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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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YouTube

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Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Allensbach
Genutzte Technologien
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dämmung

Packen Sie Ihr Haus warm ein

Hauptbereich

Packen Sie Ihr Haus warm ein

  • Ca. ein Drittel des CO2-Ausstoßes in Deutschland wird nur durch die Beheizung der Gebäude verursacht. Der Großteil der Wohnfläche in Allensbach verteilt sich auf Altbauten der Baujahre bis 1978, die die meiste Energie für Beheizung im Ort verbrauchen. Nachträgliche Dämmmaßnahmen sind bei ihnen besonders effektiv und wirtschaftlich. Stellen Sie dazu mit fachlicher Unterstützung einen Sanierungsfahrplan auf und denken Sie bei der Wirtschaftlichkeit langfristig.
  • Wer eine neue Heizung (Wärmepumpe!) einbauen will, sollte vorher evtl. sinnvolle bzw. notwendige Dämmmaßnahmen klären.
    Das spart Investitionskosten bei der Heizung und verbessert ihre Effizienz.
  • Ist eine Sanierung sowieso fällig (z. B. Dach, Putz, Fenster), nutzen Sie die Gelegenheit für eine gleichzeitige deutliche energetische Verbesserung. 
  • Wenn nämlich für eine Maßnahme, wie den Anstrich des Hauses, sowieso Gerüst- und Malerkosten anfallen, rechnen sich die nur noch geringen Mehrausgaben für gleichzeitige Wärmedämmung besonders schnell.
  • In der Regel ist die Amortisationszeit am kürzesten für die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke, dann für das Dämmen der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume und schlecht gedämmter Decken von beheizten Räumen im Dach. Diese Maßnahmen sind meist sinnvoll, auch wenn ansonsten keine Sanierung erforderlich ist. Oft können die Arbeiten in Eigenarbeit durchgeführt werden.
  • Für viele Einzelmaßnahmen und für fast alle guten Gesamtkonzepte gibt es Förderungen vom Bund oder vom Land durch zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse, das verkürzt Amortisationszeiten weiter. Die Kreditinstitute vor Ort unterstützen Sie bei der Finanzierungsplanung.
  • Welche Maßnahmen in ihrem speziellen Fall am sinnvollsten sind und welche Förderungen sie dafür nützen können, erfahren Sie in einer Energieberatung, z.B. durch eine vom Bund geförderte Beratung im
  • Programm Energiesparberatung vor Ort der BAfA. Die Energieagentur Kreis Konstanz bietet zusammen mit der Verbraucherzentrale regelmäßige Erstberatungen im Rathaus zur Orientierung an.

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