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Gemeinde Allensbach

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses am 9. und 10. Juni 2024

Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses am 9. und 10. Juni 2024

Bekanntmachung vom 16.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Bekanntmachung vom 15.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahlen am 09.06.2024

Hier finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024

Bekanntmachung vom 14.05.2024

Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Adlerareal“

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.03.2024

 

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Adlerareal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Adlerareal“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderats vom 19.03.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Adlerareal“ und der Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Allensbach unterstützt seit vielen Jahren aktiv die Weiterentwicklung der Ortsmitte von Allensbach. Ziel ist es, den historischen Kern von Allensbach als attraktiven Mittelpunkt des Ortes aufzuwerten, einzelne Gebäude, Plätze, Wege und Straßen neu zu gestalten und somit die Belebung und Stärkung der Ortsmitte voranzutreiben. Mit Aufnahme des Gebietes „Ortskern“ in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2016 wurden bedeutende Anreize für private und öffentliche Maßnahmen zur Modernisierung und Beseitigung städtebaulicher Missstände geschaffen.

Mit der Umgestaltung und Aufwertung des sog. „Adlerareals“ soll nun ein weiteres Projekt zur Weiterentwicklung der Ortsmitte beitragen.

Nach mehrjährigen Verhandlungen um eine mögliche Nachnutzung konnte nun mit einer lokalen Bank ein Investor gefunden werden, mit dem die gemeindlichen städtebaulichen und gestalterischen Ziele zum Adlerareal umgesetzt werden sollen. Das ehemalige Gasthaus soll abgebrochen und durch einen Neubau der lokalen Bankfiliale ersetzt werden, die damit von ihrem jetzigen Standort nördlich der Radolfzeller Straße / westlich der Schmittenstraße ca. 50 m nach Südosten umziehen wird.

Gemeinsam mit der Gemeinde Allensbach wurde in den Jahren 2020/2021 durch den Investor ein Konzept zur Entwicklung der Ortsmitte erarbeitet. Nach der Frühzeitigen Beteiligung im Oktober/November 2022 und einem Gestaltungsworkshop im März 2023 mit Beratung durch ein qualifiziertes Fachgremium wurde das bestehende Konzept überarbeitet. Dabei wurden viele Anregungen aus der Bürgerschaft und des Fachgremiums berücksichtigt.

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Berücksichtigung verschiedener städtebaulicher Optionen werden einige Grundstücke südlich des ehemaligen Gasthaus Adler bis zur Bahnlinie in die Abgrenzung mit einbezogen.

Ziel der Planung ist es, den Ortskern von Allensbach aufzuwerten und weiterzuentwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Stärkung des Ortskerns von Allensbach und Umsetzung einer vorausschauenden nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Beitrag zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau des bestehenden Ortskerns
  • Schaffung von attraktiven Gewerbe- und Dienstleistungsflächen in der Ortsmitte von Allensbach zur Aufwertung des historischen Kerns von Allensbach und Erhöhung des Angebots für die örtliche Bevölkerung
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Ortskern und somit Stärkung der Gemeinde Allensbach als attraktiver Wohnstandort
  • Vermeidung innerstädtischer Brachflächen und damit Nutzung von städtebaulich sinnvollen Innenentwicklungspotenzialen
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung und damit Reduzierung des Flächenverbrauchs an den Ortsrändern bzw. im Außenbereich
  • Ökonomische Erschließung durch Anschluss an bestehende Infrastruktur
 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Ortskern von Allensbach. Es hat insgesamt eine Größe von ca. 0,73 ha. Die Abgrenzung umfasst zwei Grundstücke nördlich der Radolfzeller Straße und die daran angrenzende Schmittengasse sowie Grundstücke südlich der Radolfzeller Straße vom ehemaligen Gasthaus Adler an der Kreuzung Radolfzeller Straße / Brunnengasse bis zur Bahnlinie.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 223, 222, 1/1 (Schmittengasse), 1/3,1/4, 370/6, 70, 71, 71/2, 72, 76/3, 76/2, 76/1 sowie teilweise die Flst. Nrn. 34 (Radolfzeller Straße) und 76 (Brunnengasse).

Der Planbereich ist im untenstehendem Kartenausschnitt dargestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Adlerareal“ werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Umweltbeitrag, Artenschutzrechtlicher Einschätzung, Gebäudekontrolle Gasthaus Adler – Fledermäuse, Schalltechnischem Gutachten und dem Geotechnischen Bericht Radolfzeller Straße 11-13 in der Zeit vom

08.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 (Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde Allensbach unter dieser Rubrik und im zentralen Internetportal des Landes (Baden-Württemberg) im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch bei der Gemeinde Allensbach, Rathausplatz 8 im Foyer vor Zimmer Nr. 7 von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und mittwochs von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus können außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Ortsbauamtes unter den unten angegebenen Kontaktdaten Termine zur Einsicht vereinbart werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Stellungnahmen/Anregungen können an folgende Adressen übersendet werden:

Darüber hinaus können während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Allensbach, Rathausplatz 8, Zimmer Nr. 7 oder Zimmer Nr. 4 Stellungnahmen/Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Allensbach, den 20.03.2024

 

gez. Stefan Friedrich

Bürgermeister

http://www.gemeinde-allensbach.de//rathaus-service/ausschreibungen-bekanntmachungen/bekanntmachungen