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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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Bekanntmachungen

Hauptbereich

Flächennutzungsplan - Nördlich Hafner

Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 (FNP)
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Bodanrück-Untersee“, bestehend aus Konstanz, Allensbach und Reichenau
Teilverwaltungsraum I, Konstanz

Änderung Nr. 39 - Plangebiet „Nördlich Hafner“

  • Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee hat am 27.03.2026 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst.

  1. Für die Änderung Nr. 39 „Nördlich Hafner“ des Flächennutzungsplans 2010 wird der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut gefasst.
  2. Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2010 – Änderung Nr. 39 Plangebiet „Nördlich Hafner“ – wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplans 2010 – Änderung Nr. 39 Plangebiet „Nördlich Hafner“ – die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Für den ersten Bauabschnitt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Nördlich Hafner“ wird derzeitig der Bebauungsplan „Hafner Nordwest“ in Konstanz aufgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung eines vielseitigen, in Einklang mit den siedlungsstrukturellen und landschaftsplanerischen Zielen, Quartiers zu schaffen. Grundlagen des Bebauungsplans ist unter anderem der Rahmenplan, welcher auch der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zugrunde liegt. Parallel zum Bebauungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Im Flächennutzungsplan 2010 war die geplante Wohnflächenentwicklung mit 30 ha im westlichen Teilbereich der dargestellten Siedlungsfläche vorgesehen. Die Fläche für die gewerbliche Entwicklung von 15 ha war im östlichen Teilbereich dargestellt. Diese räumliche Aufteilung entspricht nicht mehr dem auf der Grundlage des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbs fortgeschriebenen Nutzungskonzept.

Im Vergleich zum gültigen Flächennutzungsplan 2010 ist in der 39. Änderung des FNPs eine stärkere Nutzungsmischung vorgesehen, um ein selbstständig funktionierendes Quartier zu schaffen, das in unmittelbarer Nähe zum Wohnen auch Arbeitsstätten sowie Einrichtung der sozialen Infrastruktur bietet (Bildung, Betreuung, Nahversorgung, Sport, Kultur und Freizeit, ÖPNV). Die 39. Änderung des FNPs stellt deshalb im räumlichen Wechsel Wohnbau-, Mischbau- und gewerbliche Bauflächen dar.

In der Bilanz stellt sich die Änderung wie folgt dar: Flächenbilanz zum Download

Der Geltungsbereich umfasst 102 ha und befindet sich auf der Gemarkung Konstanz, nördlich des Stadtteils Wollmatingen. Im Norden und Westen wird der Geltungsbereich durch die Landesstraße L221 begrenzt, Ausnahme hiervon bildet das Gewann Herrengarten, bei dem der Giratsmoosbach die Begrenzung bildet. Im Südwesten verläuft die Grenze bis zum Siedlungsrand entlang der Radolfzeller Straße, und wird dann entlang des Siedlungsrande am Giratsmoosbach weitergeführt, spart die Bestandsbebauung entlang der Dettinger Straße aus und verläuft außerhalb der Bestandsbebauung bis zum Hafner-Drumlin, quert diesen mittig und verläuft hinter der Bebauung bis zur Litzelstetter Straße. Östlich der Litzelstetter Straße führt die Grenze entlang des Weges „Am Homberg“ und dann in nördliche Richtung über landwirtschaftliche Flächen bis zu dem Bereich der geplanten Gewerbeflächen und des Sportplatzes im FNP 2010.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.

Ort und Zeit der Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen (bestehend aus dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans sowie Umweltbericht) können im Zeitraum

vom 20.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026

im Internet unter www.konstanz.de/bauleitplanungeingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, im Raum 5.05 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch in der Ortsverwaltung Litzelstetten, in der Gemeinde Allensbach im Bürgermeisteramt – Ortsbauamt – Rathausplatz 8 und in der Gemeinde Reichenau im Rathaus – Hauptamt im EG – Münsterplatz 2 während der dort üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz sowie den Gemeinden Allensbach und Reichenau möglich.

Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Betroffenheit geschützter Bereiche, erneuerbare Energien, effiziente Energienutzung, Wechselwirkungen, Kumulation.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der genannten Frist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung Telefonnummer: 07531/900-7537 oder Telefonnummer: 07531/900-7632 gebeten.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee

STADT KONSTANZ                                       Uli Burchardt, Oberbürgermeister

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