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Gemeinde Allensbach

Landesfamilienpass

Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich.

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die
• mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
• nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
• mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
• Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mind. einem Kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Sie auf Antrag bei der
Gemeinde Allensbach
Rathausplatz 8
Zimmer Nr. 5

Weitere Informationen finden Sie auch online beim Sozialministerium
Zur Homepage
 

http://www.gemeinde-allensbach.de//rathaus-service/ausschreibungen-bekanntmachungen/neuigkeiten