Campingplätze
Parkkonzept für die Campingplätze – erhöhter Einsatz des Ordnungsamtes
Anfang April beginnt mit den Osterferien die Saison auf den gemeindlichen Campingplätzen. Auch in diesem Jahr ist wieder mit einem hohen Tourismusaufkommen zu rechnen. Gegen Mitte oder Ende Mai wird voraussichtlich – je nach Wetter- und Wasserlage - auch der Betrieb in den Strandbädern wieder aufgenommen. Die Gemeinde Allensbach freut sich über ihre Gäste und heißt als Ferienort alle Touristen und Tagesgäste herzlich willkommen. Die sehr hohen Gästezahlen im Süden - und insbesondere am Bodensee - sind besonders dort zu spüren, wo es Strandbäder und Seezugänge gibt. Der Wunsch nach Abkühlung und Erholung in der Natur ist nachvollziehbar und das Angebot dieser Möglichkeiten ist erklärtes Ziel der Gemeinde.
Dies führt aber auch zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen. Während der Saison ist eine erhöhte Anzahl an PKW, Motorrädern und Wohnmobilen zu erwarten. Die Campingplätze der Gemeinde (Camping am See in Allensbach und Campingplatz Hegne) werden voraussichtlich wieder hohe Buchungszahlen verzeichnen und nur wenige kurzfristige Kapazitäten für Tagesgäste frei haben.
Auch die Parkplätze der Strandbäder sind bei schönem Wetter erfahrungsgemäß schon früh belegt. Deshalb hat die Gemeinde ein Park- und Verkehrskonzept erarbeitet. Dieses sieht insbesondere an den Wochenenden eine erhöhte persönliche Präsenz, intensive Beschilderung und die Ausweisung von freien Parkflächen vor. Außerdem ist das Ordnungsamt vermehrt im Einsatz, um den ruhenden Verkehr in den Strandbädern und bei den Campingplätzen zu überwachen.
Alle Gäste werden aufgerufen, - wenn möglich - nicht mit dem PKW anzureisen. Bitte nutzen Sie den ÖPNV sowie die Fuß- und Radwege. Wenn alle Parkplätze belegt sind, werden die Gäste auf die umliegenden Parkplätze verwiesen.
Auf den Parkplätzen gilt eine Gebührenpflicht. Das Bezahlen ist an den Automaten mit Bargeld, EC-Karte und der App „PayByPhone“ möglich. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt. Das Campen ist verboten. Das Ordnungsamt führt insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen vermehrte Kontrollen durch, um das ordnungsgemäße Parken zu gewährleisten. Die direkten Zufahrtsstraßen zu den Campingplätzen sind ausnahmslos freizuhalten. Es handelt sich um Feuerwehrzufahrten für die Campingplätze. Daher gilt ein absolutes Park- und Halteverbot.
Auch in der Straße „Strandweg“ und in der Straße „Zum Strandbad/Thurgauweg“ sowie in den umliegenden Straßen - und auch im Ortsteil Hegne - gelten größtenteils Park- und Halteverbote. Der große Parkplatz am Kloster Hegne ist nicht öffentlich und ein privater Parkplatz des Klosters.
Alle umliegenden Straßen dienen auch als Rettungswege und müssen frei bleiben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge müssen aus Sicherheitsgründen (Brand, Krankenwagen) abgeschleppt werden.
Beim Parken in den umliegenden Straßenzügen (dort, wo es erlaubt ist) bittet die Gemeinde um erhöhte Rücksichtnahme auf die Anwohnerinnen und Anwohner.

