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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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aumass GmbH & Co. KG
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Verarbeitungsunternehmen
aumass GmbH & Co. KG,Ludwig-Eckert-Str. 1093049 Regensburg
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aumass GmbH & Co. KG

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Bekanntmachungen

Hauptbereich

Flächennutzungsplan - Mainau 2040+

Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 (FNP)
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Bodanrück-Untersee“, bestehend aus Konstanz, Allensbach und Reichenau
Teilverwaltungsraum I, Konstanz

Änderung Nr. 47 - Plangebiet „Mainau 2040+“

  • Aufstellungsbeschluss, § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss zur Änderung des Landschaftsplans

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee hat am 27.03.2026 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Aufstellung des Verfahrens zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans 2010 nach § 2 Abs. 1 BauGB
  2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
  3. Änderung des Landschaftsplans

Die Stadt Konstanz stellt derzeitig den Bebauungsplan „Mainau 2040+“ auf. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine landschaftsverträgliche Weiterentwicklung der Insel und eine Verlagerung der Funktionen des heutigen Palmenhauses in neue Pflanzenschau- und Veranstaltungshäuser an anderer Stelle zu schaffen.

Parallel zum Bebauungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Mainau 2040+“ geschaffen. Vorgesehen ist hierbei, die bisherigen Sonderbauflächen in einigen Teilen zu erweitern und in anderen Teilen zurückzunehmen und den angrenzenden Grünflächen zuzuordnen.

Die Änderungsgebiete liegen auf dem Festland im Eingangsbereich zur Insel Mainau und auf der Insel Mainau im Bereich westlich des Energiepavillons, südlich des Cafés Vergissmeinnicht, westlich der Schwedenschenke und im Bereich des Palmenhauses. 

Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderungsbereiche sind dem Kartenausschnitt in dieser Bekanntmachung zu entnehmen. Im Zweifel geht der Lageplan vom 23.03.2026 der textlichen Umschreibung der Geltungsbereiche vor.

Ort und Zeit der Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Planunterlagen (bestehend aus dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans sowie Umweltbericht) können im Zeitraum

vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

im Internet unter www.konstanz.de/bauleitplanungeingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, im Raum 5.05 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auch in der Ortsverwaltung Litzelstetten, in der Gemeinde Allensbach im Bürgermeisteramt – Ortsbauamt – Rathausplatz 8 und in der Gemeinde Reichenau im Rathaus – Hauptamt im EG – Münsterplatz 2 während der dort üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz möglich.

Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der genannten Frist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung Telefonnummer: 07531/900-7633 oder Telefonnummer: 07531/900-2833 gebeten.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee

STADT KONSTANZ                                       Uli Burchardt, Oberbürgermeister

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