sie die Banderole einfach ab und entsorgen Sie diese in einem der Mülleimer in der Nähe. Ihr Fahrrad wird von der Gemeinde dann nicht abgeholt und es kann weiterhin regulär genutzt werden.
Falls Sie feststellen, dass Ihr Fahrrad nicht mehr an der zurückgelassenen Stelle steht und Sie es über 4 Wochen wegen Krankheit oder Urlaub nicht genutzt haben, können Sie bei der Gemeinde Allensbach anfragen, ob es noch eingelagert worden ist. Fahrräder in noch nutzbarem Zustand werden bis zur Verwertung noch ein paar Wochen eingelagert.
Fahrräder, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und nicht mehr bewegt wurden (betrifft nicht Privatgelände), können dem Ordnungsamt gemeldet werden.

